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Muß meine Tochter (12) für Schmierereien auf der Schultoilette zahlen trotz Sozialstunden ???

gefragt von Columbo66 am 11.10.2008 um 14:52 Uhr

Hallo ... Meine Tochter ( 12 J. ) geht auf eine katholische Schule (auf einer "gewöhnlichen" Schule hätte das sowieso niemanden gejuckt) und hat in der Pause mit einer Freundin auf dem Klo etwas an die Wand geschrieben ( "Tina ist in Pit verliebt" oder so ... nix wildes )... sie wurde verpfiffen und musste deshalb 6 Sozialstunden leisten , jeweils 6x morgens eine Stunde Putzdienst !!! Nun haben wir von der Schule noch einen Brief bekommen, daß wir 36 Euro Reinigungsgebühr zahlen sollen, weil die Hausmeisterin angeblich länger als gwöhnlich für die Reinigung benötigt hat ( angeblich 2 Stunden ... is klar ) !!! Muss ich das zahlen ??? Wie gesagt ... Katholische Schule !!! Auf jeder anderen hätte der Lehrer wahrscheinlich noch nach Schulschluß ´ne Abreibung bekommen !!! Danke für Antworten


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Gayboy
beantwortet von Gayboy am 11. Oktober 2008 14:54
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Narrenhände beschmieren Tisch und Wände.

So hieß es vor 40 Jahren. Recht so. Wer zahlt, erfährt einen Erziehungseffekt. Wo gutes Zureden und Appelle nicht mehr nützen, muß es an das gehen, was uns wohl am wichtigsten ist. Geld.

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 11. Oktober 2008 14:55

Narrenhände?

Kommentar von E64085062678b31484e80caf4cc475e2smallGayboy am 11. Oktober 2008 14:57

Ist ein altes Sprichwort. Ist doch einfach zu verstehen, oder?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 11. Oktober 2008 15:04

Ja, das sollte jeder verstanden haben.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 11. Oktober 2008 14:56
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Irgendwie habe ich den Eindruck, das Du das nicht ernst nimmst.

Aber deine Tochter hat mutwillig fremdes Eigentum beschädigt, Graffiti-Sprayer müssen für so etwas unter Umständen ins Gefängnis und zahlen für den Schaden.

Und bei uns an der Schule (Städtisch) hätte man die Schmierereien selber entfernen müssen.

Ich würde dir Raten die Kosten vom Taschengeld abzuziehen.

Dann hat deine Tochter mindestens einen Lerneffekt.

LG Wolpertinger

Kommentar von Simple_avatar1smallBuegelfee am 11. Oktober 2008 15:06

Das kommt einigen Eltern hier und anderswo nicht in den Sinn. Ich würde eh immer erst mal die Eltern bestrafen, weil Kinder lernen von ihren Eltern.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Oktober 2008 15:12

Buegelfee: Mein Sohn ist auch mal beim Beschmieren einer Wand erwischt worden.Er hat es so nicht von uns gelernt.Im Gegenteil: wir haben von klein auf drauf geachtet, dass sie mit ihren Fingern von fremden Eigentum bleiben.Ich konnte es schon nicht haben,wenn sie beim Bäcker oder Metzger die Glasscheibe der Theke betatschten.Trotz gutem Vorbild ist auch mein Sohn einmal auf solch eine Idee gekommen.Von daher ist es völlig in Ordnung, dass der Verursacher selber dafür aufkommt.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. Oktober 2008 15:07

DH.Genauso sehe ich das auch.Mein Sohn ist auch vor einigen Jahren mal bei sowas erwischt worden. Er mußte selber die Schmierereien entfernen (draussen an einer Wand bei +1 Grad,brrr) mußte auch das Spezialmittel selbst bezahlen u. hinterher noch einen Eimer Farbe kaufen. Er hat das nie mehr gemacht.


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 11. Oktober 2008 15:01
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Was heisst denn:"Auf jeder anderen hätte der Lehrer wahrscheinlich noch nach Schulschluß ´ne Abreibung bekommen !!! " ???? Soll das heissen Du hättest es für gut empfunden wenn der Lehrer was aufs Maul bekommen hätte? Solange Du mit Deiner asozialen Einstellung Deiner Tochter ein Vorbild bist und Sachbeschädigung als Kinderkram herab stufst ist jede Strafe noch zu milde! Mit 36 Euro bist Du noch gut bedient!!!! Trink Dir schon mal einen auf die nächste Anzeige!!!

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 11. Oktober 2008 15:04

Im Grunde hast recht, doch deine Meinung lässt sich auch etwas dezenter ausdrücken

Kommentar von 809e94bf7e0bd08abd8cbac1b7a067b0smallchinzzy am 11. Oktober 2008 15:14

DH !

das geht echt garnicht, das jemand eine straftat (beschädigung von fremdem eigentum) nicht ernst nimmt!

