gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss mindestens das gezahlt werden, was im Ausbildungsvertrag angegeben ist?

gefragt von fragebogenfragebogen am 03.11.2009 um 23:09 Uhr

Hey, ich hab mal wieder ein großes Fragezeichen über dem Kopf. Ich hab nach der Gehaltsabrechnung für Oktober festgestellt, dass mir 30 Eur brutto weniger gezahlt wurden, als im Ausbildungsvertrag festgehalten ist. Nachdem ich meine Unterlagen (ein unsortierter Haufen Ablage) durchforstet habe, fiel mir bedauerlicherweise auf, dass mein Gehaltsabechnungen mehr als unvollständig sind. Hab eine Abrechnung von Juli gefunden, in dem der eben beschriebene Fall auch schon auftauchte. Und bevor mir hier irgendwelche sinnlosen Belehrungen kommen, mir is bewusst, dass ich wohlin Zukunft wohl sorgfältiger mit meinen Unterlagen umgehen muss. Zu meinen Fragen: Muss der Ausbildende nicht mindestens das bezahlen, was im Ausbildungsvertrag festgehalten ist? Wenn die erste Frage mit "ja" beantwortet werden kann, hab ich Anspruch bei Monate zurückliegenden Abrechnungen? Stehe ich unter "Nachweispflicht"? (Hab ja die benötigten Abrechnungen nicht mehr zur Hand.

Ich würde die Fragen gerne geklärt haben, bevor ich da mit dem Ausbildungsvertrag wedelnd zum Ausbilder renne...außerdem ist es mir peinlich, dass ich meine Unterlagen nicht beisammen halten kann.

Danke für etwaige Antworten:)

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ausbildung x 5.406 Vertrag x 1.872 Ausbildungsvergütung x 31

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Stephan73 am 3. November 2009 23:12
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Das sind Dokumente, die solltest du schon ordendtlich wegheften. Aber, Vertrag ist Vertrag. Dein Lohnbüro muß den Bruttolohn ansetzen, der im Vertrag steht. Da bleibt ihm keine andere Wahl. Keine Scham. Renn gleich morgen zu deinem Ausbilder oder in´s Lohnbüro.

Kommentar von 5420367cfd2ffe0192548b5d49657741smallfragebogen am 3. November 2009 23:33

JA werd ich wohl tun müssen...hmpf ...danke für die Antwort


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von robinbarry am 3. November 2009 23:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sofort beim Arbeitgeber nachfragen,was im Vertrag steht muss gezahlt werden. Du kennst aber den Unterschied Brutto/Netto?

Kommentar von 5420367cfd2ffe0192548b5d49657741smallfragebogen am 3. November 2009 23:36

jaa den kenn ich dann doch...aber über 4 Monate gibt das netto auch ein hübsches Sümmchen^^ ich hab halt nie auf brutto geachtet, ich hab nur gesehen, oh netto wird mehr gezahlt, wird schon passen...nunja jetzt seh das da irgendetwas nicht so richtig passt.


un1703
beantwortet von un1703 am 3. November 2009 23:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also der ausbildungsbetrieb muss dir im monat den bruttobetrag zahlen, der im ausbildungsvertrag festgelegt wurde. wenn auf deinen gehaltsabrechnungen ein anderer bruttobetrag steht, geh mit den abrechnungen und deinem ausbildungsvertrag zu deinem chef und klär das


dasElend
beantwortet von dasElend am 3. November 2009 23:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das brutto was im vertrag aufgeführt ist steht dir auch zu. natürlich hast du ein anrecht über ordentliche monatliche gehaltsabrechnungen, auch auf zurückliegende, wenn du sie nicht bekommen hast


GIna90
beantwortet von GIna90 am 3. November 2009 23:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich muss bezahlt werden was in deinem Ausbildungsvertrag steht. Wenn du die Lohnabrechnungen nicht mehr hast (was wirklich blöd ist, da du diese später ggf. auch für die Rente brauchst), du hast doch Kontoauszüge, die reichen allemale als Beweis. Da sieht man genau was überwiesen wurde.

Kommentar von 5420367cfd2ffe0192548b5d49657741smallfragebogen am 3. November 2009 23:20

ja die lieben Kontoauszüge...chrm kann man die, falls es notwendig ist nochmal von der entsprechenden Bank anfordern, falls die eigenen, notwendigen im Wust der Unordnung untergegangen sind?

Kommentar von 1ae38d03ac1360c4e2adb864f884e43dsmallGIna90 am 3. November 2009 23:25

Auch Kontoauszüge sollte man mindestens 3 Jahre aufbewahren da sie als Beweis dienen falls man jemals einen solchen braucht. Und ja kann man, sprich mal mit deinem Betreuer. Ich glaube aber, dann muss man was zahlen.

Kommentar von 5420367cfd2ffe0192548b5d49657741smallfragebogen am 3. November 2009 23:32

naja ich werd morgen mal mit dem Ausbilder sprechen, vielleicht ist das mit den Kontoauszügen gar nicht nötig, im Lohnbüro müssten ja auch Kopien sein, wenn ich da höflich frage...werde mich in Zukunft jedenfalls akribischer und sorgfältiger um meine Unterlagen bemühen...

Danke für die Antworten..

Kommentar von Stephan73 am 3. November 2009 23:35

Ja, die Lohnabrechnungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die sind auf jeden Fall noch dort vorhanden.


anonym
beantwortet von Imera am 4. November 2009 15:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vertrag ist Vertrag, frag deinen Arbeitgeber


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 3. November 2009 23:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normal sollte es so sein. Aber vieleicht belegt dein Laden alle Mitarbeiter mit einem Abzug, um über die Runden zu kommen, oder er zahlt das im Dezember mehr aus ... Ich würde nicht hier, sondern bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Der weiß genau, worum es da geht!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. November 2009 23:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vertrag ist vertrag... also ...ja... als antwort


Cristinchen
beantwortet von Cristinchen am 3. November 2009 23:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Berufsschule mal nachfragen.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 3. November 2009 23:14

Die Berufsschule hat aber nicht mit am Hut. Das ist eine Vertragsfrage. Die Verträge werden von der Handelskammer oder Handwerkskammer verwaltet und genehmigt.


anonym
beantwortet von Nisi88 am 3. November 2009 23:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

brutto/netto überprüft?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.