also wir waren beim artzt im januar und nun müßen wir zum unfallartz brauche ich da nur den schein zeigen das ich beim allgemeinmediziner war oder zahle ich 10 euro
Du brauchst eine Überweisung, sonst musst Du zehn Euro zahlen. Die Quittung interessiert den anderen Arzt nicht.

Normalerweise geht es mit Überweísung und Quittung, im Notdient oder als Notfall muß man 10,- trotzdem zahlen. Einzige Ausnahme: Arbeitsunfall.
Du brauchst eine Überweisung oder musst 10,--€ zahlen.

Nein, aber du brauchst von deinem Hausarzt eine Überweisung, damit sie wissen, dass du das Geld in diesem Quartal schon bezahlt hast.

hole Dir von dem Allgemeinmediziner einen Überweisungsschein.

Ich war beim Unfallarzt und musste 10 € bezahlen. Am nächsten Tag musste ich zur Weiterbehandlung in die Chirurgie. Da musste ich noch mal 10 € bezahlen, weil Unfallarzt anders zählt. Genau wie Du bein Zahnarzt auch noch mal 10 € bezahlen musst. Da gibt es keine Überweisung für.
vielen dank du hast recht
Hättest du dir jeweils Überweisungen vom Hausarzt geholt, wäre die PG nur einmal fällig gewesen.
Im schlimmsten Fall muss man die PG höchstens dreimal pro Quartal enrrichten:
Hausarzt
Zahnarzt
Notdienst
Der Hausarzt kann grundsätzlich zu jedem Spezialisten, außer dem Zahnarzt überweisen.
Virginia47 am 4. Februar 2009 08:03 Das war ja das Problem: weil mein Hausarzt im Urlaub war, musste ich zum Notarzt -> also nochmal Praxisgebühr.

Unfälle laufen über BG für Berufstätige bzw. Gemeindeunfallversicherung für Schüler, somit keine 10,00 € Gebühr
also du brauchst eine ueberweisung aber die gilt natuerlich auch nur wenn du noch in dem quartal bist von den 3 monaten wenn das abgelaufen ist musst du natuerlich 10 euro bezahlen.. das einzigste wo die ueberweissung nicht gilt ist mein zahnarzt
mann: ja, frau: nein :)
?
zweggs "muß MANN bei einem..."

normal nicht, es sei den es zählt unter notfallgebühr.. lass dir eine überweisung geben sicher ist sicher
genau DH
nein, stimmt leider nicht. Im Notdienst oder als Notfall muß man trotzdem 10 ,- zahlen, da hilft auch keine Überweisung oder Quittung. Ausnahme: Arbeitsunfall.
Auch im Notdienst muss pro Quartal die "Praxisgebühr" nur einmal entrichtet werden. Allerdings dürfen bei einer Notdienstbehandlungen keine Überweisungsscheine ausgestellt werden.