Nein, Wohngeld ist kein Darlehen. Es besteht allerdings die Verpflichtung, es sofort zu melden, wenn sich im Bewilligungszeitraum die Einkommensverhältnisse ändern. (um mehr als 10 %)

Nein! Dann wird es nur nicht mehr bezahlt.Es sei denn Dir geht es schon länger besser aber du beziehst immer noch das Geld, Dann. Ja.und es gibt ärger.

nein, wohngeld musst du nicht zurückzahlen. nur sozialhilfe.
Questor am 26. Juli 2009 09:04 Sozialhilfe zurück zahlen? Davon habe ich ja noch nie gehört, kann man das irgendwo nachlesen? Ich kenne ja schon einige, die das mal bezogen haben aber zum Glück wieder einen Job bekamen, die mussten nichts zurück zahlen.
kikkerl am 26. Juli 2009 19:05 es gibt eine klausel dass man die zurückzahlen muss, schließlich ist es nur eine Hilfe. fällt mir im moment aber nicht ein.frag lieber bei einem amt nach
Blöde frage!!! Klar musst du wenn es sich ergibt, dass du alleine für alles aufkommen kannst!!!
kikkerl am 26. Juli 2009 07:51 stimmt nicht. frag beim wohnamt nach ;-)
Wenn ich jetzt 1400 Euro aufeinmal verdiene und nicht zum amt gehe und das melde, die aber darauf kommen muss ich zurück zahlen!!!! 100%'tig!!!
Es gibt eine Kontrollmitteilung durchs Finanzamt bei der Steuererklärung
Wie soll das gehen? - das Finanzamt weiß doch nicht, dass jemand Wohngeld bezieht. Allerdings muss u.U. ein Steuerbescheid beim Wohngeldamt vorgelegt werden.
Wichtig ist, dass Du Dich sofort meldest! Nur dann umgehst Du einer Rückzahlung. Sobald Du mehr verdienst und damit aus den Voraussetzungen zum Wohngeldbezug herausfällst, endet Dein Anspruch. Wenn Du Dich dann nicht rechtzeitig meldest, dann muss Du das zuviel gezahlte Wohngeld zurückzahlen!
Madayo http://www.geld-verdienen.tv
Ich DANKE Euch allen für die schnellen Antworten!! :-)
Und sofort melden heißt in diesem Fall auch sofort melden. Ein Kumpel von mir hat das "vergessen". Ergebnis: Die zu unrecht erhaltenen Gelder musste er zurückzahlen und er hatte ein Strafverfahren wegen Betrugs an der Backe, wo er dann zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde.