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muß Mieter Kosten für Reinigung von Treppe und Bürgersteig übernehmen?

gefragt von PusdorfBarbara am 10.03.2008 um 17:39 Uhr

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Betriebskostenabrechnung (20)
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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 10. März 2008 17:40
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Bitte googele mal "Betriebskosten", dann siehst Du was alles dazugehört und musst hier nicht alle Positionen einzeln abfragen. Reinigung gehört auch dazu.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. März 2008 17:45

Was zu den Betriebskosten gehört ist in der entsprechenden Verordnung geregelt http://kuerzer.de/tR5ZfV3mN


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 10. März 2008 17:41
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Wenn diese Arbeiten nicht vom Mieter erledigt werden und jemand beauftragt wird: Ja.


curafe
beantwortet von curafe am 10. März 2008 17:40
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gehört zur miete dazu, bei nebenkosten...schau in deinen mitvertrag


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 10. März 2008 17:41
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Hier ein Link zu einem interessanten Artikel:

http://www.mdr.de/ratgeber/wohnen_garten/361076.html


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. März 2008 17:42
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Ja, das gehört zu den Betriebskosten!





thomytiger
beantwortet von thomytiger am 10. März 2008 17:42
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auch hier ...ja


anonym
beantwortet von brajo am 10. März 2008 17:45
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Ja, natürlich, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, darf es auf die Mieter umgelegt werden.




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