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Muss meine Tochter sich beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend melden um weiter Kindergeld zu beziehen

gefragt von anna001anna001 am 21.06.2007 um 23:02 Uhr

Meine Tochter (19) hat letzte Woche die Schule beendet. Ich habe gehört, dass sie sich aubildungsplatzsuchend melden muß um weiter Kindergeld zu erhalten. Oder reicht es einfach in dem entsprechenden Fragebogen anzukreuzen, dass man sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht - bei meiner Tochter wird jedenfalls so sein bzw. ein Studium in Betracht gezogen.


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Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 21. Juni 2007 23:16
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Ja, sollte sie tun. Sie benötigt einen Status, dass sie auch bzw. du das Kindergeld weiterhin bekommt. Im Bedarfsfalle bis 25 Jahre, je nach Einkommen der Tochter. Soweit mir bekannt. Lieben Gruß Lotusblume


anonym
beantwortet von Klugscheisserin am 21. Juni 2007 23:24
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Momentsche...die Zeit wird nur dann für die Rente anerkannt, wenn sie sich arbeitsLOS meldet. Auch ohne Leistungsbezug werden diese Zeiten dann als Ausfallzeiten der Rentenversicherung gemeldet. Eine Arbeit- oder Ausbildungssuchend-Meldung nützt da gar nichts... Und das mit dem Kindergeld stimmt. Nur dann wird das weitergezahlt.

Kommentar von Lissa am 22. Juni 2007 15:59

Was die Rentenversicherung betrifft, bist du nicht auf dem neuesten Stand.

www.deutsche-rentenversicherung.bund.de

Rentennachteile bei der Ausbildungsplatzsuche vermeiden

Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, damit keine Nachteile bei der späteren Rente entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mit begründen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800.

Kommentar von Lissa am 22. Juni 2007 16:23

nochmal der Link:

deutsche-rentenversicherung-bund.de/ dann Suche: ausbildungssuchend


anonym
beantwortet von djoli am 21. Juni 2007 23:07
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Wenn man sich suchend meldet, dann wird einem diese Zeit später in der Rente anerkannt. Mit dem Kindergeld hat das aber nix zu tun. Das bemkommt man bis zum Ende der Ausbidung / Abschluß des Studium. Längstens aber glaube ich bis zum 26. Lebensjahr.


anonym
beantwortet von Lissa am 21. Juni 2007 23:08
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Sie sollte sich weiter ausbildungssuchend melden.

Diese Zeit zählt auch für die Rentenversicherung.

Und sich vor allem eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2007 23:04
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Man sollte sich auch Suchend melden. Denn orgendwann muss man auch Ausbildungs- oder Studienbescheinigung vorlegen.


Seelenfrieden
beantwortet von Seelenfrieden am 21. Juni 2007 23:51
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Um weiter Kindergeld zu bekommen, muß sie sich ebi der Agentur für Arbeit oder dem Verbund Agentur für Arbeit / Sozialamt melden !


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