Bei mir in der Firma gibt das bisher nicht. Kann mir mein Chef die Möglichkeit verweigern, oder muss er mir das ermöglichen?
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Kurz und einfach: JA. Die Firma ist dazu verpflichtet, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. In welcher Form dies geschieht, kann der AG aber in abgestecktem Rahmen vorschreiben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der AG zu dieser Vorsorge Beiträge zusteuern müsste. Dies erfolgt in aller Regel nicht, bzw. auf freiwilliger Basis. Hier findest du noch ein paar Infos: http://www.betriebliche-altersvorsorge.de/304,,.html

Seit 1.1.2002 haben alle AN in Deutschland Anspruch auf ein betriebliche Altersversorgung. Der AG muss in seinem Unternehmen die MA aufklären und ihnen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es gibt hier 5 Durchführungswege. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Den Weg und den Anbieter kann allerdings der AG bestimmen. Ein betriebliche AV läuft immer über das Unternehmen. D.h. Der Unternehmer schließt für seinen MA etwas ab und bezahlt diesen Beitrag. Dies geschieht meist in Form einer Entgeltumwandlung seltener in ein vom AG finanzierten Beitrag.
Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflicht dem Arbeitnehmer eine bestriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Art der betrieblichen Altersvorsorge bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Jeder vernünftige Arbeitgeber bietet das aber schon von sich aus an, da er dadurch das Geld für Sozialabgaben des entsprechenden Betrages spart

Vielleicht gibts ein Personalrat/Betriebsrat. Eine sinnvolle Sache ist das allemal, von daher muss er zwar nicht, aber womöglich ist ja etwas möglich. Wenn es keine Arbeitnehmervertretung gibt, sprich deinen Chef darauf an, Fragen kostet ja nix. LG Lotusblume
doch der Arbeitgeber ist verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Welcher Art bleibt aber dem Arbeitgeber überlassen
Lotusblume12 am 18. November 2007 21:45 Danke für die Info, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, war mir das so nicht bekannt. Da gibt es das ja schon lange. LG Lotus
Lotusblume12 am 18. November 2007 21:45 Danke für die Info, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, war mir das so nicht bekannt. Da gibt es das ja schon lange. LG Lotus
Die eindeutige Quelle findest du im Betriebsrentengesetz § 1a!Dort findest du die Antwort die du suchst.Dies gleicht mit der Antwort von Edgar Niklaus.