Muss mein Vormieter die Wohnung streichen ( Ich muss auch bei Auszug streichen)?

5 Antworten

Beim Besichtigungstermin habe ich gefragt ob sie bei Einzug gestrichen wird, daraufhin meinte der Vermieter: Ja. Dies ist aber nicht im Mietvertrag festgehalten worden.

Bei der Übergabe sollte ein Protokoll erstellt und vermerkt werden, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Weiter sollte man alle Mängel vermerken, Fotos machen und das Protokoll vom Vermieter unterschreiben lassen ( was weder Vermieter noch Mieter müssen)).

Unterschreibt der Vermieter nicht, dann von Zeugen unterschreiben lasen.

Laut Mietvertrag muss ich die Whg bei Auszug streichen, was auch ok für mich war, denn es war klar für mich eine perfekt renovierte zu übernehmen.

Wer bei Einzug renovieren muss, der muss laut neuestem BGH-Urteil bei Auszug nicht renovieren, egal was im Mietvertrag steht.

Ausnahme:

Wände mit grellen Farben muss der Vermieter nicht dulden.

LG

johnnymcmuff

Hallo, danke für die Antwort. Ich werde ein solches Protokoll anfertigen lassen.  Das man bei Auszug nicht streichen muss, wenn man bei Einzug gestrichen hat, das wusste ich nicht. Dann könnte ich es ja auch so lösen, dass ich jetzt bei Einzug einfach weiß streiche, dem Vermieter bescheid gebe und dann bei Auszug nicht mehr renoviere.

Geht das?

@omniadream

Lass Dir ins Protokoll schreiben, dass Du die Wohnung unrenoviert übernimmst. Teile dann dem Vermieter mit, dass Du sie selbst vor dem Einzug streichen wirst. Fange keine Diskussion darüber an, was zum Zeitpunkt des Auszugs sein wird. Das wäre unnötig, denn mit dem BGH-Urteil wurde dieser evtl. unangenehme Streitpunkt schon geklärt, egal was jetzt in Deinem Mietvertrag steht.

Hallo,

ich bin seit neuestem im Deutschen Mieterbund und da sprachen wir auch kurz über dieses Thema.

Auch wenn im Mietvertrag steht: "Bei Auszug streichen" ist diese Klausel lt. des netten Herrn vom Mieterbund UNWIRKSAM!

Vielleicht kannst auch du bei Eurem örtlichen Mieterbund mal unverbindlich nachfragen.

Wenn man es genau nimmt, jeder hat einen eigenen Geschmack, wenn ich hätte renovieren müssen (lt. Mietvertrag mit heller Farbe - was ja nun unwirksam ist, wie ich weiß), hätte ich hell mit neongrünem Touch gewählt ;) ist auch hell ;) z.B.

Nein ernsthaft, was macht es für einen Sinn, wenn ich die Wohnung zwar hell streiche, der Nachmieter aber eine ganz andere Gestaltung wünscht? Doppelte Arbeit, reine Geld- und Zeitverschwendung oder?


Könnte mir vorstellen, dass dein Vormieter sich damit auskennt und der Vermieter das erst mit ihm "BESPRECHEN" muss .... ;)

Streich selbst, wie es dir gefällt! ;) Viel Spaß


Auch wenn im Mietvertrag steht: "Bei Auszug streichen" ist diese Klausel lt. des netten Herrn vom Mieterbund UNWIRKSAM!

Ganz so pauschal kann man das nicht sagen, es kommt auf die Formulierung der Klausel an

@johnnymcmuff

Hilfreich ist zu dem Thema mein angegebener link und ggfs. ein Rechtsberater ;)

Bei Mietende müssen Mieter nur renovieren wenn es a) eine wirksame vertragliche Vereinbarung dazu gibt und b) es tatsächlich nötig ist.

Hat die Vormieterin erst vor 2 Jahren, in neutralen Farben, renoviert und jetzt ist alles noch in Ordnung, muß sie das nicht.

Sowas bespricht man übrigens mit dem Vermieter, nicht mit dem Vormieter.

Hallo, danke für die Antwort, ich bespreche bis jetzt alles mit dem Vermieter. 

Keine renovierte Wohnung übernommen? Du schuldest keine Schönheitseparatur und übergibst nach Mietende besenrein. 

ja, darf er....du hast einen vertrag unterschrieben und wenn da nicht drin steht das du eine frisch gestrichene wohnung bekommst ist das eben pech...