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Muss man wen man verheiraten ist auch zur Bundeswehr?

gefragt von ErdeerSahneErdeerSahne am 11.01.2008 um 13:57 Uhr

Habe hier gerade heiße Dikussionen mit meinen Arbeitskollegen, mein Azubikollege behauptet nämlich das wenn er jetzt mit 20 seine freundin heriratn würde er weder Wehrdinnst noch Zivildinst machen muss... Ich kann mir das allerdings bei unserem, ach so tollen System nicht vorstellen! Was sagt ihr dazu? Bitte nur Antworten wo ihr euch auch Sicher seit!

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Bundeswehr x 1.234 heirat x 589 Zivildinst x 2

Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 11. Januar 2008 14:05
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Unter bestimmten Voraussetzungen können junge Männer vom Wehrdienst befreit werden:

 Wenn bereits zwei Söhne aus Ihrer Familie Wehrdienst abgeleistet haben. Ein dritter Sohn muss nicht mehr dienen.

 Wenn der Wehrpflichtige verheiratet ist und mindestens für ein Kind sorgen muss.

 Wenn der Wehrpflichtige unverheiratet ist, aber das Sorgerecht für ein Kind oder mehrere Kinder hat.

 Wenn der Wehrpflichtige in einer anderen Armee Wehrdienst geleistet hat.

 Wenn der Wehrpflichtige sieben Jahre in einem Zivil- oder Katastrophenschutz tätig war oder insgesamt noch sein wird.

 Wenn der Wehrpflichtige zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig war.

Wichtig ist, dass für jede Wehrdienstausnahme immer ein Antrag gestellt werden muss!


schurke
beantwortet von schurke am 11. Januar 2008 14:01
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Nein, wenn er verheiratet ist muss er nicht zum Bund.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 11. Januar 2008 14:07

Sorry, habe eben noch einmal nachgelesen, nur wenn auch ein Kind vorhanden ist. Ehe alleine reicht nicht.

Kommentar von Mimixs2 am 11. Januar 2008 14:07

Schwachsinn!!! Natürlich muß er!!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 11. Januar 2008 14:14

Mal bitte ruhig durchatmen. Schurke hat es ja schon richtiggestellt.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 11. Januar 2008 14:22

Deswegen bin ich noch lange nicht schwachsinnig, eher voreilig.


anonym
beantwortet von engineer am 11. Januar 2008 14:00
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Definitiv Quatsch, ich war beim Bund mit ganz vielen verheirateten. Schlag Deinem Kollegen besser vor dass er der jüngste von 3 Söhnen wird, dann braucht er wirklich nicht zu "dienen" ;-)


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 11. Januar 2008 14:01
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Da muß er leider doch hin. Als ich damals beim Bund war, fing man gerade an, Väter nicht mehr einzuziehen, ob das heute noch gilt, weiß ich nicht!


anonym
beantwortet von bernadette am 11. Januar 2008 13:59
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Mann muß, ich kann Dir ein tagefüllendes Lied davon singen.


medicangel
beantwortet von medicangel am 11. Januar 2008 14:01
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das zählt nicht,wenn die der Meinung sie wollen ihn haben für den Grundwehrdienst,schützt ihn auch die Ehe nicht,schonmal garnicht wenn er z.B.am 1.4.gezogen würde und er am 15.3. heiratet.


mima82
beantwortet von mima82 am 11. Januar 2008 20:09
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da bekommt doch der Soldat mehr Geld wenn er verheiratet ist. meine eltern wollten sowieso heiraten haben wegen m bund früher geheiratet dan bekamm mein papa mehr geld


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