Kommentar von Columbo66 am 11. Oktober 2008 15:50

Ich meine damit, daß es auf jeder anderen Schule mit 29 verschiedenen Nationalitäten keine Sau interessiert wie´s auf dem Klo aussieht (wenn man da überhaupt noch von Klo sprechen kann) und kein Lehrer was sagen würde weil es den Schüler eh nicht jucken würde und das hier reichlich überzogen ist

Kommentar von Benjamin am 11. Oktober 2008 16:30

Wenn Du diese Einstellung an Deine Tochter weitergibst, wird sie es noch weit bringen !


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Oktober 2008 14:56
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das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun..die sozialstunden sind die Strafe und die Kosten müssen vom Verursacher ersattet werden..


waggerla
beantwortet von waggerla am 11. Oktober 2008 15:00
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Wer anderer Eigentum beschädigt, sollte dafür aufkommen. Findest Du nicht auch?

Dein letzter Satz macht mich etwas stutzig. Ich versteh nicht ganz, was Du damit bezwecken willst. Soll sie jetzt ihren Lehrer verprügeln, weil Du für den Schaden, den Deine Tochter angerichtet hast, aufkommen musst?

Wenn Du mit der Schule nicht einverstanden bist, schick sie doch auf eine andre.



albundysohn
beantwortet von albundysohn am 11. Oktober 2008 14:55
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Ob du mußt, weiß ich nicht, ich würde aber zahlen und das Geld vom Taschengeld der Tochter abziehen


bina84
beantwortet von bina84 am 11. Oktober 2008 15:04
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Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss auch dafür aufkommen.. Oder wie würdest du dich fühlen, wenn jemand was an deine Hauswand kritzelt und du müsstest die Reinigung auch noch selber bezahlen? Dann würdest du dich doch bestimmt auch aufregen.

Ich finde das völlig gerechtfertigt..


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 11. Oktober 2008 14:56
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Die beste Lösung wäre doch gewesen, dass Deine Tochter die "Schweinerei" selbst beseitigt. Zum einen, hätte sie dies sicherlich von einem erneuten Versuch abgehalten und die Frage der Kostenübernahme bzw. Höhe hätte sich nicht gestellt. Eine einfache erzieherische Massnahme, die der Schule hätte selbst einfallen lassen können.

Kommentar von 73d91181759e2a4190bf1284063d6bfdsmallgreimel am 11. Oktober 2008 14:59

DH

Kommentar von 73d91181759e2a4190bf1284063d6bfdsmallgreimel am 11. Oktober 2008 14:59

DH


chinzzy
beantwortet von chinzzy am 11. Oktober 2008 15:19
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ich finde es völlig gerechtfertigt das ihr jetzt zahlen müsst... deine tochter hat fremdes eigentum beschädigt und das ist eine straftat.

außerdem stimmt es nicht dass das auf einer normalen schule niemanden jucken würde, ich gehe auf eine normale schule und dort ist so etwas auch schon passiert und der schuldige musste es selber wegmachen und seine eltern mussten auch zahlen (=>allerdings nur neue farbe)

also meiner meinung nach solltest du das geld deiner tocher auch vom taschengeld abziehen und vielleicht nochmal ein ernstes gespräch mit ihr führen warum das nicht in ordnung war was sie gemacht hat.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Oktober 2008 14:56
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Schadensersatzforderungen bleiben bei der Strafe unberücksichtigt. Aber 2 Stunden Arbeit zum Entfernen halte ich für zu viel. Ich denke aber, ihr werdet zahlen müssen! Ziehe Deiner Tochter etwas vom Taschengeld ab, so wird sie es nie wieder machen!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 11. Oktober 2008 14:58
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Aber wenn sie doch schon 6 Stunden geputzt hat, dann verstehe ich nicht, warum sie ihre Schmiererei nicht selbst entfernen konnte, und das die Putzfrau machen mußte. Ich würde das gnadenlos verrechnen. Aber es ist nicht wahr, daß Schmierereien auf einer normalen Schule niemanden jucken, genausowenig wie an anderen öffentlichen Stellen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Oktober 2008 15:01
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Du mußt das nicht zahlen; wohl aber vom Grundsatz her Deine Tochter. (Die - beschränkte - Deliktsfähigkeit beginnt mit sieben Jahren.) - Natürlich läuft das im Ergebnis darauf hinaus, daß du zahlst.

Die Frage ist, wie hier die Sozialstunden zu werten sind. - Strafmündig ist sie nämlich nicht; abgesehen davon, daß eine Schule nicht den Jugendrichter ersetzt.

