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Muss mein Lebensgefährte den Darlehensvertrag von seiner getrennt lebenden Ehefrau bezahlen

gefragt von Medica am 15.07.2009 um 13:33 Uhr

Mein Lebensgefährte hat vom Anwalt seiner getrennt lebenden Ehefrau die Aufforderung bekommen den am Anfang der Ehe aufgenommen Darlehensvertrag zuübernehmen,zumindest wenigstens zur Hälfte.Der Kredit wurde nur von der Ehefrau unterschrieben. Die Begründung sei,die Ehefrau könne den Kredit nicht bezahlen,ausserdem sollen die Gelder gemeinsam in der Ehe verbraucht worden seien. Muss er jetzt dafür aufkommen...


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Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 15. Juli 2009 13:40
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nein, wenn sie alleine die Kreditnehmerin ist, hat er damit nichts zu tun. Dahingehend haben sich die Gesetze zum Glück hin verändert. Besser ist, er fragt mal seinen Anwalt. Sie kann ja auch alleine in Privatinsolvenz gehen, womit er nichts zu tun haben muss. Nur gemeinsam geschlossene Kredite müssen gemeinsam getilgt werden, auch wenn man keine Gütertrennung vereinbart hat.


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anonym
beantwortet von Simone01 am 15. Juli 2009 13:35
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wahrscheinlich schon, da sie ihn in der Ehe aufgenommen hat.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 15. Juli 2009 13:35
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Die Bank kann ihm nichts - aber die Ehefrau kann immerhin versuchen, das Geld einzuklagen. Wenn sie es wirklich beide gemeinsam ausgegeben haben, dann hat sie, je nach Richter, gute Chancen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 13:43

Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. Juli 2009 13:46

Weil es keine Schenkung war.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 13:48

Das ist jetzt wohl ein wenig zu einfach..

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. Juli 2009 13:52

Nö, ist es nicht.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 13:58

Aus dem gemeinsamen Verbrauch kann die Frau doch gar keine rechte herleiten. Wie soll das gehen? Dieser ehebedingte kredit würde ledigllich eine Unterhaltsverpflichtung reduzieren. Zum Thema Schenkung will ich mich hier gar nicht weiter auslassen.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. Juli 2009 14:04

Natürlich kann sie das. Wenn sie die Kohle gemeinsam verbraten haben, dann kann sie auch fordern, daß er sich an der Rückzahlung (in welcher Form auch immer) beteiligt. Und wenn es über den Unterhalt geregelt wird - aber selbstverständlich kann er dazu "verknackt" werden, in irgendeiner Art und Weise das Geld "aufzubringen".

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 14:06

Mit welcher Begründung? Du stellst eine these auf, die DU nicht annähernd begründest. Aus welchem rechtsverhältnis soll das hergeleitet werden?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. Juli 2009 14:26

Wenn Du mich nicht verstehst, ist es nicht mein Problem.


anonym
beantwortet von angora73 am 15. Juli 2009 13:36
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Glaube schon, dass er mit zahlen muss. Kredit wurde ja während der Ehe aufgenommen. Wurde damit etwas für die Wohnung oder das Haus gekauft? Dann sowieso.


smile
beantwortet von smile am 15. Juli 2009 13:39
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Wenn er kein Darlehensnehmer ist, nicht später noch die persönliche Haftung für den Kredit übernommen hat und auch nicht mit einem Grundstück dafür haftet, hat die Bank ihm gegenüber keine Ansprüche. Ob man was einklagen kann, wenn das Geld gemeinsam ausgegeben wurde, weiß ich nicht.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 15. Juli 2009 13:36
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Wenn sie in einer Zugewinngemeinschaft lebten, dann muß er mit aufkommen. Da ist es egal, ob er den Kreditvertrag mit unterschrieben hat oder nicht. Seine Unterschrift wäre nur für die Bank relevant, wenn seine Frau nicht mehr zahlungsfähig wäre.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 13:44

Was hat denn die Zugewinngemeinschaft mit einem Kredit zu tun?


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 15. Juli 2009 13:36
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ja muss er, wenn keine Gütertrennung vor der Heirat vereinbart wurde und keine notarielle Beglaubigung vorliegt...wo kämen wir da hin wenn jeder sich sau dem Staub macht und der andere soll alles alleine bezahlen....


anonym
beantwortet von mrbeck am 15. Juli 2009 13:38
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ein darlehen ist ja meistens auf ein haus, bzw. immobilie aufgenommen worden. gegen die darlehensschuld steht dann ja die immobilie. die muss verkauft und mit dem ertrag das darlehen abbezahlt werden. die differenz muss geteilt und getrennt bezahlt werden.


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 15. Juli 2009 13:47
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Die Bank kann von ihm nichts fordern. Bei der Scheidung wird aber der Zugewinn berechnet und da wird dieses Geld als Minus für sie angerechnet. Da kommen aber noch ganz andere Zahlen auf den Tisch. Je nach dem, wieviel jeder mit in die Ehe eingebrein hat, dann könnte es sogar sein, dass sie noch an ihn zahlen muss. Ist aber sehr kompliziert. Bei meiner Ehe habe ich 40.000 Euro miese gemacht, obwohl mein Ex das Haus und viele andere Dinge behalten hat. Ich bin damals mit 75.000 Euro (durch eine Schenkung während der Ehe - nur an mich) in den Hauskauf mit eingestiegen und bekam insgesamt knapp 35.000 Euro von meinem Mann ausgezahlt. Das sollen besser die Anwälte klären. Ist denn die Scheidung schon eingereicht? Von dem Tag an, wird ohnehin alles getrennt berechnet, auch die Rente etc.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Juli 2009 14:04

Das ist so nicht richtig! Der Zugewinnausgleich wird nur dann durchgeführt, wenn eine der Parteien dies beantragt. Im Übrigen ist das sehr einfach. Endvermögen minus Anfangsvermögen bei beiden Parteien. Ergibt sich eine Differenz, so ist die Differenz hälftig zu zahlen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. Juli 2009 14:21
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Insgesamt kann die Frau mit anzunehmender Sicherheit gar keine Forderung stellen. Sie ist alleiniger Vertragsnehmer und somit auch für die Rückzahlung verantwortlich. Die Bank kann also nicht an den EX herantreten.

Morralisch gesehen, kann man das Verhalten des EX diskutieren.

Auf der rechtlichen Ebene aber der Tatbestand des gemeinsamen Verbrauchens zu keinem Anspruch führen . Die Ehe ist nunmal von Gemeinsamkeit geprägt, so dass es nicht verwunderlich ist, dass ein Kredit gemeinsam verbraucht wird.


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