Muss mein Nachbar die Einfahrt kehren, wenn er unsere Einfahrt benutzt?

Lageplan - (Gesetz, Rechte, Grundstück)

4 Antworten

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Grundsätzlich bist Du als Grundstückseigentümer alleine verantwortlich. Wenn die Unterhaltung des fraglichen Weges gemeinsam ausgeübt werden soll, muß dies in der Baulast festgehalten oder eine separate Vereinbarung getroffen werden. Das ergibt sich aus § 1021 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/1021.html

Wenn im Grundbuch nur ein Mitbenutzungsrecht eingetragen ist muss der Nachbar für die Unterhaltung, Instandsetzung, Pflege und Grundsteuer der Einfahrt nichts zahlen. Das hätte in einem zusätzlichen gesonderten Vertrag geregelt werden müssen. Wenn das versäumt wurde kann er jetzt sogar Ansprüche an die sichere Befahrbarkeit der Zufahrt stellen! Empfehlung: Versuchen, nachträglich einen Vertrag zu erreichen. Zwang ist nicht möglich; gesetzlich ist allein der GRundstückseigentümer für die Befahrbarkeit der Zufahrt verantwortlich.

na das müsstet ihr gemeinsam machen,oder absprechen diese woche du nächste woche er sonst wird das nix und schriftlich.weil wenn was passiert und er war dran die woche ist das sein ärger.

Macht einen Reinigungsplan. In dem steht dann wer, wann kehrt bzw. Schnee schiebt. Dann gibt es keine Probleme.

Und wenn er nicht will??? Reine Theorie!

@Seehausen

Dann hat shark123 die Brille auf.