Inwieweit der Schule ein Disziplinierungsrecht zusteht (was wahrscheinlich ist) und wie weit es geht (was problematisch sein kann) kommt auf die zugrundeliegenden Vorschriften an, die je nach Schule und auch Bundesland unterschiedlich sein können.

Soweit die Sozialstunden vom Disziplinierungsrecht umfasst sind, bleibt die zivilrechtliche Forderung jedenfalls daneben bestehen.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 11. Oktober 2008 15:05
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Na dann lass es eben mal Deine Tochter, wenigstens anteilig, von ihrem Taschengeld bezahlen. Wie wäre es mit ein bisschen Erziehung?


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 11. Oktober 2008 15:09
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Wie würdest du das finden, wenn jemand deine Hauswand oder dein Auto beschmieren würde?? Ich finde das völlig in Ordnung, wie die Schule reagiert.Zieh ihr das Geld vom Taschengeld ab. Mit 12 müsste sie wissen, dass man so etwas nicht macht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. Oktober 2008 15:16
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Wenn es den Vater schon nicht stört wenn seine Tochter so etwas macht, kann man der Tochter ja keinen Vorwurf machen. Ich hätte dem Vater noch ein paar Monatsgehälter abgezogen


Kommentar von Columbo66 am 11. Oktober 2008 15:54

Es stört mich sehr wohl , daß sie das gemacht hat und sie macht das auch nie wieder, aber ich finde das Ganze darumherum etwas übertrieben ... seht Euch mal Klos auf anderen Schulen an ... die würde ich gar nicht mehr betreten !!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Oktober 2008 16:31

ja weil die Kinder diese verunstaltet haben. Es ist ja wie bei einem Kaufhausdiebstahl. Man kann dann auch nicht sagen, es wäre ja egal, nur weil höchstens einer von 10 erwischt wird


jan52
beantwortet von jan52 am 11. Oktober 2008 15:07
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Ja naturlich muss auch bezahlt werden anders hat es keinen Sinn. Einfach Tasschengeld kurzen.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 11. Oktober 2008 14:54
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Hat sie das in die Wand gemeisselt, oder was?

Warum ist sie überhaupt auf solch einer Schule?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 11. Oktober 2008 14:57

Irgendwie wahr, von der katholischen Mädchenschule war ich schon nach einem Jahr verschwunden. Das geht ja gar nicht. Aber Wände beschmiert habe ich auch nie.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 11. Oktober 2008 15:38
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Alles völlig korrekt.


anonym
beantwortet von Columbo66 am 11. Oktober 2008 15:59
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Natürlich finde ich es nicht richtig, daß sie das gemacht hat ! Ich meine damit nur , daß es auf jeder anderen Schule mit 29 verschiedenen Nationalitäten keine Sau interessiert wie´s auf dem Klo aussieht (wenn man da überhaupt noch von Klo sprechen kann) und kein Lehrer was sagen würde weil es den Schüler eh nicht jucken würde oder er gleich was zu hören bekäme( vapiss disch Alter oder was ... )und das hier reichlich überzogen ist

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 11. Oktober 2008 16:19

wenn deine Realität so aus sieht, dann sei doch froh das deine Tochter eine ordentliche Sozialisierung auf einer guten Schule bekommt.

Von meiner Realität sind deine Vorstellungen meilenweit entfernt.

LG Wolpertinger

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 11. Oktober 2008 22:21

DH Wolpertinger

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 11. Oktober 2008 22:26

Es interessiert sehr wohl, was an andren Schulen abgeht, weil das am Ende wir, die Steuerzahler berappen müssen.


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 4. November 2008 23:46
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Asoziales Gesocks!

Beschmieren Tisch und Wände!


zahraa
beantwortet von zahraa am 11. Oktober 2008 14:53
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frag dein anwalt da kriegst du klarheit finde das doof haben wir alle doch mal gemacht

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. Oktober 2008 14:56

was soll ein Anwalt hier richten.....hier reicht doch logisches Denken..

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 11. Oktober 2008 14:57

Hast du einen Anwalt um so einen Kleinigkeit zu klären? Ich jedenfals nicht

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 11. Oktober 2008 14:58

und weil wir das alle mal gemacht haben, ist es erlaubt, bzw. muß man nicht dafür gradestehen?

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 11. Oktober 2008 15:33

Bitte schließe nicht von Dir auf andere!


z95959599
beantwortet von z95959599 am 4. November 2008 23:52
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Na klar, das hat nichts mit katolisch zu tun, ist ja wohl ne Frechheit von deinem Kind! Es hätte die Schmiererei selbst weg machen sollen! Was fällt dem Fratz den ein? Jedes Jahr werden Millionen von Steurgeldern für solche Penner verschwendet!


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