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muß mann bei einem andern arzt 10 euro zahlen

gefragt von tanja354 am 03.02.2009 um 20:41 Uhr

also wir waren beim artzt im januar und nun müßen wir zum unfallartz brauche ich da nur den schein zeigen das ich beim allgemeinmediziner war oder zahle ich 10 euro

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arzt x 2.936 bezahlen x 222 praxisgebühr x 136

anonym
beantwortet von FridaGT am 3. Februar 2009 20:41
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Du brauchst eine Überweisung, sonst musst Du zehn Euro zahlen. Die Quittung interessiert den anderen Arzt nicht.

Kommentar von 4f484801af78e70858eea86737d188f9smallbuebue am 3. Februar 2009 20:42

genau DH

Kommentar von 10db6252ee8ca7e9c1d64e84190531b9smallUllaM am 3. Februar 2009 20:44

nein, stimmt leider nicht. Im Notdienst oder als Notfall muß man trotzdem 10 ,- zahlen, da hilft auch keine Überweisung oder Quittung. Ausnahme: Arbeitsunfall.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 3. Februar 2009 20:47

Auch im Notdienst muss pro Quartal die "Praxisgebühr" nur einmal entrichtet werden. Allerdings dürfen bei einer Notdienstbehandlungen keine Überweisungsscheine ausgestellt werden.


UllaM
beantwortet von UllaM am 3. Februar 2009 20:42
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Normalerweise geht es mit Überweísung und Quittung, im Notdient oder als Notfall muß man 10,- trotzdem zahlen. Einzige Ausnahme: Arbeitsunfall.


anonym
beantwortet von Ellwood am 3. Februar 2009 20:42
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Du brauchst eine Überweisung oder musst 10,--€ zahlen.


AliPeter
beantwortet von AliPeter am 3. Februar 2009 20:42
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Nein, aber du brauchst von deinem Hausarzt eine Überweisung, damit sie wissen, dass du das Geld in diesem Quartal schon bezahlt hast.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. Februar 2009 20:42
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hole Dir von dem Allgemeinmediziner einen Überweisungsschein.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 3. Februar 2009 20:44
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Ich war beim Unfallarzt und musste 10 € bezahlen. Am nächsten Tag musste ich zur Weiterbehandlung in die Chirurgie. Da musste ich noch mal 10 € bezahlen, weil Unfallarzt anders zählt. Genau wie Du bein Zahnarzt auch noch mal 10 € bezahlen musst. Da gibt es keine Überweisung für.

Kommentar von tanja354 am 3. Februar 2009 20:46

vielen dank du hast recht

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 3. Februar 2009 20:49

Hättest du dir jeweils Überweisungen vom Hausarzt geholt, wäre die PG nur einmal fällig gewesen.

Im schlimmsten Fall muss man die PG höchstens dreimal pro Quartal enrrichten:

  • Hausarzt

  • Zahnarzt

  • Notdienst

Der Hausarzt kann grundsätzlich zu jedem Spezialisten, außer dem Zahnarzt überweisen.

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 4. Februar 2009 08:03

Das war ja das Problem: weil mein Hausarzt im Urlaub war, musste ich zum Notarzt -> also nochmal Praxisgebühr.


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 3. Februar 2009 20:42
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Unfälle laufen über BG für Berufstätige bzw. Gemeindeunfallversicherung für Schüler, somit keine 10,00 € Gebühr


anonym
beantwortet von tutie am 3. Februar 2009 20:46
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also du brauchst eine ueberweisung aber die gilt natuerlich auch nur wenn du noch in dem quartal bist von den 3 monaten wenn das abgelaufen ist musst du natuerlich 10 euro bezahlen.. das einzigste wo die ueberweissung nicht gilt ist mein zahnarzt


vitaminpille
beantwortet von vitaminpille am 3. Februar 2009 20:42
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mann: ja, frau: nein :)

Kommentar von tanja354 am 3. Februar 2009 20:47

?

Kommentar von Simple_avatar3smallvitaminpille am 3. Februar 2009 20:53

zweggs "muß MANN bei einem..."


medic
beantwortet von medic am 3. Februar 2009 20:42
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normal nicht, es sei den es zählt unter notfallgebühr.. lass dir eine überweisung geben sicher ist sicher


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