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Muß mir die Allianz einen Haftpflichtschaden laut Kostenvoranschlag voll ersetzen?

gefragt von honor am 18.10.2008 um 11:43 Uhr

Die Allianz hat mirden Preis für den Kostenvoranschlag nicht voll erstattet. Begrtündung Kamera sei technisch überholt. Darf sie den Kostenvoranschlag für die Reparatur kürzen. Bei Neukauf verständlich, aber bei Reparatur?


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Nidaro
beantwortet von Nidaro am 18. Oktober 2008 11:44
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Hilfreichste Antwort

das kommt darauf an, was für ein schaden es ist! hapftplicht oder hausrat? bei haftpflicht wird immer der zeitwert zugrunde gelegt, bei hausrat der neuwert! willst du nach kostenvoranschlag abrechnen wird dir außerdem die mwst nicht mit angewiesen!


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anonym
beantwortet von honor am 18. Oktober 2008 13:43
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Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden. Die Kosten für die Reparatur sollen lt. Kostenvoranschlag 99.-€ betragen. Allianz hat mir 70.-€ überwiesen. Was haben die Reparaturkosten mit dem Zeitwert der Kamera zu tun? Hätte ich 99.-€ erhalten wenn ich die Reparaturrechnung eingereicht hätte ?



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