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Muss Partyservice mit 7% oder 19% versteuern?! Warum will er keine Rechnung aushändigen?!

gefragt von Engelchen1982 am 10.09.2009 um 7:53 Uhr

Warum weigert sich der Partyservice eine Rechnung bzw. Quittung zu schreiben und will nur das Geld. Im Discounter bekomm ich doch auch eine Rechnung. Oder will der Partyservice die Umsätze nicht abrechnen?!

Welcher Steuersatz muss auf der Rechnung stehen 19% oder 7%?!


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anonym
beantwortet von chmoti88 am 10. September 2009 07:56
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Hallo also meine bekannten hatten vor kurzem eine Party auch mit unterstützung eines Partyservice und der hat laut der ihrer aussage Lebensmittel wie Essen ect. mit 7 % berechnet, Arbeitsstunden Deko ect. alles mit 19% das wurde aber alles auf der Rechnung erklärt und ist gut einzusehen wenn er dir keine Rechnung aushändigen will Schwarzarbeit oder gab es vorher schon Kostenvoranschlag ect.??

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 10. September 2009 09:41

Die Abrechnung mit 7% ist nur dann zulässig, wenn wirklich keine weiter Dienstleistung dabei mitverkauft wird. Z.B. bei Personalgestellung oder Tellerverleih wird auf alles 19% fällig.


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 10. September 2009 07:54
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Der will schwarz arbeiten. Und dann 19% oder keine USt, wenn ggf. Kleinunternehmerregelung greift.


anonym
beantwortet von Simone01 am 10. September 2009 07:56
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Der will es wahrscheinlich an der Steuer vorbei schaffen :-) Eigentlich muss er es mit 19% abrechnen, da es eine Dienstleistung ist.


cheezy
beantwortet von cheezy am 10. September 2009 07:56
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Da er Steuern abführen muss, muss er auch eine Rechnung bzw. Quittung ausstellen.

Lebensmittel müssen mit 7% versteuert werden, Serviceleistungen (Bedienung) und Leihgeräte (Warmhalteplatten etc.) mit 19%.


Michellin
beantwortet von Michellin am 10. September 2009 07:55
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das klingt nach Schwarz,ich würde 19% denken,



anonym
beantwortet von fine0901 am 10. September 2009 07:55
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Ich nehme an, dass er keine Steuern bezahlen möchte und schwarz kassiert. Steuersatz 19% (Dienstleistung).


anonym
beantwortet von rumpi am 10. September 2009 07:55
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19 % müssen drauf stehen, da außer Haus. Warum er sich weigert kann ich nnur spekulieren. Ich nehme mal an wegen des Problems der Versteuerung von offiziellen Einnahmen. Ist häufig der Grund in der Gastronomie. Klär es das nächste mal lieber vorher.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 10. September 2009 07:59
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Melde dies doch dem Ordnungsamt. Der Partysevice wird staunen, dass nicht alle so blöd sind. Und: Auf Rechnung bestehen! Den Partyservice würde ich "gebührend" weiterempfehlen.


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 10. September 2009 08:01
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Du hast einen rechtlichen Anspruch auf eine Quittung. Mache dem Partyservice klar, das Sie gesetzeswidrig handeln.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 10. September 2009 08:09
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Da die Lieferung keine Rohmaterialien enthielt, sondern fertig zubereitete Speisen, müssen alle Lieferungen und Dienstleistungen mit 19% versteuert werden. Und ohne Rechnung geht gar nichts (Schwarzarbeit).


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 10. September 2009 08:00
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Ohne Rechnung, zumal nach Aufforderung, würde ich gar nicht zahlen und auch nicht mehr daran erinnern, sondern den abzusehenden Betrag aufs Sparbuch bringen und auf die Verjährung warten.


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