Warum weigert sich der Partyservice eine Rechnung bzw. Quittung zu schreiben und will nur das Geld. Im Discounter bekomm ich doch auch eine Rechnung. Oder will der Partyservice die Umsätze nicht abrechnen?!
Welcher Steuersatz muss auf der Rechnung stehen 19% oder 7%?!
Hallo also meine bekannten hatten vor kurzem eine Party auch mit unterstützung eines Partyservice und der hat laut der ihrer aussage Lebensmittel wie Essen ect. mit 7 % berechnet, Arbeitsstunden Deko ect. alles mit 19% das wurde aber alles auf der Rechnung erklärt und ist gut einzusehen wenn er dir keine Rechnung aushändigen will Schwarzarbeit oder gab es vorher schon Kostenvoranschlag ect.??

Der will schwarz arbeiten. Und dann 19% oder keine USt, wenn ggf. Kleinunternehmerregelung greift.
Der will es wahrscheinlich an der Steuer vorbei schaffen :-) Eigentlich muss er es mit 19% abrechnen, da es eine Dienstleistung ist.

Da er Steuern abführen muss, muss er auch eine Rechnung bzw. Quittung ausstellen.
Lebensmittel müssen mit 7% versteuert werden, Serviceleistungen (Bedienung) und Leihgeräte (Warmhalteplatten etc.) mit 19%.
Ich nehme an, dass er keine Steuern bezahlen möchte und schwarz kassiert. Steuersatz 19% (Dienstleistung).
19 % müssen drauf stehen, da außer Haus. Warum er sich weigert kann ich nnur spekulieren. Ich nehme mal an wegen des Problems der Versteuerung von offiziellen Einnahmen. Ist häufig der Grund in der Gastronomie. Klär es das nächste mal lieber vorher.

Melde dies doch dem Ordnungsamt. Der Partysevice wird staunen, dass nicht alle so blöd sind. Und: Auf Rechnung bestehen! Den Partyservice würde ich "gebührend" weiterempfehlen.
Du hast einen rechtlichen Anspruch auf eine Quittung. Mache dem Partyservice klar, das Sie gesetzeswidrig handeln.
Da die Lieferung keine Rohmaterialien enthielt, sondern fertig zubereitete Speisen, müssen alle Lieferungen und Dienstleistungen mit 19% versteuert werden. Und ohne Rechnung geht gar nichts (Schwarzarbeit).

Ohne Rechnung, zumal nach Aufforderung, würde ich gar nicht zahlen und auch nicht mehr daran erinnern, sondern den abzusehenden Betrag aufs Sparbuch bringen und auf die Verjährung warten.
Die Abrechnung mit 7% ist nur dann zulässig, wenn wirklich keine weiter Dienstleistung dabei mitverkauft wird. Z.B. bei Personalgestellung oder Tellerverleih wird auf alles 19% fällig.