Hallo ... Meine Tochter ( 12 J. ) geht auf eine katholische Schule (auf einer "gewöhnlichen" Schule hätte das sowieso niemanden gejuckt) und hat in der Pause mit einer Freundin auf dem Klo etwas an die Wand geschrieben ( "Tina ist in Pit verliebt" oder so ... nix wildes )... sie wurde verpfiffen und musste deshalb 6 Sozialstunden leisten , jeweils 6x morgens eine Stunde Putzdienst !!! Nun haben wir von der Schule noch einen Brief bekommen, daß wir 36 Euro Reinigungsgebühr zahlen sollen, weil die Hausmeisterin angeblich länger als gwöhnlich für die Reinigung benötigt hat ( angeblich 2 Stunden ... is klar ) !!! Muss ich das zahlen ??? Wie gesagt ... Katholische Schule !!! Auf jeder anderen hätte der Lehrer wahrscheinlich noch nach Schulschluß ´ne Abreibung bekommen !!! Danke für Antworten

Narrenhände beschmieren Tisch und Wände.
So hieß es vor 40 Jahren. Recht so. Wer zahlt, erfährt einen Erziehungseffekt. Wo gutes Zureden und Appelle nicht mehr nützen, muß es an das gehen, was uns wohl am wichtigsten ist. Geld.

Irgendwie habe ich den Eindruck, das Du das nicht ernst nimmst.
Aber deine Tochter hat mutwillig fremdes Eigentum beschädigt, Graffiti-Sprayer müssen für so etwas unter Umständen ins Gefängnis und zahlen für den Schaden.
Und bei uns an der Schule (Städtisch) hätte man die Schmierereien selber entfernen müssen.
Ich würde dir Raten die Kosten vom Taschengeld abzuziehen.
Dann hat deine Tochter mindestens einen Lerneffekt.
LG Wolpertinger
Das kommt einigen Eltern hier und anderswo nicht in den Sinn. Ich würde eh immer erst mal die Eltern bestrafen, weil Kinder lernen von ihren Eltern.
ghostwriter am 11. Oktober 2008 15:12 Buegelfee: Mein Sohn ist auch mal beim Beschmieren einer Wand erwischt worden.Er hat es so nicht von uns gelernt.Im Gegenteil: wir haben von klein auf drauf geachtet, dass sie mit ihren Fingern von fremden Eigentum bleiben.Ich konnte es schon nicht haben,wenn sie beim Bäcker oder Metzger die Glasscheibe der Theke betatschten.Trotz gutem Vorbild ist auch mein Sohn einmal auf solch eine Idee gekommen.Von daher ist es völlig in Ordnung, dass der Verursacher selber dafür aufkommt.
ghostwriter am 11. Oktober 2008 15:07 DH.Genauso sehe ich das auch.Mein Sohn ist auch vor einigen Jahren mal bei sowas erwischt worden. Er mußte selber die Schmierereien entfernen (draussen an einer Wand bei +1 Grad,brrr) mußte auch das Spezialmittel selbst bezahlen u. hinterher noch einen Eimer Farbe kaufen. Er hat das nie mehr gemacht.

Was heisst denn:"Auf jeder anderen hätte der Lehrer wahrscheinlich noch nach Schulschluß ´ne Abreibung bekommen !!! " ???? Soll das heissen Du hättest es für gut empfunden wenn der Lehrer was aufs Maul bekommen hätte? Solange Du mit Deiner asozialen Einstellung Deiner Tochter ein Vorbild bist und Sachbeschädigung als Kinderkram herab stufst ist jede Strafe noch zu milde! Mit 36 Euro bist Du noch gut bedient!!!! Trink Dir schon mal einen auf die nächste Anzeige!!!
albundysohn am 11. Oktober 2008 15:04 Im Grunde hast recht, doch deine Meinung lässt sich auch etwas dezenter ausdrücken
chinzzy am 11. Oktober 2008 15:14 DH !
das geht echt garnicht, das jemand eine straftat (beschädigung von fremdem eigentum) nicht ernst nimmt!
Ich meine damit, daß es auf jeder anderen Schule mit 29 verschiedenen Nationalitäten keine Sau interessiert wie´s auf dem Klo aussieht (wenn man da überhaupt noch von Klo sprechen kann) und kein Lehrer was sagen würde weil es den Schüler eh nicht jucken würde und das hier reichlich überzogen ist
Wenn Du diese Einstellung an Deine Tochter weitergibst, wird sie es noch weit bringen !

das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun..die sozialstunden sind die Strafe und die Kosten müssen vom Verursacher ersattet werden..

