Mein Bruder ist in einem Monat mit der Schule fertig und hat noch nichts was er danach macht. Er hat eine leichte fehlhörigkeit welche ihn aber absolut an nichts behindert, er geht auch auf eine schule für hörgeschädigte da es ärzte früher empfohlen haben. Jetzt ist die Frage ob er wohl trotzdem zum bund muß, er möchte auf keinen fall und ist sich auch sehr sicher das er nicht gehen muß. Für mich ist diese Fehlhörigkeit aber kein grund das er nicht gehen sollte, er muß ja nicht unbedingt an die Waffen oder? Danke

das ergibt die Musterung. Da wird ein Tauglichkeitsgrad ermittelt. Was die Waffen angeht, da kann er auch mit der Fehlhörigkeit rein. Muß eh Gehörschutztragen. Und fallser zum Bund muß, es sind doch nur noch 9 Monate und darin hat er auch noch Urlaub

Vermutlich wird er ausgemustert! Ich glaube nicht, das die Bundeswehr jemanden mit einer Hörschädigung einzieht.

Aber er muss die Befehle der Vorgesetzten hören, da sind die empfindlich!
Am besten lässt er sich beim Kreiswehrersatzamt beraten. Spätestens bei der Musterung werden sie ihm ja sagen, ob er noch einberufen wird oder nicht. Wenn sie ihn doch ziehen wollen, kann er ja den Wehrdienst verweigern.
Da heute kaum mehr Wehrpflichtige einberufen werden, sind die Ausmusterungkriterien in den letzten Jahren immer leichter geworden. Mit einem festgestellten Gehörschaden wird er sicher nicht zum Bund müssen!
Willst du deinen Bruder loswerden oder ihm helfen?
Warum soll er zum Bund? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jemanden haben wollen, der -wenn auch nur eine leichte oder nicht "erkennbare"- Fehlhörigkeit hat
damit er mal ein bißchen was lernt, würdest du mein bruder kennen wüsstest du auch das der bund ihm gut tun würde
Das ist der Vorteil in diesem Forum, man sitzt sich direkt gegenüber und weiß von Allen Alles
:-)