Frage von Lina787 26.01.2012

Muss man zur Vorladung der Polizei erscheinen?

  • Antwort von juergen04 26.01.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hier stehen teilweise falsche Antworten.

    Einer Vorladung zur Polizei muß man KEINE Folge leisten. Weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Nur bei Ladung zur Staatsanwaltschaft oder Gericht ist man verpflichtet, zu erscheinen. Wenn man bei der Polizei trotz Vorladung nicht erscheint, passiert einem nichts. Die Polizei gibt dann die Akte ohne Vernehmung an die Staatsanwaltschaft ab.

    Ja, man kann sich immer "freiwillig" schriftlich äußern. Allerdings ist man auch nicht verpflichtet, überhaupt irgendwelche Angaben zu machen. Eine schriftl. Äußerung hat den Vorteil, daß man sich die Worte und jedes Detail gut überlegen kann.

  • Antwort von trixieminze 26.01.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Niemand muß vor der Polizei aussagen !

  • Antwort von Ignatius 26.01.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ein Täter muss nicht an seiner Überführung mitwirken.
    Nur wenn ein Gericht jemanden lädt, muss man erscheinen. Als Angeklagter muss man aber selbst dem Gericht keine Auskünfte (außer Personalien) geben; man kann auch die Aussage verweigern.

    Mein Rat: Strafverteidiger suchen und befragen. Kriminelle Handlungen unterlassen.

  • Antwort von gesperrter2011 26.01.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein

    Eine Vorladung zur Polizei kann man ignorieren

  • Antwort von VuVuTroete 28.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich hab was gefunden, wo exakt die Fragen hier ganz kurz und verständlich von einem ANWALT beantwortet werden.

    http://goo.gl/YltYh

  • Antwort von Rosenwolf 26.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein man muss nicht zur Vorladung der Polizei kommen! Wenn es der Staatsanwalt macht dann schon!

  • Antwort von thailao 26.01.2012

    Ich lese gerade die Antworten und muß schon lachen,also wenn man einer Vorladung nicht nachkommt steht irgendwann die Polizei vor der Tür und nimmt den mit, das ist lustig für die Nachbarn

  • Antwort von wolfgang001 26.01.2012

    Zu einer polizeilichen Vorladung musst Du natürlich persönlich erscheinen. Es sei denn, Du hast zwingende Gründe, warum Du nicht kommen kannst. Sie musst Du sofort der Polizeidienststelle mitteilen und wenn Du kannst ein ärztliches Attest beilegen. Es kann sonst sein, dass Dich die Polizei zuhause "besucht" und dann sofort zur Wache oder zur Dienststelle mitnimmt.

    Ob die Eltern bei der polizeilichen Vernehmung dabei sein dürfen, entscheidet sich in der Dienststelle. Da kommt es auf den Einzelfall an.

    Du Polizei wird Dich nur dann auffordern zu kommen, wenn es zwingende Gründe gibt, dass sie sich noch einmal mit Dir befassen müssen. Sie tun das nicht so einfach nur aus Spass.

    Natürlich musst Du auch alle ihre Fragen beantworten, es sei denn, Du würdest Dich selbst belasten. Aber auch das wird Dir ein Polizist erklären.

  • Antwort von Ratgeberkoenig 26.01.2012

    Wenn es schon das 2. Mal ist, dann kennt sich Deine Freundin doch schon aus!????

  • Antwort von HerrDeWorde 26.01.2012

    wenn du nicht gehst, holen sie dich ab und du hast noch ein Problem mehr an der Backe. Falls dir der Termin nicht passt, musst du rechtzeitig vorher anrufen und etwas aushandeln.

  • Antwort von maus273 26.01.2012

    solltest sie nicht erscheinen kanns passieren das sie deine freundin abholen.. sie muss zur vorladung ob sie will oder nicht.. wenn nix von eltern drauf steht, soll sie alleine hin, alles weitere erklären sie dann

  • Antwort von Unicorn96 26.01.2012

    Natürlich muss man dort erscheinen- meint deine Freundin sie bekommt diese Vorladung zum Spaß?

  • Antwort von Charleen1001 26.01.2012

    ja sonst kriegt sie noch eine anzeige

  • Antwort von Boss112110 26.01.2012

    ja wenn du da nicht erscheins mein freund dann bist du am arsc.h

  • Antwort von Frager93xD 26.01.2012

    wenn du die srfae nicht noch verschlimmer willst würd ich hingehn ^^

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