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Muß mein Bruder zum Bund?

gefragt von Prisonbreak am 17.05.2008 um 23:24 Uhr

Mein Bruder ist in einem Monat mit der Schule fertig und hat noch nichts was er danach macht. Er hat eine leichte fehlhörigkeit welche ihn aber absolut an nichts behindert, er geht auch auf eine schule für hörgeschädigte da es ärzte früher empfohlen haben. Jetzt ist die Frage ob er wohl trotzdem zum bund muß, er möchte auf keinen fall und ist sich auch sehr sicher das er nicht gehen muß. Für mich ist diese Fehlhörigkeit aber kein grund das er nicht gehen sollte, er muß ja nicht unbedingt an die Waffen oder? Danke


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Reply


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 17. Mai 2008 23:26
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Aber er muss die Befehle der Vorgesetzten hören, da sind die empfindlich!


Shira
beantwortet von Shira am 17. Mai 2008 23:26
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Vermutlich wird er ausgemustert! Ich glaube nicht, das die Bundeswehr jemanden mit einer Hörschädigung einzieht.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 17. Mai 2008 23:27
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das ergibt die Musterung. Da wird ein Tauglichkeitsgrad ermittelt. Was die Waffen angeht, da kann er auch mit der Fehlhörigkeit rein. Muß eh Gehörschutztragen. Und fallser zum Bund muß, es sind doch nur noch 9 Monate und darin hat er auch noch Urlaub


anonym
beantwortet von hochglanz am 17. Mai 2008 23:27
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Willst du deinen Bruder loswerden oder ihm helfen?

Warum soll er zum Bund? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jemanden haben wollen, der -wenn auch nur eine leichte oder nicht "erkennbare"- Fehlhörigkeit hat

Kommentar von Prisonbreak am 17. Mai 2008 23:28

damit er mal ein bißchen was lernt, würdest du mein bruder kennen wüsstest du auch das der bund ihm gut tun würde

Kommentar von hochglanz am 17. Mai 2008 23:31

Das ist der Vorteil in diesem Forum, man sitzt sich direkt gegenüber und weiß von Allen Alles

Kommentar von Prisonbreak am 17. Mai 2008 23:32

:-)


anonym
beantwortet von wiggerl42 am 17. Mai 2008 23:38
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Da heute kaum mehr Wehrpflichtige einberufen werden, sind die Ausmusterungkriterien in den letzten Jahren immer leichter geworden. Mit einem festgestellten Gehörschaden wird er sicher nicht zum Bund müssen!





anonym
beantwortet von Brianna am 17. Mai 2008 23:50
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Am besten lässt er sich beim Kreiswehrersatzamt beraten. Spätestens bei der Musterung werden sie ihm ja sagen, ob er noch einberufen wird oder nicht. Wenn sie ihn doch ziehen wollen, kann er ja den Wehrdienst verweigern.




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