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Muss meine Tochter eine Zweitwohnungssteuer am Studienort entrichten?

gefragt von Jutta52 am 09.07.2008 um 19:21 Uhr

Meine Tochter zieht bald aus, um ihr Studium zu beginnen. Dafür wird sie eine Wohnung anmieten. Muss sie für diese eine Zweitwohnungssteuer entrichten?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Juli 2008 19:27
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das hängt nur vom Studienort ab, onb die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhebt..

genaueres gibt es hier:

http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/


Romjia
beantwortet von Romjia am 9. Juli 2008 19:23
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Wenn sie nur einen Hauptwohnsitz hat sicher nicht. Soll heißen sie zieht bei dir aus und sucht sich eine eigne Wohnung. Sobald sie aber zwei Wohnungen hat muss sie sich bei der Stadt informieren. Nicht überall ist die Zweitwohnsitzsteuer fällig.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 9. Juli 2008 19:23
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Wenn der Ort es verlangt, ja. Dann gibt es nur die Akternative den Studienort als Hauptwohnung anzugeben.


elkera
beantwortet von elkera am 9. Juli 2008 19:24
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Das kommt ganz auf den Studienort an. Manche haben eine Zweitwohnungssteuer eingeführt und manche nicht. Hauptsächlich aus dem Grund, damit die Studenten sich dort mit der Hauptwohnung anmelden, damit die Stadt mehr Geld bekommt. Also bleibt es einen nur übrig, sich direkt dort zu erkundigen.

Kommentar von tanja1959 am 9. Juli 2008 19:32

Mein Sohn musste seine Studien-Wohnung als "Hauptsitz" im Studienort anmelden und sich bei mir aus der Wohnung abmelden, sonst hätte er bei mir in der Stadt Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen und die wäre heftig gewesen.

Ob er sich ummelden muss als Hauptsitz und wie hoch die Zweitsteuer event. ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Also unbedingt auf Bürgeramt/Einwohneramt erkundigen.

(Eigentlich wollte er wegen seiner Post und Versicherungen etc. bei mir auch gemeldet bleiben, da er wegen dem Studium oft ins Ausland musste und dann machte auch noch die Kinderstelle Theater und wollte erst nicht mehr das Kindergeld bezahlen und es an die neue Stadt abschieben)


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 9. Juli 2008 19:24
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Sie wird sich doch sicher ummelden, oder? Ich denke nicht, dass dafür eine Zweitwohnungssteuer fällig wird. Ist ja dann schliesslich ihr Wohnsitz.



anonym
beantwortet von anjanni am 9. Juli 2008 19:53
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Wenn der Ort eine Zweitwohnungssteuer erhebt und sie eine zweiten Wohnsitz dort anmeldet: Ja.

Meine Tochter hat einfach an ihrem Studienort den ersten Wohnsitz angemeldet und bei uns den zweiten. Für's Kindergeld unschädliche, für's Protemonnaie sehr zuträglich! Bei uns gibt's nämlich noch keinen Zweitwohnsitzsteuer.


anonym
beantwortet von Bigappel am 11. Juli 2008 20:30
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Dieses Problem hatten wir damals erst auch. Wir mussten so ein Wohnungssteuer-Vordruck fürs Amt ausfüllen und es wurde geprüft. Aber eine Zweitwohnungssteuer musste nicht gezahlt werden. Die Begründung war, weil mein Kind nur ein Bett im Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung hatte und keine "ganze" zweite Wohnung.
Vielleicht ist es ja bei Euch ähnlich.


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