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Muss meine Großmutter dem Anbau eines Balkons in Mietshaus und den 90 Euro Mieterhöhung zustimmen?

gefragt von funnylady am 02.04.2007 um 12:15 Uhr

Im Mietshaus meiner Großmutter sollen nun Balkone angebaut werden und damit eine Mieterhöhung von monatlich ca. 90 Euro zustande kommen. Meine Oma hat eine relativ geringe Rente und kann sich das gar nicht leisten. Muss sie dem Bauvorhaben bzw. der Mieterhöhungzustinmen oder kann sie sich auch weigern?


Reply


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. April 2007 14:49
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Es kommt auf die bisherige Miete an! Ein Balkon erhöht den Wohnwert nicht unbedingt in dem Masse, die eine massive Erhöhung der Miete rechtfertigt. Wenn z.B die Miete vorher 300 Euro beträgt und um 90 Euro erhöht wird ist dies extrem! Hier ein Urteil zu einem ähnlichen Fall: http://www.pro-wohnen.de/MietrechtneuerBalkon.htmht

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. April 2007 14:52

auf jeden Fall hat die Oma 3 Monate Zeit zuzustimmen oder abzulehnen


schlaufrau
beantwortet von schlaufrau am 2. April 2007 12:58
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Ich meine, sie kann sich nicht weigern, da es sich um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Würde ja auch blöd aussehen, wenn 5 Balkons in einer Reihe vorhanden sind und der 6. fehlt. Ich fürchte da bleibt leider nur der Gang zum Sozialamt um dort nach einem Mietzuschuss zu fragen oder der Auszug, auch wenn es hart ist. Eventuell könnte man auch beim Mieterverein nachfragen oder einem mit Mietrecht befassten Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. April 2007 14:50

der Vermieter kann ja die Balkone anbringen ohne eine derart hohe Mieterhöhung zu verlangen!


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 2. April 2007 12:55
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Ich hab da was gefunden (Falken: CheckUp) Die Mieterhöhung:

Wenn der Vermieter mit seiner Mieterhöhung die gesetzlich vorgeschriebenen Formalien einhält und die Mieterhöhung mit vorgenommenen Modernisierungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen begründet:

Wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert oder energiesparende Maßnahmen durchgeführt hat, kann er nach diesen Maßnahmen die Miete erhöhen. Aber ACHTUNG! Die jährliche Mietsteigerung darf 11 % der anteiligen Modernisierungskosten für die Wohnung nicht übersteigen.

Wenn also die Modernisierungskosten insgesamt z.B. 10.000 Euro betragen haben, darf der Vermieter die jährliche Miete nur um 1.100 Euro erhöhen. Das entspricht einer monatlichen Mieterhöhung von 91,67 Euro.

Sollte Deine Großmutter in einer Sozialwohnung oder in einer Wohnung mit öffentlichen Mitteln wohnen, gelten sicherlich andere Berechnungen. Dann den Mieterverein unbedingt fragen - oder sowieso.


Rebecca Kuczewski
beantwortet von Rebecca Kuczewski am 2. April 2007 12:55
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Mein Mann ist Dipl.-Ingenieur und hat mit Modernisierungen an Mietshäusern viel zu tun. Ihre Großmutter kann höchstwahrscheinlich nichts gegen den Anbau des Balkons unternehmen, aber gegen die Mieterhöhung Einspruch einlegen, da sie ja nie einen Balkon wollte. Zweitens kann Sie auf eine Bezahlung eines Umzuges in eine andere Wohnung bestehen, wenn der Einspruch gegen die Mietserhöhung nicht anerkannt wird. Meistens wird dann auf die Mieterhöhung verzichtet oder zumindest günstiger gemacht.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 2. April 2007 12:51
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Ich meine ja, da ich mal davon ausgehe, daß alle Wohnungen Balkone bekommen. Der Eigentümer muss sogar, soweit ich informiert bin, die Fassade wieder einheitlich herstellen, und darf dabei nicht den einen oder anderen Balkon "weglassen" (wird er auch nicht wollen). Die 90 Euro kann die Oma vielleicht über Wohngeld (Grundsicherung, Sozialhilfe) teilweise bekommen? Ich würde mich da mal kundig machen...





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