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Muss Schuldner immer seinen Gläubigern die Adresse mitteilen?

gefragt von CaliceCalice am 04.09.2007 um 18:22 Uhr

Muss ein Schuldner seinen Gläubigern (nach Gerichtsurteil und mehrjähriger Haft) immer seine aktuelle Adresse mitteilen oder muss diese zumindest irgendwo (zB Gericht) hinterlegt sein?


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Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 4. September 2007 19:26
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Der Schuldner war ja sicher nicht wegen der Schulden in Haft, also muss er seinen Gläubigern auch keine Anschriftenänderung mitteilen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 4. September 2007 19:05
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Ist das wieder Dein Bekannter? Man ist doch bei irgendeinem Einwohnermeldeamt registriert. An dieses werden sich die Gläubiger wenden, wenn deren Post zurückkommt. Dort gibt es ja die Ab-/Ummeldung.


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 4. September 2007 18:27
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Diese Frage solltest Du einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens stellen. (Damit kenne ich mich glücklicherweise nicht aus...)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. September 2007 18:30
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mein logischer verstand sagt mir " ja ".

zumindest bei gericht muss deine aktuelle anschrift bekannt sein, damit du bei zahlungsverzug erreichbar bist.

nix mit absetzen :o))


anonym
beantwortet von heiuwe am 4. September 2007 18:30
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Kenn mich da auch nicht so aus. Wenn es das Gericht verfügt hat, muss er das wohl. Aber normalerweise meldet man sich ja bei den Einwohnermeldeämtern an; das genügt in der Regel; normalerweise muss man Gläubigern weder Umzug noch Arbeitgeberwechsel melden.





quiltrr
beantwortet von quiltrr am 4. September 2007 19:02
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Generell besteht für alle, also auch unbescholtene Bürger, Meldepflicht.

Durch die vielen englischen/amerikanischen Krimiserien kommen wir schon manchmal etwas durcheinander, welche Regelungen nun in Deutschland gelten.

Es gab aus traurigem Anlass (Wiederholungsfall von unter Bewährung entlassenen Sexualstraftätern) immer mal wieder Diskussionen in der Presse, ob bei diesem Personenkreis nicht wenigstens nach US-amerikanischem Vorbild die Behörden sich gegenseitig Adressänderungen per Datenabgleich melden sollten.
Selbst das ist in Deutschland bis heute nicht zugelassen, sofern es keinen "Anlass" dazu gibt, das heißt, der Haftentlassene sich an seine Bewährungsauflagen hält. Also auch nicht für Deinen hypothetischen Schuldner.

Also: seinen Wohnsitz ummelden muss im Prinzip jeder bei Wohnungs- bzw. Ortswechsel oder Bezug eines Zweitwohnsitzes - aber ob sich jeder daran hält???

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 4. September 2007 19:28

Beim Einwohnermeldeamt ummelden JA, den Schuldner das mitteilen NEIN.

Kommentar von F7572c4794be0d328204869058267f01smallquiltrr am 4. September 2007 19:33

Sag ich doch!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 4. September 2007 20:03

Ich wollte es doch nur noch mal in EINEM Satz zusammen fassen.

Kommentar von F7572c4794be0d328204869058267f01smallquiltrr am 5. September 2007 17:01

Hast ja recht: ich und meine langatmigen Erklärungen....


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 4. September 2007 23:26
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Es kann im Fall einer vorzeitigen Entlassung zur Auflage gemacht werden, daß der unter Bewährung Stehende dem GERICHT Wohnungs- und/oder Arbeitsplatzwechsel mitzutelen hat. Sofern Schuldentilgung Teil der Auflagen ist, kann sich der Gläubiger an das Gericht oder falls ein Bewährungshelfer zugeordnet oder Führungsaufsicht bestellt ist, an diese Stellen wenden. i.Ü. könnte auch der Arbeitgeber als Drittschuldner herangezogen werden.


Calice
beantwortet von Calice am 5. September 2007 16:15
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Danke für eure Antworten.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 5. September 2007 18:29

Liebe Calice,

bitte nutze doch in Zukunft die Kommentarfunktion, wenn Du Dich für Antworten bedanken möchtest.

Vielen Dank und viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support




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