Biggi2007 am 20.09.2007 um 13:53 Uhr
Meine Tochter meint 2 Katzen müßte Sie beim Vermieter nicht angeben, sondern nur Hunde.Ich aber bin der Meinung,Katzen müßen, ebenso wie Hunde, vom Vermieter,von vornherein erlaubt werden. Denn oft steht doch in Mietverträgen:Keine Haustiere.Ich gehe davon aus, daß damit Hunde und Katzen gemeint sind. Wer kann mir helfen unseren Streitpunkt zu klären ?
Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen und Kanarienvögel dürfen in die Wohnung, ohne dass jemand gefragt werden müsste – und unabhängig davon, was dazu im Mietvertrag steht.
Das Schicksal von Hund oder Katze hingegen hängt von der Billigung des Vermieters ab.
(http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,nw9d7zv0x1b74fg3~cm.asp)

abwarten was im mietvertrag steht. wenn um angabe gebeten wird, müssen die katzen auch angegeben werden. sind keine haustiere erlaubt, kann sie die wohung nicht mieten

Haustiere müssen grundsätzlich gemeldet werden... Was anderes ist es bei Meerschweinchen oder ähnlich kleinen tieren... Auch exoten und Vögel müssen meiner meinung nach gemeldet werden. Ich hatte damals auch eine katze und musste sie auch angeben.
Hab ich nicht eben schon auf diese Frage geantwortet? Wieso ist meine Antwort weg?
Wenn im Mietvertrag steht das Haustiere nicht geduldet oder angemeldet werden müssen, muss sie auch Katzen, Kanarienvögel und sogar Fische dem Vermieter melden.
Kabark am 20. September 2007 13:59 Meine ist auch weg, steht aber in meinen "Antworten" mit drin.
Sie hat die Frage zweimal gestellt. Mit 5 Minuten unterschied!!
Biggi2007 am 20. September 2007 15:24 Diese Frage habe ich nicht mit Absicht 2x gestellt,sondern weil auf meinem Bilschirm:Frage wurde schon gestellt,bitte andere Frage stellen,erschien.Wußte nicht, daß die erste Frage doch gestellt wurde.
Katzen: Zumindest solange die Katzenhaltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist oder solange es nicht konkrete Geruchsbelästigungen für die Nachbarn gibt, ist die Katzenhaltung erlaubt. Einige Gerichte sehen Katzen auch als Kleintiere an, die immer gehalten werden dürfen. Auch das Landgericht Hamburg (Az: 307 S 207/95) erlaubt Mietern die Katzenhaltung in der Wohnung: Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, und es seien keine sachlichen Gründe ersichtlich, die gegen die Haltung einer Katze sprechen könnten.
Auch wenn im Mietvertrag "Keine Katzen und/oder Hunde" steht, kann ein Gespräch mit dem Vermieter trotzdem erfolgreich sein. Sind es nämlich reine Wohnungskatzen und "normal" gehalten, sind sie für andere keine Belästigung. Hunde verschmutzen evtl. das Treppenhaus und Freigängerkatzen machen manchen Leuten auch Probleme. Gleich zu Beginn eines Mietvertrags bei dem Vermieter auf sein Recht zu bestehen, ist wohl für die folgende Mietzeit ungünstig.

gibt jetzt zwar eine vereinfachte regelung bei sogenannten "kistentieren", also, kaninchen, voegel, schlangen, halt alles eingesperrte, aber leider gehoeren katzen noch nicht dazu. sie muss sie angeben, aber zu 90% ist das fuer einen vermieter kein problem.ich denke , es ist besser sie spricht mit ihm vorher darueber, raus kommt soetwas leider immer, da ist es bestimmt angenehmer sich vorher abzusprechen. hilfreich waere es ach zu wissen, ob andere mieter haustiere haben(also katzen oder hunde), dann darf der vermieter es eh nicht verbieten.