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Muss meine Tochter zahlen??

gefragt von Lucky242 am 18.08.2008 um 21:27 Uhr

Hallo, hab da mal eine Frage,vor ca.15 Jahen,war ich mit jemandem zusammen,der mir heute erzählen will,dass meine Tochter die Kosten für den damaligen Vaterschaftstest zahlen muss!! Der Test ist negativ ausgefallen und der Typ behauptet er hätte die Kosten tragen müssen? Nun will er das Geld zurück,kann er das vordern???

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Finanzen x 23.693 Vaterschaftstest x 81 wer-uebernimmt-kosten-fuer-vaterschaftst x 1

asmakoeln
beantwortet von asmakoeln am 18. August 2008 21:31
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Ignoriere ihn einfach. Er hat keine rechtliche Handhabe, das Geld nach 15 Jahren, weder von Dir noch von Deiner Tochter (verwirrtguck) zurückzufordern. Lass ihn ruhig mal kommen. Ich gleube nicht dass ihn irgendein Anwalt vertreten wird.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 18. August 2008 21:30
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Lass dich bloß nicht von dem Typen über den Tisch ziehen, die Sache ist längst verjährt.


Shira
beantwortet von Shira am 18. August 2008 21:29
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Er kann es fordern. Zustehen tut es ihm aber trotzdem nicht! Versuchen kann man es ja mal!

Kommentar von Lucky242 am 19. August 2008 15:01

Mir wurde gesagt,dass Einzige was er fordern könnte,wäre Schadensersatz von mir und dann ist es fraglich,ob er damit durch kommt


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. August 2008 21:30
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den test zahlt der, der ihn angefordert hat und "verloren"hat... Hat deine Tochter ihn angefordert, der mögliche Vater aber gesagt ich bin nicht der Vater und ist es tatsächlich nicht, müsste deine Tochter bezahlen! Hat er ihn angefordert ist es egal ob er positiv oder negativ war! Allerdings hätte das damals geregelt werden müssen...heute hat er keinen Anspruch mehr drauf wenn er ihn selbst schon bezahlt hat!

Kommentar von Lucky242 am 19. August 2008 15:00

Nach dem festgestellt wurde,dass er nicht der Vater ist,hat das Jugendamt die Klage fallen gelassen,so wurde es mir heute Morgen gesagt,da ich mich mit dem Jugendamt unterhalten habe!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. August 2008 21:29
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Das ist längst verjährt.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 18. August 2008 21:28
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ist wohl reichlich spät seine Forderung. Hätte er mal damals machen sollen, wenn er unbedingt sein Geld zurückhaben will. Die Verjährungsfrist ist längst überschritten. Schick ihn dahin, wo er hergekommen ist und zwar ohne Geld.


anonym
beantwortet von poetvl am 18. August 2008 21:38
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Was kostet denn so ein Test überhaupt, nur mal rein informativ, damit man auch weiss über was für eine Hausnummer es hier geht.


Romy83
beantwortet von Romy83 am 18. August 2008 21:29
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Nach 15 Jahren ist das doch verjährt!?


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