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Muss man Waren bezahlen, die man im Geschäft versehentlich kaputt macht?

gefragt von chicachicaletta am 08.09.2008 um 21:29 Uhr

Vorhin hat mich eine Freundin angerufen, ziemlich aufgelöst, denn sie hatte heute richtig Ärger: in so einem Dekoladen ist sie an einen Glasvase gekommen (mit ihrer Handtasche) und hat das Ding zu Boden gefegt. Das Problem ist, dass diese Vase knapp fünfzig Euro gekostet hat und der Inhaber das Geld von ihr wollte. Ist das rechtens? Sie hat erst mal nichts bezahlt, aber ihre Daten da gelassen. Hatte so viel Geld eh nicht bei sich. Eine Haftpflichtversicherung hat sie auch nicht.


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moon73
beantwortet von moon73 am 8. September 2008 21:30
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Genau für so etwas hat man ja eine Haftpflichversicherung, da wird sie den Schaden wohl aus eigener Tasche begleichen müssen.


anonym
beantwortet von keri84 am 8. September 2008 21:29
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muss die haftpflicht vom laden zahlen so weit ich weiß

Kommentar von 04a76cd0db0cc7e429c22e27b434cd9dsmallMoppelkotze am 8. September 2008 21:30

Ups, jetzt ist mir die Minh-Vase runtergefallen...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 8. September 2008 21:30

Das heißt, wenn ich im Laden was kaputt mache, muß ich es nicht bezahlen?

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 8. September 2008 21:32

Doch, du bist ja schuld.

Kommentar von keri84 am 8. September 2008 21:33

wenn dir vorsatz nachgewiesen werden kann dann sicher schon. aber sonst nicht. oder hast du schon mal erlebt, dass du ein glas gurken im supermarkt zahlen musstest, weil du rangekommen bist

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. September 2008 21:34

die meisten Supermärkte drücken immer ein Auge zu, aber sie müssen es nicht! Wenn sie drauf bestehen, muss der Kunde den Schaden, den er verursacht auch bezahlen!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 8. September 2008 21:34

Ein Gurkenglas kannst du nicht mit ner teuren Vase vergleichen und das fällt unter Kundenservice , dachte ich immer..... Kannst du mal den Gesetzestext dafür heraussuchen?

Kommentar von keri84 am 8. September 2008 21:54

ne sorry kann ich nicht. das war einfach meine überzeugung und hat so für mich sinn gemacht. außerdem glaub ich neulich was diesbezüglich im fernsehen mit zerstörter jeans gesehen zu haben. aber ich bin keine juristin und lasse mich auch gern eines besseren belehren

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 8. September 2008 21:35

Auch leichte Fahrlässigkeit gilt als schuldhaft. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung, Vorsatz ist eine Straftat.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 9. September 2008 09:40

Das ist falsch. Ein Haftpflicht zahlt nur Schäden, die man selbst einem Dritten zufügt. Also nicht wenn ein Drittter sie mir zufügt.

Die Betriebshaftpflicht zahlt nichts, sondern der Kunde. Ist doch logisch.


Marple
beantwortet von Marple am 8. September 2008 21:33
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sie haftet dafür alleine! 100pro!

nur "meistens" übernehmen das die Geschäftsinhaber aus Kulanzgründen, müssen es aber nicht!

Dann soll sie aber jetzt dringends eine private Haftpflichtversicherung abschließen!Das ist die wichtigste Versicherung überhaupt!

Beim nächsten Mal kann es teuerer werden!


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 8. September 2008 21:34
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Die Haftpflichtversicherung ist die allerwichtigste freiwillige Versicherung, die es gibt, jeder sollte eine haben. Es gibt noch viel größere Schäden als eine Vase... die zahlst du dann ein Leben lang ab.
Die Vase hätte die Privathaftpflichtversicherung übrigens auch bezahlt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. September 2008 21:42
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Natürlich haftet Deine Freundin grundsätzlich. (Privathaftpflichtversicherungen sind wirklich sinnvoll.) Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn man irgendwie ein Verschulden des Geschäfts konstruieren könnte. (Damit fange ich aber schon an, zu spekulieren.)

Ein wirklich gutes Geschäft wird dies aber nicht realisieren. (Es ist meist dagegen versichert - natürlich nicht mit einer Haftpflichtversicherung.) Kleine Krauter (die gibt's auch in groß ;-)) schon.



klikoklack
beantwortet von klikoklack am 8. September 2008 21:30
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meines Wissens nach muss sie zahlen, aber hat sie denn keine Haftpflichtversicherung???

Kommentar von 9d97e38e7e8bc852a7e1c63916ff115dsmallklikoklack am 8. September 2008 21:31

sorry, habe erst jetzt den Schlusssatz gelesen. Das ist natürlich ober-blöd ohne Haftpflicht. aber vielleicht hat ja der Ladenbesitzer eine???

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. September 2008 21:35

die Haftpflicht vom Ladenbesitzer zahlt das nicht! Er hat ja nichts kaputt gemacht ;-(

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 8. September 2008 21:36

Sicher, aber der hat ja die Vase nicht runtergeworfen, also zahlt seine Versicherung nicht.

