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Muss Marco wieder ins Knast

gefragt von Kangaldogg am 10.04.2009 um 23:44 Uhr

ANTALYA, 9. April (dpa) - Ein türkisches Gericht hat auch zwei Jahre nach der Festnahme des Deutschen Marco wegen sexuellen Missbrauchs eines britischen Mädchens keinen Schlussstrich unter den Prozess gezogen. Das Verfahren wurde am Freitag in der westtürkischen Stadt Antalya auf den 5. Juni vertagt, nachdem der Staatsanwalt ein neues Gutachten zum Zustand der Britin beantragt habe, wie die Anwälte beider Parteien mitteilten. Den Antrag habe das Gericht aber abgelehnt. Der Anwalt soll nun beim nächsten Verhandlungstermin sein Plädoyer halten. Am 12. April 2007 war der damals 17-jährige Marco in einem Urlaubshotel an der türkischen Riviera festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, das damals 13 Jahre alte Mädchen Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco bestreitet dies und spricht von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Discobesuch. Zudem habe das Mädchen ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt. Erst nach 247 Tagen, kurz vor Weihnachten, wurde der Junge aus der türkischen Untersuchungshaft entlassen und durfte zu seiner Familie nach Deutschland reisen. Zu den folgenden Prozessterminen musste Marco nicht mehr in die Türkei reisen. Er macht inzwischen in Deutschland eine Ausbildung.


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anonym
beantwortet von Marmorguuut am 10. April 2009 23:47
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Selbst wenn die türkische Justiz ihn verurteilt werden ihn die deutschen Behörden nicht ausliefern. Solange der gute also nicht den nächsten Türkeiurlaub unternimmt hat er gar nichts zu befürchten.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 10. April 2009 23:45
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Ist mir egal.

Kommentar von I7U686RT33VCN am 10. April 2009 23:48

DH!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 10. April 2009 23:46
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wie du eben geschrieben hast, wurde das Verfahren zunächst auf den 5. Juni vertagt. Also noch steht nichts fest.


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 10. April 2009 23:46
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Nö muss er nicht, da Deutschland keinen Deutschen ins Ausland abschiebt. Wenn dann müsste er vor einen deutschen Gericht verurteilt werden.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 10. April 2009 23:47
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Höchst wahrscheinlich wird er zu Knast verurteilt werden, er wird aber nicht eingezogen. Laut türkischem Gesetz ist der sexuelle Kontakt zu Minderjährigen eine Vergewaltigung und wird auch entsprechend bestraft. Völlig zu Recht, wie ich finde.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 11. April 2009 00:02

Sollte in der Türkei tatsächlich der sexuelle Kontakt zu Minderjährigen und Vergewaltigung gleichgesetzt sein, wäre das eine entsetzliche Verharmlosung der wirklichen Vergewaltigungen.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 11. April 2009 00:25

Ja, da stimme ich dir eigentlich zu. Wobei aber dieses Gesetz keinem Opfer irgendwelchen Schaden zufügt.


anonym
beantwortet von I7U686RT33VCN am 10. April 2009 23:48
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Dafür könnte er gesteinigt werden - oder gibts das in der Türkei nicht mehr? In Pakistan etc. gibts das noch.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 10. April 2009 23:48
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Theoretisch ja, wenn er verurteilt wird, praktisch nein. Die deutsche Justiz würde bei einem Auslieferungsantrag nach deutschen Recht urteilen und in Deutschland wäre dies irrwitzige Verfahren schon lange eingestellt worden.


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 10. April 2009 23:49
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meiner meinung nach,spinnt das mädel,weil sie angst vor ihrer mom hat.deshalb hat sie sich die geschichte nur ausgedacht. sie MUß bestraft werden.


anonym
beantwortet von schloh am 10. April 2009 23:45
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abwarten...


anonym
beantwortet von tonks am 10. April 2009 23:45
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Welchen Rat suchst Du ?

Kommentar von Kangaldogg am 10. April 2009 23:47

ob man ihn helfen kann

Kommentar von I7U686RT33VCN am 10. April 2009 23:48

wieso willst du dem helfen?

Kommentar von Kangaldogg am 11. April 2009 00:32

einfach so


MaCy95
beantwortet von MaCy95 am 10. April 2009 23:45
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Ich hoffe nicht


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