Muss mich mein Arbeitgeber für ein Bewerbungsgespräch freistellen (bin schon gekündigt)?

gefragt von BerndMUC8BerndMUC8 am 12.02.2009 um 17:43 Uhr
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Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 12. Februar 2009 17:44
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Ja er muß.

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 12. Februar 2009 17:44

richtig


curafe
beantwortet von curafe am 12. Februar 2009 17:45
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ja, das muss er


anonym
beantwortet von jockl am 12. Februar 2009 17:44
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Eindeutig JA


Husband
beantwortet von Husband am 12. Februar 2009 17:43
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Ich habe mal gelesen ja


anonym
beantwortet von TanteBertha am 12. Februar 2009 18:01
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Ja, das muss er.


anonym
beantwortet von doro05 am 12. Februar 2009 17:54
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Muss er lt. § 629 a BGB. Du musst aber einen schriftlichen Freistellungsantrag stellen, der mindestens zwei Tage vor der Freistellung vorliegen muss. Gilt nicht, falls Du als Aushilfe eingesellt wurdest.


samy07
beantwortet von samy07 am 12. Februar 2009 17:48
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Ja klar wenn schon gekündigt ist....


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