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Muss Mieter Streumaterial bei Glatteis kaufen oder ist das Vermietersache?

gefragt von chaotenbraut am 09.01.2009 um 9:44 Uhr

Wir haben gestern vom Vermieter (wohnt auch im Haus) eine schriftliche Anweisung bekommen, wie Gehweg und Bürgersteig zu räumen sind.

Salz auf dem Gehweg, der Zuweg soll mit Sand gestreut werden, damit die Pflastersteine nicht beschädigt werden.

Das Streusalz steht im Keller, nur Sand ist keiner da. Müssen wir das jetzt besorgen?

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recht x 34.943 wohnen x 7.274

miniwo
beantwortet von miniwo am 9. Januar 2009 09:45
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Eigentlich ist das Sache des Vermieters.


anonym
beantwortet von newcomer am 9. Januar 2009 09:45
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besorgen ja, den Mieter in Rechnung stellen


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 10. Januar 2009 17:33
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Der Vermieter muss es bezahlen, kann es aber später wieder auf die Nebenkosten umverteilen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 9. Januar 2009 15:11
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Wenn dir die Räumpflicht obliegt hast du zu räumen, wenn der Vermieter etwas anderes oder zusätzliches wünscht so hat er das erforderliche Material zur Verfügung zu stellen !


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 9. Januar 2009 10:04
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Der Vermieter wohnt im selben Haus, dann dürfte die Sache mit dem Sand eigentlich kein Problem darstellen. Grundsätzlich ist im Vertrag festgeschrieben wer was zu machen und zu besorgen hat. Die Antworten, dass der Vermieter immer dafür zuständig ist sind falsch (lt. BGB schon aber im Falle der Abwälzung nicht), wenn der Vertrag etwas anderes hergibt. MfG

Kommentar von Mietnormade am 9. Januar 2009 10:07

Zuständig im rechtlichen Sinn ist der Eigentümer. Die Streupflicht an sich wird aber im Regelfall auf die Mieter abgewältzt. Die entstehenden Kosten für die Bewirtschaftung des Hauses (Gas/Wasser/Müll/Streumaterial/Gärtner etc.) zahlt sowieso der Mieter.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 9. Januar 2009 10:08

Steht bereits in der Klammer...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Januar 2009 10:04
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Wer es kauft ist ziemlich egal weil bezahlen muss der Mieter. Wenn Du es also möglichst billig haben willst, kaufst Du es selber. Ich hatte auch mal einen Mieter der unbedingt geliefert haben wollte und habe dann ein Unternehmen mit der Lieferung beauftragt. War geringfügig teurer kann aber über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Und ein Sack Sand kostet keine 5 Euro.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 9. Januar 2009 09:58
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Kommt auf den Vertrag an. In meinen ist es festgelegt, dass der Mieter dieses auf seine Kosten beschaffen muß


Forsthouse
beantwortet von Forsthouse am 9. Januar 2009 09:53
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Vermietersache.


bienyx88
beantwortet von bienyx88 am 9. Januar 2009 09:50
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Das Streuen und Räumen von Wegen, sowie das Kaufen von Streumaterial ist Vermietersache. Die Kosten können jedoch auf alle Mietparteien umgelegt werden.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. Januar 2009 14:37

die Pflicht des Schneefegens und streuen kann auf die Mieter abgewältzt werden.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 9. Januar 2009 09:49
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Der Winterdienst ist grundsätzlich Sache des Grundstücks- bzw. Hauseigentümers. Er kann die Arbeiten zwar delegieren, muss aber das benötigte Material zur Verfügung stellen. Er kann es allerdings in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, im Endeffekt bezahlen es also doch alle...


adler1234
beantwortet von adler1234 am 9. Januar 2009 09:47
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Soweit ich weis, muss das der Vermieter besorgen. Er kann die Kosten allerdings auf die Mieter umlegen. Aber wenn er doch im selben Haus wohnt fragt ihn doch einfach.


anonym
beantwortet von schneemannxxl am 9. Januar 2009 09:46
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gibt es einen entsprechenden Passus im Mietvertrag ? Falls nicht, einfach mal den Vermieter fragen. Allerdings ist Salz in einigen Regionen verboten, daher auf Split oder Sand ausweichen, notfalls Katzenstreu.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 9. Januar 2009 09:45
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Nein, dafür ist der Hauseigentümer zuständig.
Aber Salz auf Gehwegen ist in einigen Bundesländern verboten.
http://stadtzeitung.luebeck.de/artikelarchiv/2003/259/2590201.html


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