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Muss mein Sohn - er ist Azubi und wohnt noch zu Hause - eine eigene Steuererklärung machen?

gefragt von saxuli am 28.04.2008 um 17:42 Uhr

Mein Sohn ist 19 Jahre alt, wohnt noch zu Hause und ist Azubi. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob er eine eigene Steuererklärung machen muss, beispielsweise um die Berufskleidung von der Steuer absetzen zu können.

Ich stelle mir vor, dasses vielleicht auch möglich ist, dass ich für ihn eine "Anlage N" ausfüllen, die ich meiner eigenen Steuererklärung beifüge.


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Reply


Shira
beantwortet von Shira am 28. April 2008 17:53
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Eine Steuererklärung ist nur zu machen, wenn Steuern gezahlt werden.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 28. April 2008 17:47
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Dein Sohn braucht keine Steuererklärung zu machen da der Lohn für Azubis üblicherweise unter der Steuerfreigrenze liegt. Somit kann er Berufsbekleidung zwar theoretisch geltend machen aber wenn er genau 900 Euro verdient zahlt er sowieso nur 0,50ct Steuern. Viele verwechseln Sozialabgaben mit Steuern.


anonym
beantwortet von Frankenthaler am 28. April 2008 17:47
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Hallo Saxuli,

über das "Muss", kann ich nichts sagen - aber das ungefragte "Sollte" sehr wohl.

Als Azubi hat man Einkünfte, auf welche man monatlich Einkommensteuer zahlt. Außerdem erzeugt man, z.B. indem man seinem Beruf nachgeht und dafür mit dem Auto fährt, Werbungskosten. Diese Werbungskosten schmälern den zu versteuernden Anteil im nachhinein.

Das bedeutet, mit einer Steuererklärung hält man den gezahlten Steuern die eigenen Kosten gegenüber. Und, wenn man Glück hat, bekommt man noch Geld zurück. Und das ist eigentlich oftmals so - gerade als Azubi.

Also, vielleicht "Muss" er nicht - aber er "sollte".

Grüße, Marco


Samml
beantwortet von Samml am 28. April 2008 17:51
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Die Steuer hat in Deutschland nichts mit dem Alter zu tun, sondern hängt an den Einnahmen die diese Person hat bzw. macht.Erbschaftssteuerpflichtig z.B.ist schon ein Neugeborenes. Absetzen kann er nat. nur wenn er Steuern bezahlt hat, so z.B. aus dem Sparguthaben (Ertragssteuer).


Moon
beantwortet von Moon am 28. April 2008 17:45
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Ja, der Sohn muß seine Steuererklärung selbst machen, da er volljährig ist und eigene Einkünfte hat.




Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 30. April 2008 09:39

Von "muß" kann hier keine Rede sein. Wenn man nur Einkünfte aus Lohn erzielt ist man nicht dazu verpflichtet, weil man mit der Lohnsteuer schon alles bezahlt hat. Aber wenn er eine St-Erklärung machen will, dann muß er selber eine machen.


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 28. April 2008 17:46
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Ja, muss er.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. April 2008 17:49
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Ja, das muß er.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 28. April 2008 20:41
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Dein Sohn muß eine STE machen, da er Einkommen bezieht.Er hat aber die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen, da er sicher kein LST zahlt. Anträge dafür gibt es beim zuständigen Finanzamt


anonym
beantwortet von littlejoe2008 am 29. April 2008 14:40
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grundsätzlich muss er nicht ausser er hat Steuern bezahlt(damit man die zurück bekommt) das sieht man auf der LST Bescheinigung,denn meistens bekommt man diese alle zurück z.B. Fahrten zur Arbeit oder bei wechselnden Arbeitstellen kann man Mehraufwand für Verpflegung gelten machen,aber er bekommt nur was zurück wenn er auch welche bezahlt ? Erklärung müßte er auch abgeben falls er Zinseinkünfte über der jährlichen Pauschale hat,dann muß er auf alle Fälle abgeben ob Azubi oder nicht !!




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