gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss mich mein Arbeitgeber freistellen?

gefragt von NightForce am 08.06.2009 um 15:21 Uhr

Muss mich mein Arbeitgeber für Wahlen (Bundestagswahlen, Europaparlament-wahlen) freistellen, wenn ich während der Öffnungszeiten der Wahllokale arbeiten muss?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wahlen (487)
Arebitsrecht (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


cartmanstyles
beantwortet von cartmanstyles am 8. Juni 2009 15:22
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, dafür gibts Briefwahl

Kommentar von 9b7b6ca764f67899c27b083539a26547smallHycrion am 8. Juni 2009 15:23

DH!

Kommentar von Simple_avatar4smalldatBienschen am 8. Juni 2009 15:24

Funktioniert aber nur, wenn der Dienstplan lange genug vorher feststand.


jackian
beantwortet von jackian am 8. Juni 2009 15:22
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, dafür gibt es die briefwahlen


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. Juni 2009 15:22
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nö, briefwahl als alternative


anonym
beantwortet von newcomer am 8. Juni 2009 15:22
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, da du die Möglichkeit der Briefwahl hast


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 8. Juni 2009 15:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst per Briefwahl wählen.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 8. Juni 2009 15:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mache doch Briefwahl


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Muss mich mein Arbeitgeber auszahlen nach dem Auflösunsvertrag?

    TVöD und Rechte in bzw. nach der Elternzeit

    Arb eit



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.