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Muss mein Sohn zahlen?

gefragt von Aschera am 17.03.2008 um 18:52 Uhr

Mein 17 jähriger Sohn wurde beim Ladendiebstahl erwischt und angezeigt,jetzt plötzlich bekommt er einen Brief von einer Anwaltskanzlei,daß er 76,50 € zahlen solle, einmal 50 € für eine Feststellungsprämie und den Rest als Geschäfts - und Telefongebühr. Mein Sohn selber geht noch zur Schule, hat somit kein eigenes Einkommen,muss er die geforderte Summe tatsächlich aufbringen? Und wenn er das nicht kann wirklich mit einer Klage beim Amtsgericht rechnen???

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. März 2008 18:55
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du kannst es doch auch bezahlen, ist doch auch dein sohn.

also, wenn er stiehlt, muss er auch die konsequenzen tragen können....

Kommentar von Fefd2f544c56fa5c4a8d2d6ad8b73ff2smallAntipasta am 17. März 2008 18:57

... und vom Taschengeld abstottern.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. März 2008 19:07

er könnte sich ja auch einen schülerjob suchen.

werbung austragen, zeitungen ausliefern, nachbarschaftshilfe ect.

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 17. März 2008 19:54

Stimmt! Durch seinen Job wird er verstehen, was Geld Wert ist und das es nicht auf Bäume wächst.

Zudem wird er dann auch Verantwortung für seine tat übernehmen müssen.

Kommentar von Aschera am 18. März 2008 08:50

Klar würde ich das auch zahlen,wenn ich von dem knappen Geld (Hartz IV) nicht schon allen anderen Mist (schwarz fahren) für ihn abstottern würde.Einen Job findet er leider auch nicht für nebenher in seinem Alter.


anonym
beantwortet von LEADER am 17. März 2008 18:55
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klar muss er zahlen und wenn er nicht kann werden die sich an sie(seine eltern) wenden!


Igelauge
beantwortet von Igelauge am 17. März 2008 19:00
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Du mußt damit rechnen, dass diese 76,50 lediglich Fangprämie+Gebühren sind, und eine Anzeige dennoch nicht ausgeschlossenen ist.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 17. März 2008 19:09

Alex, ich hatte erst ein anderes (meinen SL-AV) mal eingebunden - aber auf Bitten eines traurigen, verwirrten Menschen mit Bambi-Augen wieder ein RealPhoto genommen - und das ist das aktuellste, was ich gerade habe... <g>

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 17. März 2008 19:15

Rolf, laß es drin.

bist gut zu erkennen.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 17. März 2008 18:57
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nun - da Dein Sohn noch minderjährig ist, wirst ja wohl Du (als Vater oder Mutter) zahlen müssen und Sohnemann dann das Ganze vom Taschengeld abziehen.

Ich finde es nur merkwürdig, dass Du irgendwie auf den Gedanken zu kommen scheinst, da nichts, oder weniger, zahlen zu müssen - Dein Sohn hat eine Straftat begangen und muss nun dafür seine Strafe entrichten. Das Ganze ist ein Lernprozess, der verhindern soll, dass es sowas nochmal tut.

Kommentar von Aschera am 17. März 2008 19:01

für diesen diebstahl muss er natürlich gerade stehen,daher wird das auch alles vor gericht gehen,jedoch hatte bisher niemand diese 50€ feststellungsprämie von ihm verlangt,sondern die schicken 3 monate später jetzt anwälte,taschengeld geht schon für andere zahlungen drauf, da bleibt ihm nichts mehr, der vater hat das von ihm freiwillig gezahlte taschengeld gestrichen und ich selber lebe momentan leider von hartz IV.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 17. März 2008 19:08

@ Ashera: diese ganze Situation wird vor Gericht bestimmt auch zur Kenntnis genommen und dementsprechend in die Verhandlungssache eingebunden. Und wenn es bei Euch finanziell klamm ist, wird höchstwahrscheinlich der Vater mit herangezogen werden (deinen Zeilen entnehme ich irgendwie, dass Ihr zumindest keinen gemeinsamen haushalt mehr habt), denn es ist ja auch sein Sohn, für den er verantwortlich ist. Schlimmstenfalls muss Dein Sohn einige Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten - ich hoffe für Deinen Sohn, dass er aus der ganzen Sache was gelernt hat...

