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Muss mein Ehemann der nicht der Vater meiner Kinder ist für den Unterhalt aufkommen?

gefragt von Muttma am 23.06.2009 um 21:19 Uhr

Meine Kinder aus einer vorehelichen Beziehung 16 und 13 Jahre bekommen keinen Unterhalt vom leiblichen Vater, weil der Harz IV Empfänger ist. Ich lebe vom Geld meines Mannes weil ich Arbeitslos bin und mein Mann zuviel Einkommen hat. Wir haben einen gemeinsamen Sohn 4 Jahre alt. Unser Familieneinkommen reicht gerade um alle monatlichen Ausgaben zu decken.

Meine Frage wer kommt für die Grundsicherung meiner nichtehlichen Kinder auf?damit diese auch an Schulischen- und Gesellschaftlichen Veranstaltungen teil nehmen können und nicht immer auf alles verzichten müssen.


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Wandpilzchen
beantwortet von Wandpilzchen am 23. Juni 2009 21:20
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Nein, er zahlt nur für sie, wenn sie von ihm adoptiert worden sind. Er muss nur für sein eigenes Kind zahlen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Juni 2009 21:29

irgendwie passt die Antwort nicht zu der Frage, ist vielleicht verkehrt gestellt. Er hat die Frau mit 2 Kindern geheiratet , bekommt Kindergeld und weiss das er Frau und Kinder ernähren wird. Kindesunterhalt kann eingeklagt werden, wenn denn was zu holen ist. Da sein Einkommen ausreichend scheint, tritt auch kein Sozialträger ein.

Kommentar von Muttma am 23. Juni 2009 21:42

genau!ich hatte vielleicht die Frage falsch gestellt.Der leibliche Vater zahlt nicht und der jetzige Würde gerne aufkommen aber das Geld reicht nicht für eine Familie mit 5 Personen aus. Und vom Sozialamt oder vom Arbeitsamt bekommen wir nichts weil wir über der Einkommensgrenze sind.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 23. Juni 2009 21:44

Dann habt Ihr und die Arge unterschiedliche Meinungen darüber, was "reicht" bedeutet.


casilein
beantwortet von casilein am 23. Juni 2009 21:42
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Wer soll wohl zahlen? Zählen wir mal die Möglichkeiten auf:

Der Vater. Ja, der müsste, kann aber nicht.

Die Arge. Die berechnet alle, die zusammenwohnen als Bedarfsgemeinschaft. Damit ist Dein Mann mit im Boot, und da er zuviel verdient gibt's nix.

Das Jugendamt. Zahlt zuweilen Unterhaltsvorschuss und schreibt dem Vater die Rechnung. Meist aber nur, bis die Kinder 12 sind. Und ich fürchte, wenn die Mutter wieder heiratet, gar nicht mehr. Frag da mal nach.

Du. Bist auch arbeitslos und kannst nicht.

Wer bleibt? Dein Mann. Tja, man geht eben Verpflichtungen ein, wenn man heiratet, auch wenn's absurd klingt.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Juni 2009 21:46

so isses

Kommentar von Muttma am 23. Juni 2009 22:13

Sehr gut beantwortet DANKE alles Richtig erkannt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Juni 2009 21:24
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Grundsätzlich sind dlie Eltern (ggf. die leiblichen Eltern) ggegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Dann kommt es darauf an, wo sie leben. Ich nehme an, du bekommst für alle Kinder das Kindergeld und lebst mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen mit deinem jetzigen Mann. Wäre dein Ex im Prinzip für die älteren Kinds Unterhaltspflichtig, aber wo er nicht kann, dann bleibt es an deiner jetzigen Bedarfsgemeinschaft. Wenn das Geld nicht reicht, könnt ihr dementsprechend über das Sozialamt für die Kinder "aufstocken".

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Juni 2009 21:31

Die einzige richte Antwort auf die Frage. Alle anderen haben die Frage falsch verstanden.


Tammikuu
beantwortet von Tammikuu am 23. Juni 2009 21:19
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Ohne es zu wissen würde ich sagen nein, denn er kann ja nichts für deine kinder

Kommentar von Simple_avatar8smallReiken am 28. Juni 2009 21:48

da weißt Du leider wirklich nichts


ortlieb1995
beantwortet von ortlieb1995 am 23. Juni 2009 21:19
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ne, glaub nicht!


anonym
beantwortet von doris11 am 23. Juni 2009 21:20
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der KIndsvater,...dein Mann ist nur für sein (!!) KInd verantwortlich,..wäre ja abartig....alles andere..


anonym
beantwortet von nexus77 am 23. Juni 2009 21:20
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ich denke das sein lohn angerechnet wird, da die kinder ja gemeinsam mit euch in einem haushalt leben.

Kommentar von A5bc775ba0275727bbd4b99f2eab95e0smallHelli01 am 23. Juni 2009 21:25

die kinder sind durch kindergeld und unterhalt (versorgt), und für seine hartz4 frau muss er aufkommen, so läuft das


NormaRoscoe
beantwortet von NormaRoscoe am 23. Juni 2009 21:21
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muss er nicht. schon unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen?


Helli01
beantwortet von Helli01 am 23. Juni 2009 21:21
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der staat zahlt dir doch ersatzweise den unterhalt für deine kinder, wenn ihr eine bedarfsgemeinschaft seid, und davon gehe ich aus, müsst ihr gemeinsam wirtschaften


enterprice
beantwortet von enterprice am 23. Juni 2009 21:21
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Wenn er die Kinder adoptiert hat,ein klares ja.Andernfalls ist der leibliche Vater Unterhaltsberechtigt.


anonym
beantwortet von Bincilein am 23. Juni 2009 21:23
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nein zahlt nicht der jetzige Mann, sondern so wie oben beschrieben, zahlt der Staat solange Unterhalt, bis der Vater wieder zahlen kann


anonym
beantwortet von roadrunner56 am 30. August 2009 18:57
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Stiefvater zählt zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn sein Einkommen und das Kindergeld nach den Grenzen des SGB reichen, ist von seiten des Staates níchts zu erwarten. Einzige Möglichkeit, der Stiefvater weigert sich konsequent zu zahlen und sieht zu, wie es den Kindern (und der Mutter) dreckig geht. Zu der Situation nach Änderung des SGB ist derzeit aber ein Verfahren vor dem BSG anhängig. Ich kann mir das nicht ansehen, zahle auch und warte nach Rechtsmitteln gegen den Ablehnungsbescheid auf den Ausgang des Verfahrens...


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