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Muss mir mein Arbeitgeber bei einer Kündigung mein Arbeitszeitkonto auszahlen?

gefragt von oisiseasy am 03.12.2008 um 17:48 Uhr

Oder verfällt das wenn ich kündige?


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bulli66
beantwortet von bulli66 am 3. Dezember 2008 17:50
2x
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muss mit angerechnet werden da du ja "mehrarbeit" geleistest hast. ob dies ausbezahlt wird oder als freizeit angerechnet wird, musst du mit deinem arbeitgeber klären


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 3. Dezember 2008 17:49
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Das regelt der Arbeitsvertrag, oder Betriebsrat fragen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 3. Dezember 2008 17:50
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Je nachdem, welche betrieblichen Vereinbarungen bestehen, muß er zahlen. Die „üblichen“ Stunden, die manchmal verfallen können, wird er nicht zahlen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 3. Dezember 2008 21:41
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Das Zeitguthaben muss abgerechnet werden. Entweder durch Ausahlung der angesammelten Arbeitsstunden oder durch Ausgleich in (bezahlter) Freizeit.


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