Mein Lebensgefährte hat vom Anwalt seiner getrennt lebenden Ehefrau die Aufforderung bekommen den am Anfang der Ehe aufgenommen Darlehensvertrag zuübernehmen,zumindest wenigstens zur Hälfte.Der Kredit wurde nur von der Ehefrau unterschrieben. Die Begründung sei,die Ehefrau könne den Kredit nicht bezahlen,ausserdem sollen die Gelder gemeinsam in der Ehe verbraucht worden seien. Muss er jetzt dafür aufkommen...

nein, wenn sie alleine die Kreditnehmerin ist, hat er damit nichts zu tun. Dahingehend haben sich die Gesetze zum Glück hin verändert. Besser ist, er fragt mal seinen Anwalt. Sie kann ja auch alleine in Privatinsolvenz gehen, womit er nichts zu tun haben muss. Nur gemeinsam geschlossene Kredite müssen gemeinsam getilgt werden, auch wenn man keine Gütertrennung vereinbart hat.
wahrscheinlich schon, da sie ihn in der Ehe aufgenommen hat.

Die Bank kann ihm nichts - aber die Ehefrau kann immerhin versuchen, das Geld einzuklagen. Wenn sie es wirklich beide gemeinsam ausgegeben haben, dann hat sie, je nach Richter, gute Chancen.
Volker13 am 15. Juli 2009 13:43 Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
ErsterSchnee am 15. Juli 2009 13:46 Weil es keine Schenkung war.
Volker13 am 15. Juli 2009 13:48 Das ist jetzt wohl ein wenig zu einfach..
ErsterSchnee am 15. Juli 2009 13:52 Nö, ist es nicht.
Volker13 am 15. Juli 2009 13:58 Aus dem gemeinsamen Verbrauch kann die Frau doch gar keine rechte herleiten. Wie soll das gehen? Dieser ehebedingte kredit würde ledigllich eine Unterhaltsverpflichtung reduzieren. Zum Thema Schenkung will ich mich hier gar nicht weiter auslassen.
ErsterSchnee am 15. Juli 2009 14:04 Natürlich kann sie das. Wenn sie die Kohle gemeinsam verbraten haben, dann kann sie auch fordern, daß er sich an der Rückzahlung (in welcher Form auch immer) beteiligt. Und wenn es über den Unterhalt geregelt wird - aber selbstverständlich kann er dazu "verknackt" werden, in irgendeiner Art und Weise das Geld "aufzubringen".
Volker13 am 15. Juli 2009 14:06 Mit welcher Begründung? Du stellst eine these auf, die DU nicht annähernd begründest. Aus welchem rechtsverhältnis soll das hergeleitet werden?
ErsterSchnee am 15. Juli 2009 14:26 Wenn Du mich nicht verstehst, ist es nicht mein Problem.
Glaube schon, dass er mit zahlen muss. Kredit wurde ja während der Ehe aufgenommen. Wurde damit etwas für die Wohnung oder das Haus gekauft? Dann sowieso.

Wenn er kein Darlehensnehmer ist, nicht später noch die persönliche Haftung für den Kredit übernommen hat und auch nicht mit einem Grundstück dafür haftet, hat die Bank ihm gegenüber keine Ansprüche. Ob man was einklagen kann, wenn das Geld gemeinsam ausgegeben wurde, weiß ich nicht.

Wenn sie in einer Zugewinngemeinschaft lebten, dann muß er mit aufkommen. Da ist es egal, ob er den Kreditvertrag mit unterschrieben hat oder nicht. Seine Unterschrift wäre nur für die Bank relevant, wenn seine Frau nicht mehr zahlungsfähig wäre.
Volker13 am 15. Juli 2009 13:44 Was hat denn die Zugewinngemeinschaft mit einem Kredit zu tun?
ja muss er, wenn keine Gütertrennung vor der Heirat vereinbart wurde und keine notarielle Beglaubigung vorliegt...wo kämen wir da hin wenn jeder sich sau dem Staub macht und der andere soll alles alleine bezahlen....
ein darlehen ist ja meistens auf ein haus, bzw. immobilie aufgenommen worden. gegen die darlehensschuld steht dann ja die immobilie. die muss verkauft und mit dem ertrag das darlehen abbezahlt werden. die differenz muss geteilt und getrennt bezahlt werden.

Die Bank kann von ihm nichts fordern. Bei der Scheidung wird aber der Zugewinn berechnet und da wird dieses Geld als Minus für sie angerechnet. Da kommen aber noch ganz andere Zahlen auf den Tisch. Je nach dem, wieviel jeder mit in die Ehe eingebrein hat, dann könnte es sogar sein, dass sie noch an ihn zahlen muss. Ist aber sehr kompliziert. Bei meiner Ehe habe ich 40.000 Euro miese gemacht, obwohl mein Ex das Haus und viele andere Dinge behalten hat. Ich bin damals mit 75.000 Euro (durch eine Schenkung während der Ehe - nur an mich) in den Hauskauf mit eingestiegen und bekam insgesamt knapp 35.000 Euro von meinem Mann ausgezahlt. Das sollen besser die Anwälte klären. Ist denn die Scheidung schon eingereicht? Von dem Tag an, wird ohnehin alles getrennt berechnet, auch die Rente etc.
Volker13 am 15. Juli 2009 14:04 Das ist so nicht richtig! Der Zugewinnausgleich wird nur dann durchgeführt, wenn eine der Parteien dies beantragt. Im Übrigen ist das sehr einfach. Endvermögen minus Anfangsvermögen bei beiden Parteien. Ergibt sich eine Differenz, so ist die Differenz hälftig zu zahlen.

Insgesamt kann die Frau mit anzunehmender Sicherheit gar keine Forderung stellen. Sie ist alleiniger Vertragsnehmer und somit auch für die Rückzahlung verantwortlich. Die Bank kann also nicht an den EX herantreten.
Morralisch gesehen, kann man das Verhalten des EX diskutieren.
Auf der rechtlichen Ebene aber der Tatbestand des gemeinsamen Verbrauchens zu keinem Anspruch führen . Die Ehe ist nunmal von Gemeinsamkeit geprägt, so dass es nicht verwunderlich ist, dass ein Kredit gemeinsam verbraucht wird.