Mein Sohn ist 19 Jahre alt, wohnt noch zu Hause und ist Azubi. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob er eine eigene Steuererklärung machen muss, beispielsweise um die Berufskleidung von der Steuer absetzen zu können.
Ich stelle mir vor, dasses vielleicht auch möglich ist, dass ich für ihn eine "Anlage N" ausfüllen, die ich meiner eigenen Steuererklärung beifüge.
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Eine Steuererklärung ist nur zu machen, wenn Steuern gezahlt werden.
Dein Sohn braucht keine Steuererklärung zu machen da der Lohn für Azubis üblicherweise unter der Steuerfreigrenze liegt. Somit kann er Berufsbekleidung zwar theoretisch geltend machen aber wenn er genau 900 Euro verdient zahlt er sowieso nur 0,50ct Steuern. Viele verwechseln Sozialabgaben mit Steuern.
Hallo Saxuli,
über das "Muss", kann ich nichts sagen - aber das ungefragte "Sollte" sehr wohl.
Als Azubi hat man Einkünfte, auf welche man monatlich Einkommensteuer zahlt. Außerdem erzeugt man, z.B. indem man seinem Beruf nachgeht und dafür mit dem Auto fährt, Werbungskosten. Diese Werbungskosten schmälern den zu versteuernden Anteil im nachhinein.
Das bedeutet, mit einer Steuererklärung hält man den gezahlten Steuern die eigenen Kosten gegenüber. Und, wenn man Glück hat, bekommt man noch Geld zurück. Und das ist eigentlich oftmals so - gerade als Azubi.
Also, vielleicht "Muss" er nicht - aber er "sollte".
Grüße, Marco

Die Steuer hat in Deutschland nichts mit dem Alter zu tun, sondern hängt an den Einnahmen die diese Person hat bzw. macht.Erbschaftssteuerpflichtig z.B.ist schon ein Neugeborenes. Absetzen kann er nat. nur wenn er Steuern bezahlt hat, so z.B. aus dem Sparguthaben (Ertragssteuer).

Ja, der Sohn muß seine Steuererklärung selbst machen, da er volljährig ist und eigene Einkünfte hat.
antola61 am 30. April 2008 09:39 Von "muß" kann hier keine Rede sein. Wenn man nur Einkünfte aus Lohn erzielt ist man nicht dazu verpflichtet, weil man mit der Lohnsteuer schon alles bezahlt hat. Aber wenn er eine St-Erklärung machen will, dann muß er selber eine machen.

Dein Sohn muß eine STE machen, da er Einkommen bezieht.Er hat aber die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen, da er sicher kein LST zahlt. Anträge dafür gibt es beim zuständigen Finanzamt
grundsätzlich muss er nicht ausser er hat Steuern bezahlt(damit man die zurück bekommt) das sieht man auf der LST Bescheinigung,denn meistens bekommt man diese alle zurück z.B. Fahrten zur Arbeit oder bei wechselnden Arbeitstellen kann man Mehraufwand für Verpflegung gelten machen,aber er bekommt nur was zurück wenn er auch welche bezahlt ? Erklärung müßte er auch abgeben falls er Zinseinkünfte über der jährlichen Pauschale hat,dann muß er auf alle Fälle abgeben ob Azubi oder nicht !!