Kommentar von 9d97e38e7e8bc852a7e1c63916ff115dsmallklikoklack am 9. September 2008 23:28

mh, so meinte ich das natürlich nicht. sondern so, wie man das hier wahrscheinlich nicht sagen darf ohne gelyncht zu werden von rechtschaffenen mitbürgern...


wolle59
beantwortet von wolle59 am 8. September 2008 21:32
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Normalerweise wird der Schaden vom Händler "abgeschrieben".Das heißt:er bekommt den EK.ersetzt und deshalb braucht das nicht von deiner Freundin bezahlt werden

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 8. September 2008 21:37

Das ist richtig, und es hat nichts mit der Haftpflichtversicherung des Händlers zu tun, sondern allenfalls mit seiner Kulanz, weil er den Kunden nicht verlieren will.
Ersetzt bekommt er es allerdings nicht, es sind für ihn Kosten.

Kommentar von Vicki am 10. September 2008 18:10

Da liegst du völlig falsch! Wenn ein Händler einen Artikel abschreibt, so bekommt er ihn nicht erstetzt. Alle Abschreibungen gehen zu seinen eigenen Lasten.


angie760
beantwortet von angie760 am 8. September 2008 21:32
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Es ist ihr doch versehentlich passiert,dafür müßte sie regulär nicht aufkommen.Die Firma ist doch versichert,die für solche Schäden dann aufkommt.

Kommentar von Vicki am 10. September 2008 18:11

Siehe meine Antwort.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 11. September 2008 20:31

Ich hab es gelesen.So habe ich auch wieder was dazugelernt.OK.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 8. September 2008 21:33
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Also ich hab mal ein Gurkenglas im Supermarkt runtergeschmissen und wollte es bezahlen-- aber die wollten das gar nicht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. September 2008 21:40
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sie muss nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zahlen und dann auch nur den einkaufspreis Brutto..alles andere übernimmt die Betriebsinhaltsversicherung

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 8. September 2008 21:45

EK netto ! Der Gewerbetreibende ist jedenfalls vorsteuerabzugsberechtigt-

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. September 2008 21:47

?? wer erzählt Dir denn sowas?

Die Betriebsinhaltsversicherung deckt sowas nicht ab!

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 8. September 2008 22:01

insbesondere muss der Gewerbetreibende die weder haben noch in Anspruch nehmen. Bleibt die Frage, wo der Gefahrenübergang für die Ware gegeben ist. Denn rempelt mich jemand auf der Anlage eines Kaufhauses hinter der Kasse an, wird das Kaufhaus ja auch nicht in Ersatzhaftung gehen !


paule63
beantwortet von paule63 am 8. September 2008 21:44
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Wenn überhaupt, ist Deine Freundin nur zum Erstaz des Schadens zu verpflichten. Dies beziet sich auf den Einkaufspreis der Ware beim Vorliferanten netto ohne Mehrwertsteuer. So werden aus €50,-- ganz schnell €20,--. Zudem muss der Schaden vom Verkäufer geeignet substantiiert werden.


Eastside
beantwortet von Eastside am 8. September 2008 21:30
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Nein sie muß nichts bezahlen, denn normalerweise muß diesen Schaden die Haftpflicht des Geschäftsinhabers übernehmen!

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. September 2008 21:35

stimmt nicht ...

das zahlt nur die private Haftpflicht, von dem der den Schaden verursacht hat!


kaffeehexe
beantwortet von kaffeehexe am 8. September 2008 21:31
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Deine Freundin muss nicht zahlen

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. September 2008 21:36

doch!

Kommentar von 469e3c5823c62aab048bc201833458d9smallkaffeehexe am 8. September 2008 21:51

wir sind versichert gegen solche sachen


littleates
beantwortet von littleates am 8. September 2008 21:32
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ich denke auch das da die haftpflichtversicherung des ladens in kraft tretten muss. und nicht deine freundin dafür bezahlen muss. mich würde aber auch sehr interessieren, was dabei rausgekommen ist. da ich ja immer mit meinem kleinen sohn einkaufen gehe und sowas mir auch mal passieren kann.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 9. September 2008 09:37

Ein Haftpflicht zahlt nur Schäden, die man selbst einem Dritten zufügt. Also nicht wenn ein Drittter sie mir zufügt.

Die Betriebshaftpflicht zahlt nichts, sondern dr Kunde. Ist doch logisch.


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. September 2008 23:09
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Es kommt darauf an.... Der Ladenbesitzer muß nachweisen, daß der Gegenstand durch Fahrlässigkeit kaputt gegangen ist. War die Vase ungeschickt plaziert, bleibt der Ladenbesitzer auf seinem Schaden sitzen. Gegenstände müssen in einem Laden so verstaut sein, daß sie nicht aus Versehen herunterfallen können



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. September 2008 09:39
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Natürlich muss dein Freundin zahlen. Wer hat den die Vase runtergestoßen. Ob aus Versehen oder unabsichtlich spielt keine Rolle. Das Geschäft hat einen Schaden erlitten durch deine Freundin. Den muss sie begleichen.


malli
beantwortet von malli am 10. September 2008 10:25
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deine freundin muss zahlen ganz klar aber nur den entstandenen schaden also den einkaufspreis+Mwst. und nicht mehr.es sei denn es ist die letzte vase dieser art und kein ladenhüter sondern ein gut gehendes produkt dann kann er auch den geschäftsausfall geltend machen.und der verkaufspreis wird fällig...


anonym
beantwortet von Vicki am 10. September 2008 18:20
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Im §823 Abs. 1 des BGB steht es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Laut des Lexikons der Rechtsirrtümer von Dr. Ralf Höcker, der Rechtsanwalt ist, muss der Kunde den vollen Preis bezahlen und nicht lediglich den Einkaufspreis!


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