Oder verfällt das wenn ich kündige?
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muss mit angerechnet werden da du ja "mehrarbeit" geleistest hast. ob dies ausbezahlt wird oder als freizeit angerechnet wird, musst du mit deinem arbeitgeber klären

Das regelt der Arbeitsvertrag, oder Betriebsrat fragen.

Je nachdem, welche betrieblichen Vereinbarungen bestehen, muß er zahlen. Die „üblichen“ Stunden, die manchmal verfallen können, wird er nicht zahlen.

Das Zeitguthaben muss abgerechnet werden. Entweder durch Ausahlung der angesammelten Arbeitsstunden oder durch Ausgleich in (bezahlter) Freizeit.