Meine Kinder aus einer vorehelichen Beziehung 16 und 13 Jahre bekommen keinen Unterhalt vom leiblichen Vater, weil der Harz IV Empfänger ist. Ich lebe vom Geld meines Mannes weil ich Arbeitslos bin und mein Mann zuviel Einkommen hat. Wir haben einen gemeinsamen Sohn 4 Jahre alt. Unser Familieneinkommen reicht gerade um alle monatlichen Ausgaben zu decken.
Meine Frage wer kommt für die Grundsicherung meiner nichtehlichen Kinder auf?damit diese auch an Schulischen- und Gesellschaftlichen Veranstaltungen teil nehmen können und nicht immer auf alles verzichten müssen.

Nein, er zahlt nur für sie, wenn sie von ihm adoptiert worden sind. Er muss nur für sein eigenes Kind zahlen.
Wer soll wohl zahlen? Zählen wir mal die Möglichkeiten auf:
Der Vater. Ja, der müsste, kann aber nicht.
Die Arge. Die berechnet alle, die zusammenwohnen als Bedarfsgemeinschaft. Damit ist Dein Mann mit im Boot, und da er zuviel verdient gibt's nix.
Das Jugendamt. Zahlt zuweilen Unterhaltsvorschuss und schreibt dem Vater die Rechnung. Meist aber nur, bis die Kinder 12 sind. Und ich fürchte, wenn die Mutter wieder heiratet, gar nicht mehr. Frag da mal nach.
Du. Bist auch arbeitslos und kannst nicht.
Wer bleibt? Dein Mann. Tja, man geht eben Verpflichtungen ein, wenn man heiratet, auch wenn's absurd klingt.

Grundsätzlich sind dlie Eltern (ggf. die leiblichen Eltern) ggegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Dann kommt es darauf an, wo sie leben. Ich nehme an, du bekommst für alle Kinder das Kindergeld und lebst mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen mit deinem jetzigen Mann. Wäre dein Ex im Prinzip für die älteren Kinds Unterhaltspflichtig, aber wo er nicht kann, dann bleibt es an deiner jetzigen Bedarfsgemeinschaft. Wenn das Geld nicht reicht, könnt ihr dementsprechend über das Sozialamt für die Kinder "aufstocken".
Gerd2 am 23. Juni 2009 21:31 Die einzige richte Antwort auf die Frage. Alle anderen haben die Frage falsch verstanden.
Ohne es zu wissen würde ich sagen nein, denn er kann ja nichts für deine kinder
da weißt Du leider wirklich nichts
der KIndsvater,...dein Mann ist nur für sein (!!) KInd verantwortlich,..wäre ja abartig....alles andere..
ich denke das sein lohn angerechnet wird, da die kinder ja gemeinsam mit euch in einem haushalt leben.
Helli01 am 23. Juni 2009 21:25 die kinder sind durch kindergeld und unterhalt (versorgt), und für seine hartz4 frau muss er aufkommen, so läuft das

muss er nicht. schon unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen?

der staat zahlt dir doch ersatzweise den unterhalt für deine kinder, wenn ihr eine bedarfsgemeinschaft seid, und davon gehe ich aus, müsst ihr gemeinsam wirtschaften
Wenn er die Kinder adoptiert hat,ein klares ja.Andernfalls ist der leibliche Vater Unterhaltsberechtigt.
nein zahlt nicht der jetzige Mann, sondern so wie oben beschrieben, zahlt der Staat solange Unterhalt, bis der Vater wieder zahlen kann
Stiefvater zählt zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn sein Einkommen und das Kindergeld nach den Grenzen des SGB reichen, ist von seiten des Staates níchts zu erwarten. Einzige Möglichkeit, der Stiefvater weigert sich konsequent zu zahlen und sieht zu, wie es den Kindern (und der Mutter) dreckig geht. Zu der Situation nach Änderung des SGB ist derzeit aber ein Verfahren vor dem BSG anhängig. Ich kann mir das nicht ansehen, zahle auch und warte nach Rechtsmitteln gegen den Ablehnungsbescheid auf den Ausgang des Verfahrens...
irgendwie passt die Antwort nicht zu der Frage, ist vielleicht verkehrt gestellt. Er hat die Frau mit 2 Kindern geheiratet , bekommt Kindergeld und weiss das er Frau und Kinder ernähren wird. Kindesunterhalt kann eingeklagt werden, wenn denn was zu holen ist. Da sein Einkommen ausreichend scheint, tritt auch kein Sozialträger ein.
genau!ich hatte vielleicht die Frage falsch gestellt.Der leibliche Vater zahlt nicht und der jetzige Würde gerne aufkommen aber das Geld reicht nicht für eine Familie mit 5 Personen aus. Und vom Sozialamt oder vom Arbeitsamt bekommen wir nichts weil wir über der Einkommensgrenze sind.
Dann habt Ihr und die Arge unterschiedliche Meinungen darüber, was "reicht" bedeutet.