Wer anderer Eigentum beschädigt, sollte dafür aufkommen. Findest Du nicht auch?
Dein letzter Satz macht mich etwas stutzig. Ich versteh nicht ganz, was Du damit bezwecken willst. Soll sie jetzt ihren Lehrer verprügeln, weil Du für den Schaden, den Deine Tochter angerichtet hast, aufkommen musst?
Wenn Du mit der Schule nicht einverstanden bist, schick sie doch auf eine andre.

Ob du mußt, weiß ich nicht, ich würde aber zahlen und das Geld vom Taschengeld der Tochter abziehen

Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss auch dafür aufkommen.. Oder wie würdest du dich fühlen, wenn jemand was an deine Hauswand kritzelt und du müsstest die Reinigung auch noch selber bezahlen? Dann würdest du dich doch bestimmt auch aufregen.
Ich finde das völlig gerechtfertigt..

Die beste Lösung wäre doch gewesen, dass Deine Tochter die "Schweinerei" selbst beseitigt. Zum einen, hätte sie dies sicherlich von einem erneuten Versuch abgehalten und die Frage der Kostenübernahme bzw. Höhe hätte sich nicht gestellt. Eine einfache erzieherische Massnahme, die der Schule hätte selbst einfallen lassen können.

ich finde es völlig gerechtfertigt das ihr jetzt zahlen müsst... deine tochter hat fremdes eigentum beschädigt und das ist eine straftat.
außerdem stimmt es nicht dass das auf einer normalen schule niemanden jucken würde, ich gehe auf eine normale schule und dort ist so etwas auch schon passiert und der schuldige musste es selber wegmachen und seine eltern mussten auch zahlen (=>allerdings nur neue farbe)
also meiner meinung nach solltest du das geld deiner tocher auch vom taschengeld abziehen und vielleicht nochmal ein ernstes gespräch mit ihr führen warum das nicht in ordnung war was sie gemacht hat.

Schadensersatzforderungen bleiben bei der Strafe unberücksichtigt. Aber 2 Stunden Arbeit zum Entfernen halte ich für zu viel. Ich denke aber, ihr werdet zahlen müssen! Ziehe Deiner Tochter etwas vom Taschengeld ab, so wird sie es nie wieder machen!

Aber wenn sie doch schon 6 Stunden geputzt hat, dann verstehe ich nicht, warum sie ihre Schmiererei nicht selbst entfernen konnte, und das die Putzfrau machen mußte. Ich würde das gnadenlos verrechnen. Aber es ist nicht wahr, daß Schmierereien auf einer normalen Schule niemanden jucken, genausowenig wie an anderen öffentlichen Stellen.

Du mußt das nicht zahlen; wohl aber vom Grundsatz her Deine Tochter. (Die - beschränkte - Deliktsfähigkeit beginnt mit sieben Jahren.) - Natürlich läuft das im Ergebnis darauf hinaus, daß du zahlst.
Die Frage ist, wie hier die Sozialstunden zu werten sind. - Strafmündig ist sie nämlich nicht; abgesehen davon, daß eine Schule nicht den Jugendrichter ersetzt.
Inwieweit der Schule ein Disziplinierungsrecht zusteht (was wahrscheinlich ist) und wie weit es geht (was problematisch sein kann) kommt auf die zugrundeliegenden Vorschriften an, die je nach Schule und auch Bundesland unterschiedlich sein können.
Soweit die Sozialstunden vom Disziplinierungsrecht umfasst sind, bleibt die zivilrechtliche Forderung jedenfalls daneben bestehen.
Na dann lass es eben mal Deine Tochter, wenigstens anteilig, von ihrem Taschengeld bezahlen. Wie wäre es mit ein bisschen Erziehung?

