Wir haben gestern vom Vermieter (wohnt auch im Haus) eine schriftliche Anweisung bekommen, wie Gehweg und Bürgersteig zu räumen sind.
Salz auf dem Gehweg, der Zuweg soll mit Sand gestreut werden, damit die Pflastersteine nicht beschädigt werden.
Das Streusalz steht im Keller, nur Sand ist keiner da. Müssen wir das jetzt besorgen?

Der Vermieter muss es bezahlen, kann es aber später wieder auf die Nebenkosten umverteilen.

Wenn dir die Räumpflicht obliegt hast du zu räumen, wenn der Vermieter etwas anderes oder zusätzliches wünscht so hat er das erforderliche Material zur Verfügung zu stellen !

Der Vermieter wohnt im selben Haus, dann dürfte die Sache mit dem Sand eigentlich kein Problem darstellen. Grundsätzlich ist im Vertrag festgeschrieben wer was zu machen und zu besorgen hat. Die Antworten, dass der Vermieter immer dafür zuständig ist sind falsch (lt. BGB schon aber im Falle der Abwälzung nicht), wenn der Vertrag etwas anderes hergibt. MfG
Zuständig im rechtlichen Sinn ist der Eigentümer. Die Streupflicht an sich wird aber im Regelfall auf die Mieter abgewältzt. Die entstehenden Kosten für die Bewirtschaftung des Hauses (Gas/Wasser/Müll/Streumaterial/Gärtner etc.) zahlt sowieso der Mieter.
heimwerker am 9. Januar 2009 10:08 Steht bereits in der Klammer...
Wer es kauft ist ziemlich egal weil bezahlen muss der Mieter. Wenn Du es also möglichst billig haben willst, kaufst Du es selber. Ich hatte auch mal einen Mieter der unbedingt geliefert haben wollte und habe dann ein Unternehmen mit der Lieferung beauftragt. War geringfügig teurer kann aber über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Und ein Sack Sand kostet keine 5 Euro.

Kommt auf den Vertrag an. In meinen ist es festgelegt, dass der Mieter dieses auf seine Kosten beschaffen muß

Das Streuen und Räumen von Wegen, sowie das Kaufen von Streumaterial ist Vermietersache. Die Kosten können jedoch auf alle Mietparteien umgelegt werden.
die Pflicht des Schneefegens und streuen kann auf die Mieter abgewältzt werden.

Der Winterdienst ist grundsätzlich Sache des Grundstücks- bzw. Hauseigentümers. Er kann die Arbeiten zwar delegieren, muss aber das benötigte Material zur Verfügung stellen. Er kann es allerdings in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, im Endeffekt bezahlen es also doch alle...

Soweit ich weis, muss das der Vermieter besorgen. Er kann die Kosten allerdings auf die Mieter umlegen. Aber wenn er doch im selben Haus wohnt fragt ihn doch einfach.
gibt es einen entsprechenden Passus im Mietvertrag ? Falls nicht, einfach mal den Vermieter fragen. Allerdings ist Salz in einigen Regionen verboten, daher auf Split oder Sand ausweichen, notfalls Katzenstreu.

Nein, dafür ist der Hauseigentümer zuständig.
Aber Salz auf Gehwegen ist in einigen Bundesländern verboten.
http://stadtzeitung.luebeck.de/artikelarchiv/2003/259/2590201.html