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Muss mir das Finanzamt vor dem Schätzen eine Androhung schicken?

gefragt von matchball am 24.06.2007 um 21:25 Uhr

Das Finanzamt hat mir einen geschätzten Bescheid geschickt, weil ich meine Steuererklärung nicht gemacht habe. Hätten sie mir die Schätzung nicht vorher androhen müssen?


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Maice
beantwortet von Maice am 24. Juni 2007 21:29
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Nein


anonym
beantwortet von simmerl04 am 24. Juni 2007 21:36
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Leider nein. Hab mich auch schon mal erfolglos beschwert.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 24. Juni 2007 21:40

Hat das Finanzamt sich auch bei Dir beschwert, dass Du die Steuererklärung nicht gemacht hast?

SCNR

Kommentar von simmerl04 am 24. Juni 2007 21:43

Was heißt "SCNR" ?


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 24. Juni 2007 21:47
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Nein, sie haben ja garantiert die Steuererklärung angemahnt, und in der Mahnung stehen ja die Folgemaßnahmen!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Juni 2007 06:36
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NEIN, sofort in Widerspruch gegen (Frist läuft) und selbst einen Termin zur Abgabe der ESte vorschlagen ...maximal 3 Wochen nach Zugang der Schätzung


wj2000
beantwortet von wj2000 am 24. Juni 2007 21:38
1x
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Nein, du mußt dich mit ihnen in Verbindung setzen und Terminverlängerung beantragen. Das kann eventuell ein paar Euros kosten



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