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Muß Schüler-BaföG in jedem Fall zurückgezahlt werden?

gefragt von HapsHapsHapsHaps am 11.02.2009 um 14:50 Uhr

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Carlotta2009
beantwortet von Carlotta2009 am 11. Februar 2009 14:51
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Nee, ich glaube Schüler-Bafög muss gar nicht zurück gezahlt werden.

Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 11. Februar 2009 14:51

RICHTIG


anonym
beantwortet von Hoppel61 am 12. Februar 2009 17:16
1x
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Das Schüler-BAföG muß nur dann zurück gezahlt werden, wenn falsche Angaben im Antrag zu einer unberechtigten Zahlung geführt haben. Davon abgesehen ist das Schüler-BAföG generell kein Darlehen, muß also auch nicht zurücj gezahtl werden.


mistermo82
beantwortet von mistermo82 am 11. Februar 2009 14:51
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Das elternunabhängige BaföG nicht!


Anyi08
beantwortet von Anyi08 am 11. Februar 2009 14:51
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