LupusTerre am 19.08.2008 um 16:10 Uhr
Hallo, ich bin momentan noch in der Schule und möchte gerne nach der Schule studieren. jetzt frage ich mich, ob ich dann trotzdem zum Bund muss. Ich freue mich auf Antworten.

Das einte schliesst das andere leider nicht aus! :-))
Allerdings verstehe ich die Frage sehr wohl.. Wer wirklich studiert, geht eigentlich nicht dahin! :-)

Nein, nicht unbedingt.
Wenn Du Priester werden möchtest und daher Theologie studierst, dann wirst Du vom Bund freigestellt.
Zunächst musst du erstmal zur Musterung. Die treffen dann die Entscheidung, ob du überhaupt tauglich für die Bundeswehr bist. Ab T3 (Tauglichkeitsstufe wirst du schon ausgemustert. Die Wehrpflicht ableisten müssen nur T1 und T2. Dann kannst du aber verweigern und stattdessen Zivildienst machen. Es gibt auch eine Möglichkeit der Zurückstufung, sprich erst nach dem Studium oder der Ausbildung zum Bund zu gehen. Ist aber nicht zu empfehlen.

Wenn sich das Studium direkt an die Schule anschließt, dann erst mal nicht. Und danach bestehen gute Chancen, dass sich das erledigt hat.
Nein man muss nur dann zum Bund wenn man studiert wenn die Wehrpflicht vor dem Studium noch nicht abgeleistet wurde.

Das kann dir nur das Kreiswehrersatzamt sagen und niemand anderes
Grundsätzlich schon, aber es muss längst nicht mehr jeder hin, informier dich mal genauer.. einfach mal bei google schauen... Wenn du keine Probleme mit dem Bund hast, könntest du natürlich auch Studium und Bund verbinden, gibt ne Menge Kohle und ne gute Ausbildung... aber eventuell auch ein Ticket in den nächsten Krisenherd...

klar, in der Regel geht man nach der Schule zum Bund und da der Grundwehrdienst inzwischen sogar nur 9 Monate dauert, kannst du, wenn du schon im Juli anfängst, sogar schon zum nächsten Sommersemester anfangen.
Jap, laut Wehrpflichtgesetz zieht der Bund alle Abiturienten/Fachabiturienten mit Studiumabsicht gleich nach dem Abi. Sollte mal aufgrund der Personalplanung eine Einberufung nicht gleich möglich sein, so kann man bis Beginn des dritten Semesters eingezogen werden.
Nun, die allgemeine Wehrpflicht ändert sich ja regelmäßig, aber bei der ZVS müsstest du sicher auch heute noch angeben, ob du schon beim Bund warst.
Wehrpflicht heißt ja nunmal, dass man verpflichtet ist, den Dienst zu leisten. wenn du allerdings aus welchem Grund auch immer, es schaffst, schon den Studienplatz zu haben, bevor du zum Bund eingezogen wurdest, dann wirst du für die zeit des Studiums von der Wehrpflicht freigestellt.
Ich habe gehört, dass man zuerst seine Ausbildung oder sein Studium zuerst abschließen soll. Wenn du das getan hast, sollst du wieder zurückgehen und dennen sagen welche Ausbildung du gemacht hast, da du nach dem Bund wohl nicht mehr viel Zeit hast dein Studium noch anzufangen. Deswegen:
Erst Studium zuende bringen. Dann zum Bund. Nach Bund endlich Arbeit suchen und Arbeit beginnen :) MFG Jerry