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Muß man zahlen, wenn man das Kind zu spät vom Kiga abholt?

gefragt von Lolarennt am 01.11.2008 um 17:50 Uhr

Meine Mutter macht Tagesmutter für ein Kindergartenkind und holt die Kleine einmal die Woche vom Kiga ab. Letztens ist ihr auf dem Weg dorthin einer ins Auto gefahren und sie kam-sie hat sich per Handy gemeldet- 15 min nach der Abholzeit, der Kig als Ganzes war aber noch nicht geschlossen. Jetzt soll sie 15Euro für die 15 Minuten bezahlen! Ich hab sowas in unserem Kiga noch nie erlebt- darf man das überhaupt?

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Kindergarten x 680 Öffnungszeiten x 235 Gebühr x 96 Zeitstrafe x 1 Abholzeit x 1

biene87
beantwortet von biene87 am 1. November 2008 17:52
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Wie es rechtlich aussieht weiß ich leider nicht, aber moralisch ist das eine Unverschämtheit!!!


regideur
beantwortet von regideur am 1. November 2008 17:52
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Ja, das ist möglich wenn auch pingelig.


anonym
beantwortet von zwergenmama am 1. November 2008 18:00
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So was habe ich ja noch nie gehört!! und 15 € für 15 Minuten ist ja wohl der Hammer!


Sammys
beantwortet von Sammys am 1. November 2008 17:56
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Naja ich habe dort mal gearbeitet. Man muß auch mal an die Mitarbeiter denken.

Mamma kommt nicht. Da kann man ja nicht weg!

Und die Mitarbeiter haben auch ihr Leben. Um das nicht auszunutzen, habe ich Verständnis für solche grundsätzlichen Maßnahmen.

Will nicht hier konkret urteilen!!

Aber es gibt Mütter, die nutzen das dann aus oder provozieren das. Daher muß jedem Elternteil grundsätzlich klar sein, daß ich nicht meine Verspätungen auf den Mitarbeitern auslasse.

Aber ich sags noch mal deutlich: hier konkret kenne ich keine Details, ob es nötig war!!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. November 2008 17:53
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Grundsätzlich können Überschreitungen der vereinbarten Zeit in Rechnung gestellt werden.

Ob der Betrag angemessen ist, ist Tatfrage bzw. abhängig von den Vertragsbedingungen.


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 1. November 2008 17:53
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Das ist kleinlich. Ich würde nicht bezahlen.


anonym
beantwortet von newcomer am 1. November 2008 17:53
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mussten wir auch 2 mal


anonym
beantwortet von Moltobene am 1. November 2008 17:53
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lies mal nach im Kiga-Vertrag.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. November 2008 17:52
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Das ist unverschämt da es sich ja um einen micht zu beeinflussenden Zwischenfall handelte.


SuezzerWelpe
beantwortet von SuezzerWelpe am 1. November 2008 17:51
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ja klar ! das st aber nur bei wenigen! meinst du kita??? dann schon.

Kommentar von zwergenmama am 1. November 2008 17:59

Was macht das für einen Unterschied??


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