Wie ist das rechtlich? Muss man dabei bleiben, wenn man die Waschmaschine angeworfen hat oder kann man einkaufen gehen? Wird man belangt, wenn ein Schaden entsteht und man war nicht vor Ort?

Nein, man kann dich nicht belangen, wenn du nicht vor Ort warst, wenn ein Schaden an der Waschmaschine entsteht. Man kann bei den heutigen Waschmaschinen davon ausgehen, dass die Gefahr sehr gering ist, dass so etwas passiert und man nicht verlangen kann, jederzeit daneben zu stehen, wenn gewaschen wird.
Ist mir absolut nicht bekannt. Meine Waschmaschine, egal ob in Deutschland, in der Schweiz oder auch hier in Kroatien laufen prinzipell immer alleine. Da ich mittlerweile weiss, wie lange die diversen Programme dauern, komme ich nur zum Be- und Entladen.

Einkaufen gehen wäre grob fahrlässig. Mal in den Keller ist okay. Kannst Dich doch net immer neben das Teil setzen.
Ich denke, wenn etwas passiert und Du bist nicht da, wird man Dir sicher Fahrlässigkeit vorwerfen. Inwieweit eine Hausratversicherung dann nicht zahlt, hängt sicher von der konkreten Versicherung ab.
wenn etwas passiert bezahlen sie erst mal und machen dich wegen grob Fahrlässig regresspflichtig

Weiß deine Versicherung das du nicht Vorort warst? Nein, also. Ansonsten bist du nicht verpflichtet die ganze Zeit anwesend zu sein, wenn du im Wohnzimmer sitzt und die im Bad steht bekommst dus auch nicht gleich mit. Oder wenn du schläfst.
luzy0160 am 2. Juli 2009 21:44 Also wenn der Schlauch platzt und stundenlang frisches wasser in Deine Wohnung läuft dann weiss jeder dass Du net da warst.
GIna90 am 2. Juli 2009 22:50 Wenn man Einkaufen geht ist man doch keine Stunden unterwegs.
gute idee, und danach heißts versicherungsbetrug. da jeder 5 Bürger das schon gemacht hat und deswegen die Prämien steigen... Finde ich den anderen gegenüber nicht fair. Außerdem haben die Vers. so etwas wie die Schufe. Der wird dann von keiner mehr genommen
GIna90 am 3. Juli 2009 19:33 Aber es ändert ja nichts, ob du da bist oder nicht. Ausgelaufen ist sie trotzdem.

Ich behaupte mal, dass eine permanente Aufsicht sicher nicht verlangt werden kann. Das ist bei der Haftpflichtversicherung noch nicht mal bei Kindern ab einem gewissen Alter der FAll. Die Maschine einschalten und dann in Urlaub fahren ist sicher nicht OK, aber solange du zumindest im Haus bist, kann man dir wohl nichts vorwerfen.
also es ist so...es gibt verschiedene bedingungen die in deiner police stehen! bei manchen gesellschaften und bedingungen verlangen die verlangen eine so genannten "Wasser Stop"...nach den neuen eu-reform und deren bedingungen sind die versicherer verpflichtet auch bei fahrlässigkeit zu zahlen...somit muss ein gutachter feststellen wie hoch die schuld ist und danach bekommst eine entschädigung oder wirst im notfall in regress genommen... desweiteren...gibt es bei einigen gellschaften top-schutz, die zahlen auch 100% der versicherungssumme Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

tja das kommt auf deine versicherung an wenn du weg gehst ist das grobfahrlässig!wenn das in deinefr hausrat mit versichert ist ist es kein problem! lg malli
Wenn man das macht, nennt man das Groß Fahrlässig und die Versicherung zahlt nur einen kleinen Teil. Hat mann eon "Wasser Stop" sind mache Vers. bereit "einfache Fahrlässigkeit zu gewähren d.h. Sie zahlen das pro 10 Jahre oder so. Komt drauf an wie gut derine VErs. ist, bzw wie viel du zahlst. Für wenig geld gibts eben auch nur wenig schutz

Ich bin der Meinung, mann sollte wenigstens zu hause sein, wenn die Waschmaschine läuft.