Ein Freund von mir hatte vor 10 Monaten einen One Night Stand und da ist wohl ein Kind raus gekommen. Da die Mutter wohl Harz 4 Empfängerin ist will die Arbeitsagentur Unterhalt für die Mutter haben. (es war nur eine Nacht keine Beziehung) Das er wohl für das Kind zahlen muß ist klar. Gibt es Gesetzestexte oder Ähnliches wer kann helfen
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Bei einem One-Night-Stand würde ich einen Vaterschaftstest verlangen. Schließlich besteht der gerechtfertigte Verdacht, dass er nicht der einzige Seemann war, der dort ins Meer gestochen hat.

>> Das er wohl für das Kind zahlen muß ist klar.
Was gibt es darüber hinaus noch für Fragen? Der Unterhalt wird auch nicht nach der Dauer des Aktes berechnet. Es gibt keinen Rabatt.

Ist doch egal, ob nur eine Nacht oder 5 Jahre. Erzeuger bleibt Erzeuger.
emjay am 28. September 2008 12:05 Er meint ja auch den Unterhalt für die Mutter, NICHT für das Kind.
Für die Mutter wohl nicht. Werden ja wohl kaum in dieser Nacht geheiratet haben und eine Beziehung in eheähnlicher Art existiert doch auch nicht oder?
Chwasc am 28. September 2008 12:05 Die Frage ist: Unterhalt für die Mutter
Er soll Unterhalt für die Frau zahlen
Verdient der mehr als den Selbstbehalt?
Vater des Kindes ist er dennoch.

wenn er arbeit hat muss er unterhalt laut düsseldorfer tabelle zahlen. kriegt er selber hartz4 ,dann zahlt das jugendamt unterhaltsvorschuss. die mutter des kindes selber hat von ihm kein unterhaltsanspruch.
Ally32 am 28. September 2008 12:07 Die mutter kann Erziehungsunterhalt von ihm sogar einklagen. Allerdings nur während der ersten drei Jahre
Gibt es Gesetzsestexte darüber
Ally32 am 28. September 2008 12:11 http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/betreuungsunterhalt.html
Hier steht was darüber, einen speziellen Gesetzestext müsstest DU Dir selbst ergoogeln.
Ally32 am 28. September 2008 12:14 Allerdings habe ich diesen Betreuungsunterhalt auch nie in Anspruch genommen und kein Amt hat das auch je von mir verlangt. Ich war während der ersten drei Jahre zu Hause und bekam Hartz4- Also mal abklären ob das nicht eine Idee von der Mutter ist.
Was suchst du für Gesetze? Sicher muss er zahlen, er ist ja auch (anscheinend) der Erzeuger. Ob er nun mehrmals Spaß hatte oder nur einmal spielt dabei keinerlei Rolle.

Da steht alles, was Dein Freund wissen muss: http://kuerzer.de/iPYWx1Zpq zumindest was das Finanzielle angeht

Sie hat keinen Anspruch auf Unterhalt aber für das Kind wird er bezahlen dürfen(müssen)
So, wie sich das liest : ein guter Anwalt und ein Vaterschaftstest ! Außerdem ist es völlig unwichtig, ob das eine Beziehung war oder ein Quickie; soweit ein "Ergebnis" zustande gekommen ist, ist der Erzeuger in der Pflicht. Nachzulesen übrigens im BGB, das unter jedem Kopfkissen liegen sollte (fg) und zwar VORHER ! Gruß Makla

Was willst du eigentlich darüber hinaus wissen? Denn dass gezahlt werden muss, liegt auf der Hand. Sollte er dran zweifeln, kann er einen Vaterschaftstest beantragen. Aber das Kind ist nun mal in die Welt gesetzt worden. Ich hoffe er (bzw. beide Elternteile)geht mit dem fertigen "Produkt" - sprich - Baby - verantwortungsvoller um.. und sowas setzt ein Kind in die Welt.

Er muß für das Kind Unterhalt zahlen und leider auch für die Mutter - bis zu 3 Jahre.Das Gesetz macht da keinen Unterschied, ob es vorher eine Beziehung gab oder nur Sex.
Erzeuger ist wohl der leibliche Vater...
moon73 am 28. September 2008 12:19 Ja , Erzeuger ist der leibliche Vater und dieser muß einmal für das KInd zahlen (das ist auch in Ordnung so) und leider Gottes auch für die Mutter (das finde ich bei einem One-Night-Stand überhaupt nicht in Ordnung)

Na klar! Was denn sonst? Nur weil die beiden nur einmal ... haben, ist und bleibt er der VATER des Kindes. Und der ist Unterhaltspflichtig!! Das es sowas in unserer aufgeklärten Welt noch gibt!
So, wie sich das liest : ein guter Anwalt und ein Vaterschaftstest ! Außerdem ist es völlig unwichtig, ob das eine Beziehung war oder ein Quickie; soweit ein "Ergebnis" zustande gekommen ist, ist der Erzeuger in der Pflicht. Nachzulesen übrigens im BGB, das unter jedem Kopfkissen liegen sollte (fg) und zwar VORHER ! Gruß Makla
Hei,
hab da ganz schlechte Nachrichten für Deinen Freund. Für das Kind muss er Unterhalt mindestens bis zu desses 18. Lebensjahr zahlen. Für die Hartz4-Empfängerin muss er mindestens bis zum 3.Lebensjahr Betreuungsunterhalt an die ARGE bezahlen. Darüber hinaus und das wird die ARGE auf jeden Fall verlangen muss die Billigkeit vor Gericht geprüft werden. Ich sprech da aus eigener schlechten Erfahrung. Ich muss ebenfalls für eine Hartz4-Empfängerin bezahlen und das schon seit 4 Jahren !!!
hat = Sonntag früh Sondersprache für "ist"