Mein sohn wohnt noch zu Hause und bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Hauptmieter und meine 16 jährige Tochter wohnt ebenfalls noch bei uns zu Hause. wir, also meine Tochter und ich bilden auch eine Bedarfsgemeinschaft. meine Tochter wird noch mindestens 3 Jahre zur Schule gehen. Mein sohn bekommt über 300 Euro vom Amt zum Ausbildungsgeld dazu. jetzt hat das Amt ohne uns zu fragen natürlich einen Wohngeldantrag gestellt. ist das überhaupt rechtens und wieso warum?????

nein wenn er alg2 bekommt gibt es kein wohngeld mehr
nach dem neuen Wohngeldgesetz ab Januar dürfen die das vom Jobcenter wohl aber einfach so machen. ohne zu fragen, wird da von denen aus ein Wohngeldantrag hingeschickt.

Ja, das ist rechtens.
Der Grund, warum die Arge das gemacht hat ist der, weil das ALG2 eine nachrangige Leistung ist. Das bedeutet, daß alles getan werden muß, um die Bedürftigkeit zu beheben oder zumindest zu mindern. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, greift das ALG2.
Hallo, Empfänger von Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen. Hoffe, ich konnte helfen.Gruß flocke12
Wenn er Hartz IV bekommt, kann er kein Wohngeld beantragen. Er könnte sich allerdings ausrechnen lassen wie viel Wohngeld er bekommt, wenn er kein Hartz IV hätte. Vielleicht ist es mehr, dann würde ich Hartz IV abmelden und Wohngeld beantragen.