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Muss mir mein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen?

gefragt von tadamaustadamaus am 17.11.2007 um 23:11 Uhr

Bei mir in der Firma gibt das bisher nicht. Kann mir mein Chef die Möglichkeit verweigern, oder muss er mir das ermöglichen?


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anonym
beantwortet von Rizzo am 18. November 2007 00:47
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Kurz und einfach: JA. Die Firma ist dazu verpflichtet, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. In welcher Form dies geschieht, kann der AG aber in abgestecktem Rahmen vorschreiben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der AG zu dieser Vorsorge Beiträge zusteuern müsste. Dies erfolgt in aller Regel nicht, bzw. auf freiwilliger Basis. Hier findest du noch ein paar Infos: http://www.betriebliche-altersvorsorge.de/304,,.html


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 18. November 2007 18:07
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Seit 1.1.2002 haben alle AN in Deutschland Anspruch auf ein betriebliche Altersversorgung. Der AG muss in seinem Unternehmen die MA aufklären und ihnen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es gibt hier 5 Durchführungswege. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Den Weg und den Anbieter kann allerdings der AG bestimmen. Ein betriebliche AV läuft immer über das Unternehmen. D.h. Der Unternehmer schließt für seinen MA etwas ab und bezahlt diesen Beitrag. Dies geschieht meist in Form einer Entgeltumwandlung seltener in ein vom AG finanzierten Beitrag.


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. November 2007 23:12
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Er muß das nicht.

Kommentar von Rizzo am 18. November 2007 00:47

Falsch. Pflicht des AG seit 2002.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. November 2007 10:06

so weit ich weiß besteht sogar eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über diese Möglichkeit


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. November 2007 10:04
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Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflicht dem Arbeitnehmer eine bestriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Art der betrieblichen Altersvorsorge bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Jeder vernünftige Arbeitgeber bietet das aber schon von sich aus an, da er dadurch das Geld für Sozialabgaben des entsprechenden Betrages spart


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 18. November 2007 00:37
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Vielleicht gibts ein Personalrat/Betriebsrat. Eine sinnvolle Sache ist das allemal, von daher muss er zwar nicht, aber womöglich ist ja etwas möglich. Wenn es keine Arbeitnehmervertretung gibt, sprich deinen Chef darauf an, Fragen kostet ja nix. LG Lotusblume


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. November 2007 10:02

doch der Arbeitgeber ist verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Welcher Art bleibt aber dem Arbeitgeber überlassen

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 18. November 2007 21:45

Danke für die Info, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, war mir das so nicht bekannt. Da gibt es das ja schon lange. LG Lotus

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 18. November 2007 21:45

Danke für die Info, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, war mir das so nicht bekannt. Da gibt es das ja schon lange. LG Lotus


anonym
beantwortet von Dingofox am 19. November 2007 08:52
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Die eindeutige Quelle findest du im Betriebsrentengesetz § 1a!Dort findest du die Antwort die du suchst.Dies gleicht mit der Antwort von Edgar Niklaus.


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