Hallo, mein Freund hatte im Januar Gerichtsverhandlung. Dort hat er 3 Jahre ohne Bewährung bekommen. Daraufhin hat er Berufung eingelegt. Diese Gerichtsverhandlung war letzte Woche. Und er hat dieses Urteil bekommen:
19-Jähriger muss ins Gefängnis GERICHT– Berufung ohne Erfolg
DER HERANWACHSENDE HAT MEHRERE PERSONEN UM GELD BETROGEN. IN EINIGEN FÄLLEN HAT ER SOGAR SCHLÄGE ANGEDROHT, UM GELD ZU BEKOMMEN.
Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in ... hat ein 19 Jahre alter Jugendlicher aus ... keinen Erfolg gehabt. Das ... Landgericht als Berufungsinstanz verwarf am Freitag die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit den ersten Richterspruch.
In .. war der Angeklagte wegen äußerst dreister Betrugsdelikte unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe muss der 19-Jährige nun auch verbüßen.
Was bedeutet das nun genau? Kann er noch Revision einlegen? Wann bekommt er bescheid, wann und wo er die Haft antreten muss? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. Ich danke schon mal.

Dieses kriminelle Jüngelchen muss nun für drei Jahre ins Gefängnis, der Brief zum Haftantritt wird bald kommen. Und zwar hoffe ich, dass er ganz schnell ins Gefängnis muss, hast Du mal an die Opfer gedacht?
Es tut mir leid, aber für sowas habe ich kein Verständnis. Ich kann verstehen, dass du dir Sorgen um deinen Freund machst, aber er gehört ins Gefängnis...
wer scheiße baut ab in den knast ...
selber schuld wenn er mist baut also kann er auch dafür mal büßen :)

Ja, er muß einsitzen. Vermutlich wird ihm nach 2 Jahren die Reststrafe erlassen. Er bekommt demnächst Post, wo er sich dann zum Strafantritt melden muß.
ich tippe auch auf 2 Jahre "Echtzeit" - und er MUSS hin. Sorry, aber meiner Meinung nach völlig zu Recht. Betrug? Schläge androhen? Geht gar nicht und dafür muss Strafe sein.

Gehen sie nicht über "Los", ziehen sie keine 2000 Euro ein. Gehen sie direkt in das Gefängnis.
Figther am 11. Mai 2009 21:18 ....und wenn Sie da wieder raus kommen, hauen Sie dem nächsten auf die Fre... ,klauen sein Geld und kaufen sich davon die Schlossallee.....

Nein, er kann jetzt nichts mehr machen. Er bekommt demnächst ein Schreiben, wann und wo er sich einzufinden hat - und dann sitzt er wirklich für die drei Jahre ein...
Tippe auf 2 Jahre in "Echtzeit"
ErsterSchnee am 11. Mai 2009 21:12 Meinst Du, daß er sich bei der Vorgeschichte eine günstige Sozialprognose einhandelt und sich auch als Knacki gut führt und somit auf vorzeitige Entlassung hoffen kann? Ich hab da so meine Zweifel...
Er wird doch einen Verteidiger haben ? Den fragst du am Besten (oder dein Feund fragt ihn).

Das bedeutet er kann schon mal packen..
Die Schwedischen Gardinen sagen: Hallo und Herzlich Willkommen

ja so wies aussieht, gibts eine Zeitlang einen gesiebten Ausblick - leider
Imbecillitas am 11. Mai 2009 21:13 hat auch was gutes:
dann hat er mal gelegenheit ganz lange klar nachzudenken...
Danke das ihr so schnell geantwortet habt. Naja wenn ich meinen Freund darauf anspreche und sage was sagt dein Anwalt, gibt mein FReund mir halt keine richtige Antwort. Weil er wohl selber weiß, dass es Ernst ist. Er meint nur, dass er Revision einlegen wird.. Ist das denn möglich?
Könnt ihr mir wohl sagen in wie vielen Tagen er bescheid bekommt? Und wann man dann ungefähr die Haft antreten muss? Ja ich denke das er auch 2 Jahre dann sitzen muss. Das wurde mir auch schon gesagt. Vielen Dank für die zahlreichen antworten.

Teil 1: Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.
Teil 2: Das Tun eines Menschen hat Konsequenzen, muss Konsequenzen haben. Jeder wird es im Lauf seines Lebens lernen.
Imbecillitas am 11. Mai 2009 21:23 also ich hab noch nie leute betrogen und ihnen geld mit gewaltandrohung abgepresst...
Ich habe ja auch nicht gefragt, ob ihr es schon mal gemacht habt..
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir konkrete und hilfreiche Antworten geben würdet. Ich habe vernünftig gefragt, verstehe es wenn einige so reagieren. Aber antwortet bitte hilfreich. Danke
Imbecillitas am 11. Mai 2009 21:25 also ich finds schon nett, dass der staat dir da hilft und das problem mit deinem freund für dich löst...

Dein Freund wird in das Gefängnis gehen müssen.
Der Richter der das Urteil gesprochen hatte, kennt deinen Freund aus seinem Führungszeugnis und weil das nicht die erste Straftat war konnte eine weitere nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden. Das Gericht handelt fair aber an der Nase lassen die sich nicht herum führen außerdem waren es ja auch keine Kavaliersdelikte.
Der Haftantritt wird ihm von der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Und sei froh das du in nichts mit heinein gezogen wurdest, also bleib sauber.
Hey,
zu deiner Frage bezüglich der Revision: Pauschal kann man das nicht sagen, ob er damit Erfolg haben wird. Revision bezieht sich nur auf Verfahrensfehler, dh. fehlt irgendwo ne Unterschrift oder saßen die Richter falsch, dann könnte er Erfolg haben. Ist dies nicht der Fall, ist es nur Zeit- und Geldverschwendung. Er sollte sich sein Unrecht eingestehen und seine (gerechte) Strafe absitzen.
und immer schön nach der seife bücken