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Muss man zwingend vom Gesetz aus Krankenversichert sein?

gefragt von Rosa14 am 07.08.2009 um 11:31 Uhr

Hallo ihr alle,

ich bin jetzt für 2 Monate Arbeitslos , aber fange am Oktober wieder eine feste Stelle sicher an. In den 2 Monaten bin ich jetzt nicht Krankenversichert, da ich vorher bei meinem alten AG gesetzlich Krankenversichert war. Ich will mich aber nicht arbeitslos melden, da ich ja ab Oktober wieder einen festen Job habe. Ist es schlimm (abgesehen davon, dass ich krank werden könnte und dann selbst zahlen muss) nicht Krankenversichert zu sein, also ist das vom deutschen Staat vorgeschrieben, dass man krankenversichert sein MUSS?

Tschuldigung, falls es eine dumme Frage is, aber ich überleg mir das schon die ganze Zeit. Weil eigentlich hab ich keine Lust, jett für die restlichen 2 Monate eine extra Krankenversicherung abzuuschließen.

Liebe Grüße und Danke für eure Antwort

Rosa

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Krankenversicherung x 1.057

nero070
beantwortet von nero070 am 7. August 2009 11:33
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Nach der neuen Gesundheitsreform muss jeder krankenversichert sein. Warum willst Du Dich nicht bei der AA melden?


anonym
beantwortet von PKVSpezi am 7. August 2009 11:48
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Es besteht die allgemeine Pflicht zur versicherung! Das bedeutet das JEDER krankenversichert sein muss. Seit dem 01.01.2009 auch jeder Selbständige! Solltest du dich in diesen 2 Monaten wirklich nicht arbeitslos melden, bist du verpflichtet dich freiwillig zu versichern! Solltest du auch das nicht tun, wirst du bei Wiedereintritt in deine Krankenkasse sogenannte Strafbeiträge zahlen müssen! Sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung!


anonym
beantwortet von finna am 7. August 2009 11:39
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Du bekommst auch wegen der Rentenversicherung Probleme, wenn du nicht lückenlos darstellen kannst, wann du was gemacht hast bzw. Beträge einbezahlt hast. Jede Lücke heißt gleich Abzüge von der später ausbezahlten Rente. Also meld dich leiber arbeitslos! Dann zahlen die die Beiträge sowie die Krankenversicherung!

Kommentar von 42cee7b90f10a768b64f8adadc4bb686smallJeany1116 am 7. August 2009 11:48

naja, die Frage is, ob man ALG bekommt wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht wegen Auslandsaufenthalt...evt. ALG II vielleicht beantragen...


Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 7. August 2009 11:39
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grundsätzlich muss man krankenversichert sein, auch für 2 Monate wenn danach wieder was ist, wenn du allerdings im Ausland bist fällt diese Pflicht weg. Melde dich bei deiner Krankenkasse bei der du über den letzten AG versichert warst und sage denen, dass du 2 Monate ins Ausland gehst und dann wieder einen neuen AG hast, dann passt alles und die schreiben dich auch nich an, was nach dem Ende deiner Mitgliedschaft ist, weil sie ja Bescheid wissen!


anonym
beantwortet von Rosa14 am 7. August 2009 11:35
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Auch wenn ich Arbeitslos bin (zwar nicht AL gemeldet aber bins) muss ich mich krankenversichern?

Ich will mich nich Arbeitslos melden, da ich mir extra die zwei Monate Auszeit genommen habe um nach Japan zu fliegen in der Zeit. Also wäre ich eh nich in deutschland um die ganze zeit aufs arbeitsamt zu rennen und dort formulare auszufüllen und gespräche zu führen. Ich fang dann ab oktober wieder an zu arbeiten..


anonym
beantwortet von Rosa14 am 7. August 2009 11:35
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Auch wenn ich Arbeitslos bin (zwar nicht AL gemeldet aber bins) muss ich mich krankenversichern?

Ich will mich nich Arbeitslos melden, da ich mir extra die zwei Monate Auszeit genommen habe um nach Japan zu fliegen in der Zeit. Also wäre ich eh nich in deutschland um die ganze zeit aufs arbeitsamt zu rennen und dort formulare auszufüllen und gespräche zu führen. Ich fang dann ab oktober wieder an zu arbeiten..


critter
beantwortet von critter am 7. August 2009 11:35
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Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also insbesondere weder als Versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder nicht durch einen privaten Versicherungsvertrag im Fall der Krankheit vergleichbar geschützt sind und

a) zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren oder

b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, sie gehören als Selbständige oder höher verdienende (versicherungsfreie) Arbeitnehmer nicht dem Kreis der versicherten Personen an bzw. wären es bei einer Tätigkeit im Inland gewesen,

sind seit den Gesetzesänderungen zum 1. April 2007 (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989) verpflichtet, sich bei ihrer ehemaligen Krankenkasse bzw. einer Krankenkasse ihrer Wahl anzumelden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass kein in Deutschland lebender Bürger ohne Versicherungsschutz im Fall einer Krankheit ist.

Quelle: Wiki


Silken
beantwortet von Silken am 7. August 2009 11:35
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Werd mal krank und komm ins Krankenhaus dann würdest du dir wünschen krankenversichert zu sein. Natürlich muss man als Arbeitnehmer in Deutschland krankenversichert sein. Bei Selbstständigen sieht das anders aus


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 7. August 2009 11:34
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muss man nicht, aber falls du ärztlich behandelt werden solltest, musst du auf jeden fall alles selbst zahlen. krankentransporte usw. auch. kann bei nem unfall oder so ein teurer spass werden.


anonym
beantwortet von Chrissiiiiii am 7. August 2009 11:32
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ja. auser du bist selbstständig


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