ANTALYA, 9. April (dpa) - Ein türkisches Gericht hat auch zwei Jahre nach der Festnahme des Deutschen Marco wegen sexuellen Missbrauchs eines britischen Mädchens keinen Schlussstrich unter den Prozess gezogen. Das Verfahren wurde am Freitag in der westtürkischen Stadt Antalya auf den 5. Juni vertagt, nachdem der Staatsanwalt ein neues Gutachten zum Zustand der Britin beantragt habe, wie die Anwälte beider Parteien mitteilten. Den Antrag habe das Gericht aber abgelehnt. Der Anwalt soll nun beim nächsten Verhandlungstermin sein Plädoyer halten. Am 12. April 2007 war der damals 17-jährige Marco in einem Urlaubshotel an der türkischen Riviera festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, das damals 13 Jahre alte Mädchen Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco bestreitet dies und spricht von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Discobesuch. Zudem habe das Mädchen ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt. Erst nach 247 Tagen, kurz vor Weihnachten, wurde der Junge aus der türkischen Untersuchungshaft entlassen und durfte zu seiner Familie nach Deutschland reisen. Zu den folgenden Prozessterminen musste Marco nicht mehr in die Türkei reisen. Er macht inzwischen in Deutschland eine Ausbildung.
Selbst wenn die türkische Justiz ihn verurteilt werden ihn die deutschen Behörden nicht ausliefern. Solange der gute also nicht den nächsten Türkeiurlaub unternimmt hat er gar nichts zu befürchten.
Ist mir egal.
DH!

wie du eben geschrieben hast, wurde das Verfahren zunächst auf den 5. Juni vertagt. Also noch steht nichts fest.
Nö muss er nicht, da Deutschland keinen Deutschen ins Ausland abschiebt. Wenn dann müsste er vor einen deutschen Gericht verurteilt werden.

Höchst wahrscheinlich wird er zu Knast verurteilt werden, er wird aber nicht eingezogen. Laut türkischem Gesetz ist der sexuelle Kontakt zu Minderjährigen eine Vergewaltigung und wird auch entsprechend bestraft. Völlig zu Recht, wie ich finde.
heinmueck am 11. April 2009 00:02 Sollte in der Türkei tatsächlich der sexuelle Kontakt zu Minderjährigen und Vergewaltigung gleichgesetzt sein, wäre das eine entsetzliche Verharmlosung der wirklichen Vergewaltigungen.
DonBrush am 11. April 2009 00:25 Ja, da stimme ich dir eigentlich zu. Wobei aber dieses Gesetz keinem Opfer irgendwelchen Schaden zufügt.
Dafür könnte er gesteinigt werden - oder gibts das in der Türkei nicht mehr? In Pakistan etc. gibts das noch.
Theoretisch ja, wenn er verurteilt wird, praktisch nein. Die deutsche Justiz würde bei einem Auslieferungsantrag nach deutschen Recht urteilen und in Deutschland wäre dies irrwitzige Verfahren schon lange eingestellt worden.

meiner meinung nach,spinnt das mädel,weil sie angst vor ihrer mom hat.deshalb hat sie sich die geschichte nur ausgedacht. sie MUß bestraft werden.
Welchen Rat suchst Du ?
ob man ihn helfen kann
wieso willst du dem helfen?
einfach so