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muss mich für meinen neuen job als aussendienstmitarbeiter selbstständig machen !was muss ich dabei beachten?

gefragt von callastern am 07.11.2007 um 10:23 Uhr

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tradaix
beantwortet von tradaix am 7. November 2007 10:31
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Antworten zur Krankenversicherung, Alterssicherung usw. findest Du auf dem Existenzgründungsportal des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/planung/know_how/versicherung/02...


dock69
beantwortet von dock69 am 7. November 2007 10:32
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Wenn das Dein einziger Auftraggeber ist, kann das als Scheinselbständikeit ausgelegt werden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. November 2007 10:35
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die erste Frage die sich stellt, ist die, welche Form der Anstellung dir der neue Arbeitgeber vermittelt. Entweder du bist Festangestellter Mitarbeiter auf Gehaltsbasis, dann wirst du wie als normaler Arbeitnehmer behandelt. Sollte er dich als selbständigen Handelsverteter anstellen wollen, musst du ein Gewerbe anmelden und arbeitest im Endeffekt auf eigenes Risiko. Dazu kommt unter letzerem Aspekt die Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich Kranken- und Rentenversicherung, die Fragen der Besteuerung der Tätigkeit incl. Umsatzsteuerproblematik.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. November 2007 10:38

Die altbekannte HGB84-Falle...alle Pflichten, keine Rechte. -)

Kommentar von callastern am 7. November 2007 10:45

danke für deine antwort!ja,er stellt mich als selbstständiger handelsvertreter ein!war bis jetzt immer im angestelltenverhältnis! was muss ich jetzt tun?was ist wichtig zu beachten,dass ich nichts falsch mache? lg bettina


anonym
beantwortet von klaus123 am 7. November 2007 10:34
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Du musst darüber nachdenken, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer berechnest, ab einer bestimmten Einkommenshöhe musst du mit Umsatzsteuer berechnen, darunter kannst du wählen. Würde hierfür unbedingt einen Steuerberater fragen.


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