fragebogen am 03.11.2009 um 23:09 Uhr
Hey, ich hab mal wieder ein großes Fragezeichen über dem Kopf. Ich hab nach der Gehaltsabrechnung für Oktober festgestellt, dass mir 30 Eur brutto weniger gezahlt wurden, als im Ausbildungsvertrag festgehalten ist. Nachdem ich meine Unterlagen (ein unsortierter Haufen Ablage) durchforstet habe, fiel mir bedauerlicherweise auf, dass mein Gehaltsabechnungen mehr als unvollständig sind. Hab eine Abrechnung von Juli gefunden, in dem der eben beschriebene Fall auch schon auftauchte. Und bevor mir hier irgendwelche sinnlosen Belehrungen kommen, mir is bewusst, dass ich wohlin Zukunft wohl sorgfältiger mit meinen Unterlagen umgehen muss. Zu meinen Fragen: Muss der Ausbildende nicht mindestens das bezahlen, was im Ausbildungsvertrag festgehalten ist? Wenn die erste Frage mit "ja" beantwortet werden kann, hab ich Anspruch bei Monate zurückliegenden Abrechnungen? Stehe ich unter "Nachweispflicht"? (Hab ja die benötigten Abrechnungen nicht mehr zur Hand.
Ich würde die Fragen gerne geklärt haben, bevor ich da mit dem Ausbildungsvertrag wedelnd zum Ausbilder renne...außerdem ist es mir peinlich, dass ich meine Unterlagen nicht beisammen halten kann.
Danke für etwaige Antworten:)
Das sind Dokumente, die solltest du schon ordendtlich wegheften. Aber, Vertrag ist Vertrag. Dein Lohnbüro muß den Bruttolohn ansetzen, der im Vertrag steht. Da bleibt ihm keine andere Wahl. Keine Scham. Renn gleich morgen zu deinem Ausbilder oder in´s Lohnbüro.
Sofort beim Arbeitgeber nachfragen,was im Vertrag steht muss gezahlt werden. Du kennst aber den Unterschied Brutto/Netto?
fragebogen am 3. November 2009 23:36 jaa den kenn ich dann doch...aber über 4 Monate gibt das netto auch ein hübsches Sümmchen^^ ich hab halt nie auf brutto geachtet, ich hab nur gesehen, oh netto wird mehr gezahlt, wird schon passen...nunja jetzt seh das da irgendetwas nicht so richtig passt.
also der ausbildungsbetrieb muss dir im monat den bruttobetrag zahlen, der im ausbildungsvertrag festgelegt wurde. wenn auf deinen gehaltsabrechnungen ein anderer bruttobetrag steht, geh mit den abrechnungen und deinem ausbildungsvertrag zu deinem chef und klär das

das brutto was im vertrag aufgeführt ist steht dir auch zu. natürlich hast du ein anrecht über ordentliche monatliche gehaltsabrechnungen, auch auf zurückliegende, wenn du sie nicht bekommen hast

Natürlich muss bezahlt werden was in deinem Ausbildungsvertrag steht. Wenn du die Lohnabrechnungen nicht mehr hast (was wirklich blöd ist, da du diese später ggf. auch für die Rente brauchst), du hast doch Kontoauszüge, die reichen allemale als Beweis. Da sieht man genau was überwiesen wurde.
fragebogen am 3. November 2009 23:20 ja die lieben Kontoauszüge...chrm kann man die, falls es notwendig ist nochmal von der entsprechenden Bank anfordern, falls die eigenen, notwendigen im Wust der Unordnung untergegangen sind?
GIna90 am 3. November 2009 23:25 Auch Kontoauszüge sollte man mindestens 3 Jahre aufbewahren da sie als Beweis dienen falls man jemals einen solchen braucht. Und ja kann man, sprich mal mit deinem Betreuer. Ich glaube aber, dann muss man was zahlen.
fragebogen am 3. November 2009 23:32 naja ich werd morgen mal mit dem Ausbilder sprechen, vielleicht ist das mit den Kontoauszügen gar nicht nötig, im Lohnbüro müssten ja auch Kopien sein, wenn ich da höflich frage...werde mich in Zukunft jedenfalls akribischer und sorgfältiger um meine Unterlagen bemühen...
Danke für die Antworten..
Ja, die Lohnabrechnungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die sind auf jeden Fall noch dort vorhanden.

Normal sollte es so sein. Aber vieleicht belegt dein Laden alle Mitarbeiter mit einem Abzug, um über die Runden zu kommen, oder er zahlt das im Dezember mehr aus ... Ich würde nicht hier, sondern bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Der weiß genau, worum es da geht!

In der Berufsschule mal nachfragen.
Smash am 3. November 2009 23:14 Die Berufsschule hat aber nicht mit am Hut. Das ist eine Vertragsfrage. Die Verträge werden von der Handelskammer oder Handwerkskammer verwaltet und genehmigt.
JA werd ich wohl tun müssen...hmpf ...danke für die Antwort