
Antworten zur Krankenversicherung, Alterssicherung usw. findest Du auf dem Existenzgründungsportal des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/planung/know_how/versicherung/02...

Wenn das Dein einziger Auftraggeber ist, kann das als Scheinselbständikeit ausgelegt werden.

die erste Frage die sich stellt, ist die, welche Form der Anstellung dir der neue Arbeitgeber vermittelt. Entweder du bist Festangestellter Mitarbeiter auf Gehaltsbasis, dann wirst du wie als normaler Arbeitnehmer behandelt. Sollte er dich als selbständigen Handelsverteter anstellen wollen, musst du ein Gewerbe anmelden und arbeitest im Endeffekt auf eigenes Risiko. Dazu kommt unter letzerem Aspekt die Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich Kranken- und Rentenversicherung, die Fragen der Besteuerung der Tätigkeit incl. Umsatzsteuerproblematik.
Kabark am 7. November 2007 10:38 Die altbekannte HGB84-Falle...alle Pflichten, keine Rechte. -)
danke für deine antwort!ja,er stellt mich als selbstständiger handelsvertreter ein!war bis jetzt immer im angestelltenverhältnis! was muss ich jetzt tun?was ist wichtig zu beachten,dass ich nichts falsch mache? lg bettina
Du musst darüber nachdenken, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer berechnest, ab einer bestimmten Einkommenshöhe musst du mit Umsatzsteuer berechnen, darunter kannst du wählen. Würde hierfür unbedingt einen Steuerberater fragen.