kreativkruemmel am 23.05.2009 um 13:24 Uhr
und man sich diese darduch mit jemand teilen kann.(auch das finanzielle)vorher absprache mit den vermieter halten.oder kann man das einfach so unter sich abmachen?(schlüssel könnte man selber nachmachen lassen)?
Das mit dem Schlüssel würde ich klären; Untervermietung könnte laut Mietvertrag auch angabepflichtig sein. Aber ob Pkw oder Motorrad in der Garage stehen ist unerheblich.
Die Garage ist dein Mieteigentum, da kannst du reinstellen was du willst, auch nix.
Eine Teilung wäre quasi eine Untervermietung und da sollte ggf. der Vermieter gefragt werden, vielleicht möchte er dies nicht.
Wenn du das ganze offiziell machst, vermietest du eine halbe Garage und hast Mieteinnahmen, die du eigentlich regulär angeben müsstest, dagegen stellst du dann wieder die gezahlte Miete, also geht es Null auf Null auf.