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Muß meine Terassenüberdachung weg?

gefragt von szukiszuki am 13.04.2008 um 0:00 Uhr

Ich wohne auf Kirchenpachtgelände in einem Haus auf Pachtland,es ist keine Kleingartenanlage.Gegründet wurde die Siedlung nach der Kriegszeit und jeder hatte ohne Baugenehmigung gebaut.Ich habe das Haus 1996 gekauft.Das Dach neu gemacht einen Schuppen und eine Terrassenüberdachung gebaut.Jetzt hat das Bauamt eine Besichtigung angekündigt muß ich alles abreißen,da ich keine Baugenehmigung hatte? Und bin ich verpflichtet dem Bauamt zugang zu gewähren?Man kann alles vom Zaun sehen,da mein Grundstück nur 120qm hat. Wer kann mir da weiterhelfen?

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wohnen x 7.322 bauen x 971

Qetan
beantwortet von Qetan am 13. April 2008 00:03
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Dem Mitarbeiter des Bauamtes musst Du schon Zutritt gewähren. Aber eine normale Terrassenüberdachung bedarf doch keiner Genehmigung durch das Bauamt. Keine Angst.


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 13. April 2008 00:49
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Lass alles wie es ist. Wenn das Bauamt was zu beanstanden hat, wird es dir das mitteilen. Dann kannst du noch innerhalb einer Frist widersprechen, und danach kannst du es immer noch abreißen. Nur keinen vorauseilenden Gehorsam, das ist ganz unnötig.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 13. April 2008 00:42
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Laß die Leute erst mal auf dein Grundstück. Dann wirst du dich an die Gesetze halten müssen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. April 2008 00:18
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In Deutschland existiert kein Bestandsschutz für Schwarzbauten. Eine Terrasenüberdachung bedarf zwar i.d.R. keiner Baugenehmigung, aber es darf dadurch kein abgeschlossener Raum entstehen.


anonym
beantwortet von rama6 am 13. April 2008 15:41
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Feste Terrassenüberdachung kann durchaus verboten sein.Markise ist nicht Baugenehmigungspflichtig.Schuppen darf als Geräteschuppen nicht größer sein wie 4 M2. Also Bauamt kommen lassen,bei Denunzianten sind sie Nachsichtig.


anonym
beantwortet von lukyhardy am 13. April 2008 15:08
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Immer mit der Ruhe

Die Terassenüberdachung kannst du auf jedenfall stehen lassen, wenn sie keinen geschlossenen Raum bildet und somit zur Wohnfläche gehört! Was anderes ist der Schuppen wen er über eine Bestimmte Quadratmeterzahl kommt hättestdu eine Baugenemigung gebraucht. Ab einer bestimmten größe die dir das Bauamt nennt, was von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, wirst du aber wahrscheinlich den Schuppen in den Lageplan des Grundstückes einmessen lassen müssen durch das Katasteramt, da sich die Bebautefläche des Grundstückes geändert hat. Auch die Leute vom Bauamt sind Menschen, und freundlichkeit und engegenkommen hat noch keinem geschadet.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. April 2008 02:05
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Erstmal keine Panik!

Lass die Leute das ansehen und wenn sie was zu beanstanden haben, dann frag sie einfach nach den Möglichkeiten, wie man das am besten auf die Reihe kriegt.

Ich kann mir nicht viorstellen, dass das Haus abgerissen wird. Wie das mit Schuppen oder Terrasse wird, hängt sicher auch davon ab, wie die Bebauung in der unmittelbaren Umgebung ist.

Wie gesagt, nutze die Chance, dass die Leute kommen und frag Ihnen Löcher in den Bauch

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 13. April 2008 11:50

Danke für den Ratschlag.Jeder hat hier mehr gebaut als es erlaubt ist.Das Bauamt ist auf uns Aufmerksam geworden durch eine Pächterbeschwerde mit anonymen Anruf.Sie haben bei mir erst einmal alles heimlich Fotografiert und jetzt der Besuch.


CandyA
beantwortet von CandyA am 13. April 2008 00:30
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Wen würde diese Terrassenüberdachung denn behindern, wenn dein Grundstück vor dem Haus {?] noch 120 Quadratmeter hat?

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 13. April 2008 11:56

leider ist mein ganzes Grundstück nur 120 qm groß und das Haus hat 60 qm ohne Nebenbauten (Schuppen hat 5 qm).


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