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Muss mein Freund wirklich ins Gefängnis?

gefragt von kaddy87 am 11.05.2009 um 21:08 Uhr

Hallo, mein Freund hatte im Januar Gerichtsverhandlung. Dort hat er 3 Jahre ohne Bewährung bekommen. Daraufhin hat er Berufung eingelegt. Diese Gerichtsverhandlung war letzte Woche. Und er hat dieses Urteil bekommen:

19-Jähriger muss ins Gefängnis GERICHT– Berufung ohne Erfolg

DER HERANWACHSENDE HAT MEHRERE PERSONEN UM GELD BETROGEN. IN EINIGEN FÄLLEN HAT ER SOGAR SCHLÄGE ANGEDROHT, UM GELD ZU BEKOMMEN.

Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in ... hat ein 19 Jahre alter Jugendlicher aus ... keinen Erfolg gehabt. Das ... Landgericht als Berufungsinstanz verwarf am Freitag die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit den ersten Richterspruch.

In .. war der Angeklagte wegen äußerst dreister Betrugsdelikte unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe muss der 19-Jährige nun auch verbüßen.

Was bedeutet das nun genau? Kann er noch Revision einlegen? Wann bekommt er bescheid, wann und wo er die Haft antreten muss? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. Ich danke schon mal.


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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 11. Mai 2009 21:10
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ab in den knast mit dem verbrecher!

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 11. Mai 2009 21:16

und immer schön nach der seife bücken


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 11. Mai 2009 21:11
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Dieses kriminelle Jüngelchen muss nun für drei Jahre ins Gefängnis, der Brief zum Haftantritt wird bald kommen. Und zwar hoffe ich, dass er ganz schnell ins Gefängnis muss, hast Du mal an die Opfer gedacht?


anonym
beantwortet von millionaire am 11. Mai 2009 21:11
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Es tut mir leid, aber für sowas habe ich kein Verständnis. Ich kann verstehen, dass du dir Sorgen um deinen Freund machst, aber er gehört ins Gefängnis...


anonym
beantwortet von TheFozzy am 11. Mai 2009 21:09
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wer scheiße baut ab in den knast ...

selber schuld wenn er mist baut also kann er auch dafür mal büßen :)


anonym
beantwortet von Default am 11. Mai 2009 21:10
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Hoffentlich muß er in's Gefängnis!



heialex
beantwortet von heialex am 11. Mai 2009 21:13
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Ja, er muß einsitzen. Vermutlich wird ihm nach 2 Jahren die Reststrafe erlassen. Er bekommt demnächst Post, wo er sich dann zum Strafantritt melden muß.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 11. Mai 2009 21:13
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ich tippe auch auf 2 Jahre "Echtzeit" - und er MUSS hin. Sorry, aber meiner Meinung nach völlig zu Recht. Betrug? Schläge androhen? Geht gar nicht und dafür muss Strafe sein.


nero070
beantwortet von nero070 am 11. Mai 2009 21:13
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Gehen sie nicht über "Los", ziehen sie keine 2000 Euro ein. Gehen sie direkt in das Gefängnis.

Kommentar von F55cebf157b62ebd181b7a84658edecfsmallFigther am 11. Mai 2009 21:18

....und wenn Sie da wieder raus kommen, hauen Sie dem nächsten auf die Fre... ,klauen sein Geld und kaufen sich davon die Schlossallee.....


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 11. Mai 2009 21:10
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Nein, er kann jetzt nichts mehr machen. Er bekommt demnächst ein Schreiben, wann und wo er sich einzufinden hat - und dann sitzt er wirklich für die drei Jahre ein...

Kommentar von Simple_avatar2smallsusimwald am 11. Mai 2009 21:11

Tippe auf 2 Jahre in "Echtzeit"

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 11. Mai 2009 21:12

Meinst Du, daß er sich bei der Vorgeschichte eine günstige Sozialprognose einhandelt und sich auch als Knacki gut führt und somit auf vorzeitige Entlassung hoffen kann? Ich hab da so meine Zweifel...


susimwald
beantwortet von susimwald am 11. Mai 2009 21:10
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Er wird doch einen Verteidiger haben ? Den fragst du am Besten (oder dein Feund fragt ihn).


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. Mai 2009 21:10
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er muß sitzen


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 11. Mai 2009 21:11
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Das bedeutet er kann schon mal packen..

Die Schwedischen Gardinen sagen: Hallo und Herzlich Willkommen


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 11. Mai 2009 21:11
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ja so wies aussieht, gibts eine Zeitlang einen gesiebten Ausblick - leider

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 11. Mai 2009 21:13

hat auch was gutes:

dann hat er mal gelegenheit ganz lange klar nachzudenken...


Figther
beantwortet von Figther am 11. Mai 2009 21:14
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Warum rennt der überhaupt noch frei rum?


Figther
beantwortet von Figther am 11. Mai 2009 21:14
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Warum rennt der überhaupt noch frei rum?



anonym
beantwortet von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:18
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Danke das ihr so schnell geantwortet habt. Naja wenn ich meinen Freund darauf anspreche und sage was sagt dein Anwalt, gibt mein FReund mir halt keine richtige Antwort. Weil er wohl selber weiß, dass es Ernst ist. Er meint nur, dass er Revision einlegen wird.. Ist das denn möglich?

Könnt ihr mir wohl sagen in wie vielen Tagen er bescheid bekommt? Und wann man dann ungefähr die Haft antreten muss? Ja ich denke das er auch 2 Jahre dann sitzen muss. Das wurde mir auch schon gesagt. Vielen Dank für die zahlreichen antworten.


quetzalcoatl
beantwortet von quetzalcoatl am 11. Mai 2009 21:19
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Teil 1: Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.
Teil 2: Das Tun eines Menschen hat Konsequenzen, muss Konsequenzen haben. Jeder wird es im Lauf seines Lebens lernen.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 11. Mai 2009 21:23

also ich hab noch nie leute betrogen und ihnen geld mit gewaltandrohung abgepresst...

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:24

Ich habe ja auch nicht gefragt, ob ihr es schon mal gemacht habt..


anonym
beantwortet von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:22
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Ich würde mich freuen, wenn ihr mir konkrete und hilfreiche Antworten geben würdet. Ich habe vernünftig gefragt, verstehe es wenn einige so reagieren. Aber antwortet bitte hilfreich. Danke

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 11. Mai 2009 21:25

also ich finds schon nett, dass der staat dir da hilft und das problem mit deinem freund für dich löst...


andy131179
beantwortet von andy131179 am 28. Mai 2009 12:21
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Dein Freund wird in das Gefängnis gehen müssen.

Der Richter der das Urteil gesprochen hatte, kennt deinen Freund aus seinem Führungszeugnis und weil das nicht die erste Straftat war konnte eine weitere nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden. Das Gericht handelt fair aber an der Nase lassen die sich nicht herum führen außerdem waren es ja auch keine Kavaliersdelikte.

Der Haftantritt wird ihm von der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Und sei froh das du in nichts mit heinein gezogen wurdest, also bleib sauber.


anonym
beantwortet von Paragraefin am 29. Mai 2009 16:47
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Hey,

zu deiner Frage bezüglich der Revision: Pauschal kann man das nicht sagen, ob er damit Erfolg haben wird. Revision bezieht sich nur auf Verfahrensfehler, dh. fehlt irgendwo ne Unterschrift oder saßen die Richter falsch, dann könnte er Erfolg haben. Ist dies nicht der Fall, ist es nur Zeit- und Geldverschwendung. Er sollte sich sein Unrecht eingestehen und seine (gerechte) Strafe absitzen.


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