Nein muß er nicht. Mich nervt persönlich sowas aber immer. Kunden kaufen bei mir etwas. Später wollen die es nicht und sagen, das Kinde hätte gekauft. Man sollte seine Kinder so erziehen, dass die im Internet kein Mist bauen oder die Kiste wegnehmen

Wenn er etwas bestellt haben sollte, dass er mit seinem Taschengeld bezahlen kann, muss er es auch bezahlen.
Wenn er etwas bestellt haben sollte, dass er von seinem Taschengeld nicht finanzieren kann, dann können die Eltern widersprechen, die Ware muss zurückgegeben und nicht bezahlt werden.
Zwischen dem 7. und 18. Geburtstag sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig.

Nein, dann werden die Eltern an die Kasse gebeten!
CSM108bis12 am 24. April 2009 13:59 genau . ansonsten würd ich den ätltern mit ner anzeige drohen. Aber ich würde es nie machen.

ja klar muss er zahlen
Im Ernstfall müssen die Eltern ran.
Er ist nicht Geschäftsfähig. Wenn er in dem alter was kaufen soll, braucht man die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Sonst kann er nichts kaufen. Ist nie wie in einem Laden, im Internet herrschen andere Gesetzt. Somit ist das, was du schreibst falsch
tomtom du liegst falsch. Der Junge ist eingschränkt Geschäftsfähig. Und es gibt noch den sogenannten Tascheldparagraph http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraf
Ja, den gibt es natürlich auch. Da muß ich dir recht geben. ABER: Man kann wieder sagen, er bekommt kein Taschengeld. Hier gab es schon verrückte Urteile usw.. Ein Kind bekommt Kindergeld. 154 EUR im Monat. Eine Rate für ein Neuwagen wären z.B. 89 im Monat. Darf er deswegen gleich ein Auto kaufen ?

Kann man so pauschal nicht sagen.
gargamel111 am 24. April 2009 15:04 Juhu! Eine richtige Antwort. Ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet.
Was hat er gekauft? Es gibt da einen Taschengeldparagrafen.
Und wie hat er sich da angemeldet?
natürlich aber sie können es beanstanden weil er noch nicht voll geschäftsfähig ist das heißt der verkäufer muss es zurücknehmen oder sie oder ihr sohn müssen es zahlen!
Ich denke, es kommt drauf an (wie klug) - um was für eion Produkt handelt es sich denn bzw. wann hat er denn gekauft (wegen der 2 -Wochen Frist)

Alles was Du im Internet kaufst unterliegt dem Fernabsatzgesetz und kann innerhalb von 2 Wochen kommentarlos zurückgegeben werden. Musst also nichts bezahlen, darf aber natürlich auch nicht benutzt worden sein.
nein erkläre der firma die situation! und die geben nach!