Meine Tochter zieht bald aus, um ihr Studium zu beginnen. Dafür wird sie eine Wohnung anmieten. Muss sie für diese eine Zweitwohnungssteuer entrichten?

das hängt nur vom Studienort ab, onb die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhebt..
genaueres gibt es hier:
Wenn sie nur einen Hauptwohnsitz hat sicher nicht. Soll heißen sie zieht bei dir aus und sucht sich eine eigne Wohnung. Sobald sie aber zwei Wohnungen hat muss sie sich bei der Stadt informieren. Nicht überall ist die Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Wenn der Ort es verlangt, ja. Dann gibt es nur die Akternative den Studienort als Hauptwohnung anzugeben.
Das kommt ganz auf den Studienort an. Manche haben eine Zweitwohnungssteuer eingeführt und manche nicht. Hauptsächlich aus dem Grund, damit die Studenten sich dort mit der Hauptwohnung anmelden, damit die Stadt mehr Geld bekommt. Also bleibt es einen nur übrig, sich direkt dort zu erkundigen.
Mein Sohn musste seine Studien-Wohnung als "Hauptsitz" im Studienort anmelden und sich bei mir aus der Wohnung abmelden, sonst hätte er bei mir in der Stadt Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen und die wäre heftig gewesen.
Ob er sich ummelden muss als Hauptsitz und wie hoch die Zweitsteuer event. ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Also unbedingt auf Bürgeramt/Einwohneramt erkundigen.
(Eigentlich wollte er wegen seiner Post und Versicherungen etc. bei mir auch gemeldet bleiben, da er wegen dem Studium oft ins Ausland musste und dann machte auch noch die Kinderstelle Theater und wollte erst nicht mehr das Kindergeld bezahlen und es an die neue Stadt abschieben)

Sie wird sich doch sicher ummelden, oder? Ich denke nicht, dass dafür eine Zweitwohnungssteuer fällig wird. Ist ja dann schliesslich ihr Wohnsitz.
Wenn der Ort eine Zweitwohnungssteuer erhebt und sie eine zweiten Wohnsitz dort anmeldet: Ja.
Meine Tochter hat einfach an ihrem Studienort den ersten Wohnsitz angemeldet und bei uns den zweiten. Für's Kindergeld unschädliche, für's Protemonnaie sehr zuträglich! Bei uns gibt's nämlich noch keinen Zweitwohnsitzsteuer.
Dieses Problem hatten wir damals erst auch. Wir mussten so ein Wohnungssteuer-Vordruck fürs Amt ausfüllen und es wurde geprüft. Aber eine Zweitwohnungssteuer musste nicht gezahlt werden. Die Begründung war, weil mein Kind nur ein Bett im Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung hatte und keine "ganze" zweite Wohnung.
Vielleicht ist es ja bei Euch ähnlich.