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Muss mich mein DSL Anbieter informieren, wenn ich eine höhere Geschwindigkeit buche als verfügbar is

gefragt von rob80 am 18.11.2008 um 21:41 Uhr

Ich habe bei mir daheim eine DSL Leitung mit einer 16000er Geschwindigkeit gebucht, verfügbar ist aber nur eine 6000er Leitung. Nun habe ich dies aber erst heraus gefunden, als die Leitung schon stand, musste mich mein Anbieter darüber nicht informieren?


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anonym
beantwortet von strombergAM am 18. November 2008 21:42
1x
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Schon, aber nur, wenn du ihn explizit gefragt hast. Eine allgemeine Auskunftspflicht hat er nicht. Trotzdem ist das, wie ich finde, eine Sauerei, das ist kein Kundenservice, sondern Abzocke.

Kommentar von flasche22 am 17. November 2009 08:23

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. November 2008 21:43
1x
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Die Geschäftsbedigungen sind meist so verklausuliert, daß er das im Ergebnis nicht ungefragt muß.


gowshihan
beantwortet von gowshihan am 18. November 2008 21:43
1x
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Eiegtnlich wird es vor dem Vertragsabschluss mitgeteilt war aufjedefall bei mir Fall


78ersven
beantwortet von 78ersven am 18. November 2008 21:44
1x
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Sie sagen ja nicht umsonst mit bis zu 16000 kb damitsind sie rechtlich aus der sache raus


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 18. November 2008 21:44
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Habe ein 1000er Vertrag und dort steht drin, dass ich nur 384 kb empfangen kann. Der Anbieter hätte dies m.E. also mitteilen müssen. Mach mal DSL-Verfügbarkeitscheck, sofern noch nicht erledigt.


manonymous
beantwortet von manonymous am 18. November 2008 21:44
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hängt von den AGB`s des Providers ab. Viele schreiben nach Verfügbarkeit oder bis zu in die Verträge. Heißt wenn sie 16000 nicht realisieren können dürfen sie auch weniger bandbreite zur Verfügung stellen zum selben preis. Du solltest aber versuchen ob du ein downgrade auf eine kostengünstigere Variante machen kannst und dadurch mtl. kosten sparst.


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