Wie würdest du das finden, wenn jemand deine Hauswand oder dein Auto beschmieren würde?? Ich finde das völlig in Ordnung, wie die Schule reagiert.Zieh ihr das Geld vom Taschengeld ab. Mit 12 müsste sie wissen, dass man so etwas nicht macht.
Wenn es den Vater schon nicht stört wenn seine Tochter so etwas macht, kann man der Tochter ja keinen Vorwurf machen. Ich hätte dem Vater noch ein paar Monatsgehälter abgezogen
Es stört mich sehr wohl , daß sie das gemacht hat und sie macht das auch nie wieder, aber ich finde das Ganze darumherum etwas übertrieben ... seht Euch mal Klos auf anderen Schulen an ... die würde ich gar nicht mehr betreten !!!
ja weil die Kinder diese verunstaltet haben. Es ist ja wie bei einem Kaufhausdiebstahl. Man kann dann auch nicht sagen, es wäre ja egal, nur weil höchstens einer von 10 erwischt wird

Ja naturlich muss auch bezahlt werden anders hat es keinen Sinn. Einfach Tasschengeld kurzen.

Hat sie das in die Wand gemeisselt, oder was?
Warum ist sie überhaupt auf solch einer Schule?
Nachtflug am 11. Oktober 2008 14:57 Irgendwie wahr, von der katholischen Mädchenschule war ich schon nach einem Jahr verschwunden. Das geht ja gar nicht. Aber Wände beschmiert habe ich auch nie.
Natürlich finde ich es nicht richtig, daß sie das gemacht hat ! Ich meine damit nur , daß es auf jeder anderen Schule mit 29 verschiedenen Nationalitäten keine Sau interessiert wie´s auf dem Klo aussieht (wenn man da überhaupt noch von Klo sprechen kann) und kein Lehrer was sagen würde weil es den Schüler eh nicht jucken würde oder er gleich was zu hören bekäme( vapiss disch Alter oder was ... )und das hier reichlich überzogen ist
Wolpertinger am 11. Oktober 2008 16:19 wenn deine Realität so aus sieht, dann sei doch froh das deine Tochter eine ordentliche Sozialisierung auf einer guten Schule bekommt.
Von meiner Realität sind deine Vorstellungen meilenweit entfernt.
LG Wolpertinger
waggerla am 11. Oktober 2008 22:21 DH Wolpertinger
waggerla am 11. Oktober 2008 22:26 Es interessiert sehr wohl, was an andren Schulen abgeht, weil das am Ende wir, die Steuerzahler berappen müssen.

Asoziales Gesocks!
Beschmieren Tisch und Wände!

frag dein anwalt da kriegst du klarheit finde das doof haben wir alle doch mal gemacht
andreas48 am 11. Oktober 2008 14:56 was soll ein Anwalt hier richten.....hier reicht doch logisches Denken..
albundysohn am 11. Oktober 2008 14:57 Hast du einen Anwalt um so einen Kleinigkeit zu klären? Ich jedenfals nicht
WilliWinzig am 11. Oktober 2008 14:58 und weil wir das alle mal gemacht haben, ist es erlaubt, bzw. muß man nicht dafür gradestehen?
waggerla am 11. Oktober 2008 15:33 Bitte schließe nicht von Dir auf andere!

Na klar, das hat nichts mit katolisch zu tun, ist ja wohl ne Frechheit von deinem Kind! Es hätte die Schmiererei selbst weg machen sollen! Was fällt dem Fratz den ein? Jedes Jahr werden Millionen von Steurgeldern für solche Penner verschwendet!
Narrenhände?
Ist ein altes Sprichwort. Ist doch einfach zu verstehen, oder?
Ja, das sollte jeder verstanden haben.