Die Wohnungsbaugesellschaft scheint die WG-Mitglider ganz schön beschi... zu haben. Als sie sich die Wohnung angeschaut war alles neu gestrichen. Schon kurz nach dem Einzug ist in allen ZImmern Schimmel ausgebrochen. Und nicht gerade klein. Muss sie eine Kündigungsfrist einhalten, oder kann sie sofort ausziehen? Sie iste ben nur Untermieterin. Die Wohnungsbaugesellschaft scheint auf Briefe nicht zu reafgieren

Wenn der Schimmel die Gesundheit gefährdet kann sie fristlos kündigen ! Dazu muss Sie aber Beweise sichern, quasi ein Gutachten vorlegen !

Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit (Schimmel), dann kann er die Miete mindern, im Extremfall bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148).
Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen (LG Kassel WM 88, 109).

sie muss die Tippeltappeltour der Kündigung gehen, was in de Regel 3 Monate bedeudet..