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Muss mein Sohn(14) zahlen wenn er im Internet etwas eingekauft hat ?

gefragt von Mark448 am 24.04.2009 um 13:42 Uhr

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anonym
beantwortet von tomtom83 am 24. April 2009 13:43
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Nein muß er nicht. Mich nervt persönlich sowas aber immer. Kunden kaufen bei mir etwas. Später wollen die es nicht und sagen, das Kinde hätte gekauft. Man sollte seine Kinder so erziehen, dass die im Internet kein Mist bauen oder die Kiste wegnehmen


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 24. April 2009 13:46
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Wenn er etwas bestellt haben sollte, dass er mit seinem Taschengeld bezahlen kann, muss er es auch bezahlen.

Wenn er etwas bestellt haben sollte, dass er von seinem Taschengeld nicht finanzieren kann, dann können die Eltern widersprechen, die Ware muss zurückgegeben und nicht bezahlt werden.

Zwischen dem 7. und 18. Geburtstag sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig.


bigdaimond
beantwortet von bigdaimond am 24. April 2009 13:43
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Nein, dann werden die Eltern an die Kasse gebeten!

Kommentar von 8f0fffeaec951e37ede86a08dbb6d755smallCSM108bis12 am 24. April 2009 13:59

genau . ansonsten würd ich den ätltern mit ner anzeige drohen. Aber ich würde es nie machen.


darkgabber19
beantwortet von darkgabber19 am 24. April 2009 13:42
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ja klar muss er zahlen

Kommentar von jockl am 24. April 2009 13:44

Im Ernstfall müssen die Eltern ran.

Kommentar von tomtom83 am 24. April 2009 13:46

Er ist nicht Geschäftsfähig. Wenn er in dem alter was kaufen soll, braucht man die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Sonst kann er nichts kaufen. Ist nie wie in einem Laden, im Internet herrschen andere Gesetzt. Somit ist das, was du schreibst falsch

Kommentar von uli67 am 24. April 2009 13:49

tomtom du liegst falsch. Der Junge ist eingschränkt Geschäftsfähig. Und es gibt noch den sogenannten Tascheldparagraph http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraf

Kommentar von tomtom83 am 24. April 2009 13:54

Ja, den gibt es natürlich auch. Da muß ich dir recht geben. ABER: Man kann wieder sagen, er bekommt kein Taschengeld. Hier gab es schon verrückte Urteile usw.. Ein Kind bekommt Kindergeld. 154 EUR im Monat. Eine Rate für ein Neuwagen wären z.B. 89 im Monat. Darf er deswegen gleich ein Auto kaufen ?


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 24. April 2009 13:43
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die Eltern stehen in der Pflicht...


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 24. April 2009 13:43
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Kann man so pauschal nicht sagen.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 24. April 2009 15:04

Juhu! Eine richtige Antwort. Ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 24. April 2009 13:43
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Was hat er gekauft? Es gibt da einen Taschengeldparagrafen.

Und wie hat er sich da angemeldet?


Zephyros
beantwortet von Zephyros am 24. April 2009 13:43
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Nö, deiner nicht....


tausendfragen
beantwortet von tausendfragen am 24. April 2009 13:43
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Ja


anonym
beantwortet von sw33tkizz am 24. April 2009 13:43
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natürlich aber sie können es beanstanden weil er noch nicht voll geschäftsfähig ist das heißt der verkäufer muss es zurücknehmen oder sie oder ihr sohn müssen es zahlen!


bouncing
beantwortet von bouncing am 24. April 2009 13:44
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nein


anonym
beantwortet von chrissibehn am 24. April 2009 13:44
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Ich denke, es kommt drauf an (wie klug) - um was für eion Produkt handelt es sich denn bzw. wann hat er denn gekauft (wegen der 2 -Wochen Frist)


ullagio
beantwortet von ullagio am 24. April 2009 13:44
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Dein Sohn nicht,er ist Minderjährig!Aber Du


fundive
beantwortet von fundive am 24. April 2009 13:44
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Alles was Du im Internet kaufst unterliegt dem Fernabsatzgesetz und kann innerhalb von 2 Wochen kommentarlos zurückgegeben werden. Musst also nichts bezahlen, darf aber natürlich auch nicht benutzt worden sein.


anonym
beantwortet von babsy23 am 24. April 2009 13:45
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nein erkläre der firma die situation! und die geben nach!


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