meine tochter hat mit 15 jahren eine strafat begangen die verurteilung folgte 3 jahre auf 2 jahre bewährung 100 stunden ableisten immer zur schule gehen kein mist mehr machen ...... so die 100 stunden hat sie abgeleistet nur mit der schule klappte es nicht so richtig sie hat 157 fehl stunden also nicht entschuldigt danach kam eine anhörung vor dem landgericht beschluss gefängnis gnadengesuch gestellt abgelehnt mit der begründung es reichte nicht das sie die schule weiter macht das sie sich eine praktikum stelle gesucht hat im kindergarten all das ist nichts ................. sie macht auch kein mist mehr sie hat sich sehr zu ihrem voreil geändert ich bin stolz auf sie
Gegen die Bewährungsauflagen verstossen bedeutet Bewährung aufgehoben, Starfe fällig. Wenn sie also zu 2 Jahren Jugendarrest verurteilt wurde, ist der entsprechend fällig.
tja - das hätt man sich wohl mal vorher überlegen sollen - nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Aber -so sind sie. Erst große Sprüche und dann großes gejammer. Generation Pudding

Eine aufgehobene Bewährungsstrafe ist abzusitzen. Ganz ehrlich sollte man Dich als Erziehungsberechtigten gleich mit einsperren, da Duch nicht in der Lage bist, Deine Tochter zu erziehen und zu beaufsichtigen.
danke wie kannst du nur so über mich urteilen du weist doch nicht was vorgefallen ist wenn du es wissen möchtes ok sie hat sie hat den jenigen eine strafe gegeben der sie brutal vergewaltigt hat ist nicht richtig was sie gemacht hat aber er bekommt auch seine srafe
maiki01 am 23. Februar 2009 09:58 Das sie vergewaltigt wurde hattest Du vorher nicht gesagt. Weshalb sie verurteilt wurde, das wahr ja wohl auch nicht ganz so harmlos
157 Fehlstunden ?
Also da kann hier sicher keiner was dazu sagen, wir wissen alle nicht was vorgefallen ist und sind auch keine Richter.
Viel Glück .

Auf 157 Fehlstunden in der Shcule wäre ich nicht stolz. Ich schlage ein paar Jahre Aufenthalt in der Heimat zur endgültigen Läuterung vor.
ohje was hat sie denn angestellt.... wenn sie auf BEWÄRUNG ist, dann musse nich in den arrest...darf zu hause bleiben aber bei der nächsten minimnimni klienigkeit kommt sie sicher in jugendarrest...aber das entscheidet alles ein richter

Ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen führt dazu, dass die ausgesetzte Strafe vollzogen wird! Und wenn man das vorher weiß und trotzdem 157 Stunden blau macht (was ja nicht gerade unerheblich ist), dann gehört es einem nicht anders! Regeln sind dazu da, dass sie eingehalten werden!

mir ist eigentlich nicht bekannt, das zeitige freiheitsstrafen von mehr als zwei jahren zu bewährung ausgesetzt werden können. die doch sehr hohe haftstrafe bedeutet eigentlich, das deine tochte doch erheblich mist gebaut hat. gerade bei jugendlichen wird gerne mal ein auge zugedrückt. sie wird um den antritt der haftstrafe nicht herumkommen. das gericht lässt sich eben nicht gerne auf der nase rumtanzen. nun sie soll die zeit im vollzug nutzen, vielleicht sogar eine ausbildung machen. mit ablauf von 2/3 der haftstrafe kann sie auf bewährung raus. das ist eigentlich die regel. eine halbstrafe kommt aufgrund der tatsach das sie zu mehr als zwei jahren verurteilt wurde, meines erachtens nicht in betracht. ich denke sie wird die strafe aber im offenen vollzug verbringen dürfen, zumindest aber in einer offenen abteilung. da hat sie dann die möglichkeit auch mal nach hause zu fahren. vorausgesetzt natürlich sie führt sich gut. nun sie hatte ihr chance.... oder? alles gute, gruss akademikus
akademikus am 23. Februar 2009 09:19 ... und mit gnadengesuchen wäre ich vorsichtig...
Solange keine weitere Straftat vorliegt, kann sie nicht ins Gefängnis gesteckt werden. Die Fehlstunden die sie hat, können den Eltern als Verletzung der Aufsichtsplicht auferlegt werden, und kann mit einer Geldstrafe für die Eltern geahndet werden. Das Verhalten der Schulschwänzerei könnte allerdings für die Richter mit in die allgemeine Beurteilung mit einfließen, und einfluß auf das mögliche Strafmaß haben.

Wenn sie die Schule trotzdem nicht besucht hat, ist das ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Dann wird die Bewährung widerrufen und sie muss ihre 3 Jahre absitzen. Die 100 Stunden waren dann umsonst. Vielleicht hättest Du Dich besser kümmern müssen. Das soll jetzt keine Kritik oder ein Vorwurf sein. Ich hatte mit meiner Tochter auch eine Menge Probleme in diesem Alter, sie hat immer gemeint, sie kann mich austricksen, hat zwar manchmal geklappt, trotzdem habe ich durch Stichproben alles herausbekommen. Viel Glück.
3 Jahre auf 2 Jahre Bewährung - mit 15? Oh, oh, oh.
Da ist doch sicherlich sowieso das Jugendamt involviert. Die werden das beurteilen können (und müssen).
Und wenn sie gegen die Auflagen verstoßen hat (und wenn dazu eben auch der Schulbesuch gehörte, sind so viele Fehlstunden deutlich zu viel), dann folgt die Strafe wohl auf dem Fuß...
Wie alt ist die Tochter denn jetzt?

Ich schließ mich "NicoDeluxe" an, aber was bitte hat sie denn angestellt???
Du hast auf seine Frage gut geantwortet. DH