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muss mein sohn in den sommerferien 3 wochen bei seinem vater verbringen?

gefragt von andiola am 05.01.2009 um 10:48 Uhr

hallo, mein noch-ehemann hat mich darüber informiert, dass er unseren gemeinsamen sohn, 8 jahre alt, in den kommenden sommerferien für 3 wochen zu sich holen will. mir ist das eindeutig zu lang.... ist er dazu überhaupt berechtigt? ich glaube mich zu erinnern, dass er ihn für 2 wochen im sommerurlaub haben darf???? weiß jemand, wo ich da mal nachschlagen kann? muss es ja mit irgendwelchen §en begründen können! vielen lieben dank für eure antworten!


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anonym
beantwortet von sarahmaier am 5. Januar 2009 10:51
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gönn' es deinem kind...denke nicht an den hass und groll deines ex. wenn du es deinem kind verbietest, verkürzt, dann wirst du über kurz oder lang dein kind sehr bald verlieren, wenn es flügge ist. es geht hier gar nicht darum, was du willst, sondern was dein kind will und das braucht auch einen vater. außer dein kind will nicht...dann ist das was anderes!!! sei froh, dass der vater sich zeit nimmt. es geht hier nur um das kind und gar nicht um dich...sorry.

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 5. Januar 2009 10:53

DH

Kommentar von andiola am 5. Januar 2009 10:55

ich habe bis jetzt immer zum wohl meines kindes gehandelt und bin seinem vater sehr oft entgegen gekommen und habe dafür dann einen arschtritt bekommen. immer und immer wieder! aber ich werde über deine worte nachdenken! vielen dank!

Kommentar von sarahmaier am 5. Januar 2009 10:58

ich verstehe schon dich auch. ich denke auch, dass du eine liebende mutter bist, sonst würdest du dir nicht um dein kind sorgen machen. aber wenn du es liebst, musst du es ein wenig loslassen...dann wird es dir auch im alter mehr liebe entgegenbringen. und du hast ja dein kind trotzdem noch 49 wochen, da kannst du es schon mal 3 wochen im jahr "hergeben" ;-) alles liebe


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 5. Januar 2009 10:54
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Ich vermute mal, das Kind ist in der Regel bei dir und dein Mann hat aber ein gewisses Umgangsrecht mit dem Kind zugesprochen gekriegt. Ich würde an das an deiner Stelle nicht so hart sehen. 3 Wochen in den Sommerferien sind doch bestimmt schön (oder gefällt es deinem Kind bei seinem Vater nicht?)

Kommentar von andiola am 5. Januar 2009 10:58

doch, er ist gern bei seinem vater. aber 3 wochen sind halt laaang! wahrscheinlich wollte ich meinem noch-ehemann damit eins auswischen, aber damit treibe ich meinen sohn wohl doch eher in die arme seines vaters. also werde ich mal wieder nachgeben... müssen...

Kommentar von sarahmaier am 5. Januar 2009 11:00

das hast du ganz gut und richtig eingesehen...sonst bist du die böse mutter, von der er sich früher oder später schnell lösen will.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 5. Januar 2009 11:38

wenn es so ist, solltest du dich nicht querstellen. Ich meine, die Sommerferien sind doch sehr lang. Da kann er ruhig 3 Wochen bei seinem Vater verbringen. Weiß jetzt nicht, was du so schlimm daran findest. Dafür ist er ja der Vater.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 5. Januar 2009 11:00
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Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes und nicht ein Recht der Eltern

§ 1684 BGB

Umgang des Kindes mit den Eltern

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

...

die Ferienregelung wird meist so gehandhabt, dass ein Kind die kürzeren Ferien (Weihnachten/Ostern) jeweils bei einem Elternteil verbringen darf und die großen Ferien je zur Hälfte aufgeteilt werden;

insoweit sind drei Wochen bei jedem Elternteil in der Norm; natürlich kommt es wie immer auf die Ausgestaltung im Einzelfall an;

kann trotz allem keine Einigung erzielt werden, müsste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden;

Kommentar von sarahmaier am 5. Januar 2009 11:02

"daumen hoch" :-)

Kommentar von andiola am 5. Januar 2009 11:03

vielen dank für deine antwort. schlecht für mich, gut für den vater. aber jetzt weiß ich wenigstens, dass ich mich da nicht weiter hinein steigern brauche, denn er bekommt wie immer sein recht! heul

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. Januar 2009 11:06

nix heul; besteh auf einer für das Kind vernünftigen Regelung


odemtann
beantwortet von odemtann am 5. Januar 2009 10:50
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Frag einen Anwalt der sich im Familienrecht auskennt .

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 5. Januar 2009 10:52

-darauf wäre andiola wahrscheinlich selber gekommen.

Kommentar von jockl am 5. Januar 2009 10:54

Ach schon wieder der Schrei nach einem Anwalt, eine Frage beim Jugendamt ist preiswerter, weil kostenlos.


miniwo
beantwortet von miniwo am 5. Januar 2009 10:53
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Klar ist das lang, mir hatte meine Anwältin gesagt, die Hälfte der Ferien und Feiertage steht im ein Besuchsrecht zu. Wenn Dein Sohn nicht hin will, is das Pech, weil der Vater ein Recht drauf hat, will der Vater nicht, muss er nicht. Bescheuertes Recht.


Tweet82
beantwortet von Tweet82 am 5. Januar 2009 11:17
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Lass'T' eueren Sohn entscheiden. er ist 8 Jahre und ER sollte sich entscheiden wann er wo die Ferien verbringen möchte. Es heisst ja auch nicht das du dann kein Kontakt wärend der Zeit hast. Telefonieren ist doch immer drin. Ansonsten gibt Ihm ein Preipaid Handy mit, was er für Aufenthalte beim Vater haben kann.


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