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 17. März 2008 19:02

heeeee Rolf...neues Foddo ?

macht dich irgendwie reifer....tzä*


bsensual
beantwortet von bsensual am 17. März 2008 18:57
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Dein Sohn hat gegen das Gesetz verstoßen, also muss er zahlen. Die meisten Geschäfte erheben eine solche Feststellungsprämie plus Arbeitsaufwand. Kann dein Sohn den Betrag nicht von seinem Taschengeld oder Erspartem aufbringen, müssen die Eltern aufkommen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. März 2008 22:45
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Wenn ein 17-jähriger stehlen kann, dann kann er auch jobben um das Geld zu bezahlen. Ohne wenn und aber und Erbarmen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 17. März 2008 21:54
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Nein und nochmals nein! Es ist ein absoluter Irrglaube, anzunehmen, die Eltern müssten in irgendeiner Form für Pflichtverletzungen ihrer Sprösslinge aufkommen! Das ist definitiv falsch! Der 17-jährige Sohn haftet sowohl straf- als auch zivilrechtlich in vollem Umfang selbst. Wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es passieren, dass der Anwalt sich erst einmal einen Titel vom Gericht holt (Urteil oder rechtskräftigen Mahnbescheid), aus dem dann 30 Jahre lang gepfändet werden kann. Diese Kosten könnte man abwenden, wenn der Sohn schriftlich gegenüber dem Anwalt diese Kosten anerkennt. Ein solches schriftliches Anerkenntnis ist ebenfalls vollstreckbar. Diese Fangprämie hat übrigens nichts mit der Anzeige zu tun, sondern stellt eine Art Vertragsstrafe dar. Wer den Laden betritt, erkennt diese Bedingungen (die meist auch schon am Eingang gross und breit ersichtlich sind) an und kann darauf eben auch zivilrechtlich verklagt werden.

Kommentar von Aschera am 18. März 2008 08:46

Danke,dann werde ich mich darum kümmern,daß mein Sohn das sofort in Angriff nimmt.


merlinpeter
beantwortet von merlinpeter am 17. März 2008 19:20
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Ich würde die "Fangprämie" nur dann zahlen, wenn schriftlich vorliegt, daß damit von einer Anzeige abgesehen wird, damit wäre er auch nicht vorbestraft.

Käme es allerdings zu einer Anzeige/Gerichtsverhandlung, erwarten ihn,sofern Ersttäter, unter aller Wahrscheinlichkeit Sozialstunden.

Vielleicht gäbe es ja noch eine andere Möglichkeit, mit dem Anwalt bzw. Geschäftsführer sprechen, ob er zur Strafe eine Arbeit für den Laden verrichten kann, das zieht evtl. mehr, als nur eine Fangprämie.

Kommentar von Aschera am 18. März 2008 08:44

Die Anzeige ist erfolgt und zur Vernehmung war er schon vor einem Monat,das geht somit ohnehin vor Gericht,leider ist er auch kein Ersttäter. Das er diese sogenannte "Fangprämie " bezahlen soll haben wir erst gestern erfahren,denn im Geschäft hat die niemand verlangt, die haben nur seine Daten aufgenommen und ihn gehen lassen,daher war ich sehr verwundert,daß er gestern Post von einer Anwaltskanzlei bekam,denn somit blieb ihm gar keine Möglichkeit eventuell einen anderen Weg zu finden.


Mortimer
beantwortet von Mortimer am 17. März 2008 20:09
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Daß er kein eigenes geld noch verdient, tut nix zur Sache. Wäre sonst eine freie Fahrt zum Stehlen, motto, ich verdiene nix, bin also nicht haftbar. Kann nicht sein, oder?

Bezahl lieber, sonst wird daraus was richtig Peinliches und eventuell Teures.

Und hol dir das von Deinem Sohn natürlich auch zurück, um keine falsche Botschaft zu vermitteln.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 17. März 2008 19:53
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wenn er nicht kann müsst ihr einspringen


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