Hallo, mein Freund (23 Jahre) und ich (25 Jahre) leben in einer gemeinsamen Wohnung. Ab dem 01.12.08 könnte mein Freund arbeitslos sein,(Verhandlungen laufen noch) und dann direkt ins Hartz 4 rutschen. Muss er dann, da er unter 25 ist wieder zu seinen Eltern ziehen? Und was ist dann mit unserer gemeinsamen Wohnung?
wenn du die Miete zahlst muß er natürlich nicht ausziehen. Er bekommt nur keinen Mietszuschuß

Wieso sollte er ausziehen müssen??
weil er unter 25 ist und das A-Amt dann sagen kann das er wieder heim muss da er UNTER 25 ist
Sandra2804 am 6. November 2008 15:20 Mit 18 ist man volljährig, der kann bei dir wohnen bleiben..
ja, aber Geld bekommt er für die wohnung vom Amt dann nicht
er hat bereits eine Ausbildung, er muss gar nichts, höchstens einen neuen job suchen
na das ist ja wohl selbstverständlich....

wieso sollte er wieder zu seinen Eltern ziehen müssen? Über 18 kann er machen, was er will.
aber nur wenn er es selbst bezahlt!

Die Arge wird Eure gemeinsame Wohnung als Bedarfsgemeinschaft ansehen. Und dann wird auch Dein Einkommen interessant.
müssen seine Eltern halt zahlen