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Muß mein Freund Unterhalt Zahlen für eine Nacht

gefragt von Devil7813 am 28.09.2008 um 11:59 Uhr

Ein Freund von mir hatte vor 10 Monaten einen One Night Stand und da ist wohl ein Kind raus gekommen. Da die Mutter wohl Harz 4 Empfängerin ist will die Arbeitsagentur Unterhalt für die Mutter haben. (es war nur eine Nacht keine Beziehung) Das er wohl für das Kind zahlen muß ist klar. Gibt es Gesetzestexte oder Ähnliches wer kann helfen


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wandpilz
beantwortet von wandpilz am 28. September 2008 12:03
6x
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Bei einem One-Night-Stand würde ich einen Vaterschaftstest verlangen. Schließlich besteht der gerechtfertigte Verdacht, dass er nicht der einzige Seemann war, der dort ins Meer gestochen hat.

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 28. September 2008 12:06

hat = Sonntag früh Sondersprache für "ist"


wim50
beantwortet von wim50 am 28. September 2008 12:02
5x
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>> Das er wohl für das Kind zahlen muß ist klar.

Was gibt es darüber hinaus noch für Fragen? Der Unterhalt wird auch nicht nach der Dauer des Aktes berechnet. Es gibt keinen Rabatt.


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 28. September 2008 12:01
4x
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Ist doch egal, ob nur eine Nacht oder 5 Jahre. Erzeuger bleibt Erzeuger.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 28. September 2008 12:05

Er meint ja auch den Unterhalt für die Mutter, NICHT für das Kind.

Kommentar von Cedira am 28. September 2008 12:07

Für die Mutter wohl nicht. Werden ja wohl kaum in dieser Nacht geheiratet haben und eine Beziehung in eheähnlicher Art existiert doch auch nicht oder?

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 28. September 2008 12:05

Die Frage ist: Unterhalt für die Mutter

Kommentar von Devil7813 am 28. September 2008 12:05

Er soll Unterhalt für die Frau zahlen

Kommentar von motzki am 28. September 2008 12:09

Verdient der mehr als den Selbstbehalt?

Kommentar von Devil7813 am 28. September 2008 12:13

Was ist Selbsterhalt wieviel ist das in Geld

Kommentar von motzki am 28. September 2008 12:15

Lies mal den von Mami31 eingefügten Link... Da kannst du es nachlesen...

Kommentar von motzki am 28. September 2008 12:07

Vater des Kindes ist er dennoch.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 28. September 2008 12:04
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wenn er arbeit hat muss er unterhalt laut düsseldorfer tabelle zahlen. kriegt er selber hartz4 ,dann zahlt das jugendamt unterhaltsvorschuss. die mutter des kindes selber hat von ihm kein unterhaltsanspruch.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 28. September 2008 12:07

Die mutter kann Erziehungsunterhalt von ihm sogar einklagen. Allerdings nur während der ersten drei Jahre

Kommentar von Devil7813 am 28. September 2008 12:07

Gibt es Gesetzsestexte darüber

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 28. September 2008 12:11

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/betreuungsunterhalt.html

Hier steht was darüber, einen speziellen Gesetzestext müsstest DU Dir selbst ergoogeln.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 28. September 2008 12:14

Allerdings habe ich diesen Betreuungsunterhalt auch nie in Anspruch genommen und kein Amt hat das auch je von mir verlangt. Ich war während der ersten drei Jahre zu Hause und bekam Hartz4- Also mal abklären ob das nicht eine Idee von der Mutter ist.


anonym
beantwortet von Cedira am 28. September 2008 12:01
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Was suchst du für Gesetze? Sicher muss er zahlen, er ist ja auch (anscheinend) der Erzeuger. Ob er nun mehrmals Spaß hatte oder nur einmal spielt dabei keinerlei Rolle.


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 28. September 2008 12:02
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Da steht alles, was Dein Freund wissen muss: http://kuerzer.de/iPYWx1Zpq zumindest was das Finanzielle angeht


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 28. September 2008 12:02
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Sie hat keinen Anspruch auf Unterhalt aber für das Kind wird er bezahlen dürfen(müssen)

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 28. September 2008 12:06

Natürlich hat sie anspruch in den ersten drei Jahren Erziehungsunterhalt zu beziehen. Gilt aber nur für die ersten drei Jahre

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. September 2008 12:15

Doch, leider hat die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt.


anonym
beantwortet von makla am 28. September 2008 12:06
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So, wie sich das liest : ein guter Anwalt und ein Vaterschaftstest ! Außerdem ist es völlig unwichtig, ob das eine Beziehung war oder ein Quickie; soweit ein "Ergebnis" zustande gekommen ist, ist der Erzeuger in der Pflicht. Nachzulesen übrigens im BGB, das unter jedem Kopfkissen liegen sollte (fg) und zwar VORHER ! Gruß Makla


knusiwusi
beantwortet von knusiwusi am 28. September 2008 12:12
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Was willst du eigentlich darüber hinaus wissen? Denn dass gezahlt werden muss, liegt auf der Hand. Sollte er dran zweifeln, kann er einen Vaterschaftstest beantragen. Aber das Kind ist nun mal in die Welt gesetzt worden. Ich hoffe er (bzw. beide Elternteile)geht mit dem fertigen "Produkt" - sprich - Baby - verantwortungsvoller um.. und sowas setzt ein Kind in die Welt.


moon73
beantwortet von moon73 am 28. September 2008 12:13
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Er muß für das Kind Unterhalt zahlen und leider auch für die Mutter - bis zu 3 Jahre.Das Gesetz macht da keinen Unterschied, ob es vorher eine Beziehung gab oder nur Sex.

Kommentar von motzki am 28. September 2008 12:16

Erzeuger ist wohl der leibliche Vater...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. September 2008 12:19

Ja , Erzeuger ist der leibliche Vater und dieser muß einmal für das KInd zahlen (das ist auch in Ordnung so) und leider Gottes auch für die Mutter (das finde ich bei einem One-Night-Stand überhaupt nicht in Ordnung)

Kommentar von motzki am 28. September 2008 12:20

ach, schnell geändert :-)

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 28. September 2008 12:22

Ja :)


toklose
beantwortet von toklose am 28. September 2008 12:03
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Na klar! Was denn sonst? Nur weil die beiden nur einmal ... haben, ist und bleibt er der VATER des Kindes. Und der ist Unterhaltspflichtig!! Das es sowas in unserer aufgeklärten Welt noch gibt!


anonym
beantwortet von makla am 28. September 2008 12:08
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So, wie sich das liest : ein guter Anwalt und ein Vaterschaftstest ! Außerdem ist es völlig unwichtig, ob das eine Beziehung war oder ein Quickie; soweit ein "Ergebnis" zustande gekommen ist, ist der Erzeuger in der Pflicht. Nachzulesen übrigens im BGB, das unter jedem Kopfkissen liegen sollte (fg) und zwar VORHER ! Gruß Makla


anonym
beantwortet von DJSchuette am 2. Oktober 2009 12:05
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Hei,

hab da ganz schlechte Nachrichten für Deinen Freund. Für das Kind muss er Unterhalt mindestens bis zu desses 18. Lebensjahr zahlen. Für die Hartz4-Empfängerin muss er mindestens bis zum 3.Lebensjahr Betreuungsunterhalt an die ARGE bezahlen. Darüber hinaus und das wird die ARGE auf jeden Fall verlangen muss die Billigkeit vor Gericht geprüft werden. Ich sprech da aus eigener schlechten Erfahrung. Ich muss ebenfalls für eine Hartz4-Empfängerin bezahlen und das schon seit 4 Jahren !!!


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