
Bitte googele mal "Betriebskosten", dann siehst Du was alles dazugehört und musst hier nicht alle Positionen einzeln abfragen. Reinigung gehört auch dazu.

Wenn diese Arbeiten nicht vom Mieter erledigt werden und jemand beauftragt wird: Ja.

gehört zur miete dazu, bei nebenkosten...schau in deinen mitvertrag
Hier ein Link zu einem interessanten Artikel:
Ja, natürlich, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, darf es auf die Mieter umgelegt werden.
Was zu den Betriebskosten gehört ist in der entsprechenden Verordnung geregelt http://kuerzer.de/tR5ZfV3mN