HapsHaps am 11.02.2009 um 14:50 Uhr
Nee, ich glaube Schüler-Bafög muss gar nicht zurück gezahlt werden.
Das Schüler-BAföG muß nur dann zurück gezahlt werden, wenn falsche Angaben im Antrag zu einer unberechtigten Zahlung geführt haben. Davon abgesehen ist das Schüler-BAföG generell kein Darlehen, muß also auch nicht zurücj gezahtl werden.
RICHTIG