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Muß meine Mutti ihren Verdienst offen legen??

gefragt von starlight83starlight83 am 30.10.2008 um 23:37 Uhr

Ich bin seit dem 21.10.2008 jetzt 25 Jahre.Habe beim Amt einen Antrag auf ALGII gestellt.Aber bis jetzt auch noch keine Ausbildung abgeschlossen! Nun zu meiner Frage: Muß meine Mutti jetzt ,da ich diesen Antrag gestellt habe ihre Finazen dem Amt offen legen??? Oder kan sie das jetzt auch verweigern??? Da ich ja 25 bin... Ist sie für mich noch Unterhaltspflichtig??!!! Ich weiß,das es in Sonderfällen auch bis zum 27. Lebensjahr geht ... -Bin ich ein Sonderfall??!!


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 30. Oktober 2008 23:39
1x
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Ja, das muß sie, denn sie ist immer noch unterhaltspflichtig. Sie ist es sogar noch, wenn Du 40 oder älter bist. Das Sozialamt wendet sich dann an die Eltern, wenn Du nicht erwerbstätig sein kannst.

Kommentar von Simple_avatar2smallstarlight83 am 31. Oktober 2008 00:22

Sie ist jetzt auch seit zwei Jahren verheiratet und müßte dann doch auch das Einkomen ihres Mannes angeben?!


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 30. Oktober 2008 23:42
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Beim Antrag auf AlG 2 musst du eine Haushaltsgemeinschaft beantragen bzw. erklären, keine Bedarfsgemeinschaft. Lass dich dazu ausführlich beraten auf dem Amt und nicht abweisen. Das ist ein Unterschied.

Kommentar von Simple_avatar2smallstarlight83 am 31. Oktober 2008 00:20

ich habe doch meine eigene Wohnung und meine Mutti lebt mitlerweile in BadenWürtenberg und ich noch in Thüringen...kann ich das nicht irgentwie abwenden,das sie nicht angeschrieben wird??!!

Kommentar von Aeb3c463c4cd43dd2ca65e6ad9242b38smallScheesama am 4. November 2008 23:24

Da du 25 bist kannst du eine eigene Wohnung bewohnen und Hartz 4 erhalten.Bei Hartz 4-Empfang gibt es keine Unterhaltspflicht der Angehörigen.

Da du aber keine Ausbildung abgeschlossen hast, kann man sich u.U. an deine Mutter wenden bis du eine hast. Allerdings nur an sie, nicht an ihren Mann. Der hat mit dir nichts zu tun und muss daher auch für nichts aufkommen.


Anell
beantwortet von Anell am 30. Oktober 2008 23:41
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Ohne Gewähr: Deine Mutter ist unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Auch dann, wenn die nach dem 25. Lebensjahr beendet wird, denke ich. Wenn du gar keine machst, ist sie es vermutlich nicht mehr. Genausowenig, wie wenn du eine abgeschlossen hast (was, wie du schreibst, bei dir nicht der Fall ist.)



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