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Muss man Unterhalt zahlen wenn die Schwangere Frau die Scheidung will?

gefragt von wiesonichtwiesonicht am 24.07.2008 um 14:08 Uhr

Die Schwangere Frau will nach 3 1/2 Monaten die Scheidung udn ist im 7. Monat schwanger , wie lange muss man dann nach der Scheidung (inkl. TRennungsjahr) Unterhalt zahlen...

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geld x 22.646 schwanger x 2.163 unterhalt x 2.068

casebumbase
beantwortet von casebumbase am 24. Juli 2008 14:24
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Na, da hat mal wieder der "Ich hab kein Bock zu arbeiten - Kinderwunsch" zugeschlagen! Das ist mal wieder typisch Frau (diverse) Kotzt mich an, die falschverstandene weibliche Emanzipation! - Dumm gelaufen würde ich sagen! Nimm auf keinen Fall die Vaterschaft an, da es ja aussieht als hat sie dir das Kind untergejubelt. Vielleicht kann ein guter Anwalt da was machen, damit es so aussieht wie es ist, und nicht so wie es später wieder dargestellt wird!


Kurgast
beantwortet von Kurgast am 24. Juli 2008 14:10
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Bis zum 26 Lebensjahr des Kindes - Glückwunsch.

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 24. Juli 2008 14:11

Wieso bis zum 26.Lebensjahr des Kindes??????????? Ich steh da aber voll auf der Leitung!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 14:12

das muss aber ganz neu sein.

die frau hat anspruch bis sie wieder arbeitet.

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 24. Juli 2008 14:14

Die Frau ja, aber für das Kind muss er bis zum 18. Lebensjahr und wenn er/sie eine Ausbildung macht oder Studiert, so weiß ich das! Oder nagt der Zahn der Zeit an mir grübel

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 24. Juli 2008 14:12

wenn es zum Beispiel studiert oder eine Ausbildung macht, müssen die Eltern dem Kind bis es 26 ist Unterhalt zahlen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 14:14

aber nicht für die frau, die er hier doch offensichtlich meint.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 24. Juli 2008 14:16

Wo steht oder ist gerichtlich entschieden, dass mit 26 Jahren Schluss ist. Schloss ist nach aktueller Rechtssprechung wenn die erste Ausbildung beendet ist. Bei entsprechend komplex konstruierten Fällen, kann das auch später als mit der Vollendung des 25. oder 26. Lebensjahres sein.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 24. Juli 2008 14:13

wenn es studiert!

wenn nicht, dann bis es eine abgeschlossene ausbildung hat.

Falls das kind keine ausbildung macht, dann gibt es da nochmal extra regeln


oohpss
beantwortet von oohpss am 24. Juli 2008 14:11
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Kind: bis zum Ende der ersten Ausbildung, egal wie alt es dann ist. Frau. Anwalt fragen wg. Anfechtung der Ehe, da deutlich unter 2 Jahren. Wenn erfolgreich, kein Unterhaltsanspruch. Ansonsten neueste Regelungen zum Unterhaltsrecht beachten.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Juli 2008 14:10
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bis die frau wieder berufstätig sein kann..., pflegt sie ihr kind hat sie anspruch auf ehegattenunterhalt.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 24. Juli 2008 14:19

Wenn es schon um die Frau geht, dann genauer: denn Unterhlat für die Ex-Frau muss vollständig bezahlt werden bis sie wieder arbeiten muss (nicht bis sie kann). Nur wenn sie nachweislich nicht kann (Krankheit, Kindt ist besonders Pflegebedürftig) kann es anders aussehen. Wann die Ex-Frau wieder können muss hat der Gesetzgeber geregelt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 14:27

ich schrieb "die" frau und nicht "deine" frau.

muss ist gar nix, zum kindeswohl zählt kann.

nur das zählt letztendlich, die möglichkeiten sind da sehr breit gefächert...


EvaDu
beantwortet von EvaDu am 24. Juli 2008 15:01
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ich würde Dir zu einem Vaterschaftstest raten...Wenn Du nicht der Vater bist, dann musst Du vermutlich für die Frau nicht bezahlen, oder? Meinst Du nicht dass ihr nochmal zusammenfindet? Schade für das Kind...


wiesonicht
beantwortet von wiesonicht am 24. Juli 2008 14:31
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ohhh man dann hab ich wohl die arschkarte....wieviel ist denn eigentlich unterhalt.das wird wohl teuer da kann ich mein leben lang zahlen und fast umsonst arbeiten oder was ?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 14:36

hier kannst du schon mal einblick nehmen zum kindesunterhalt. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

und bitte nutze die kommentarfelder für rückfragen.

Kommentar von Simple_avatar4smalljackyflair am 14. April 2009 20:17

genau, meinem men ist dasselbe passiert, ihn hats noch schlimmer erwischt, er hat zwillinge mit der ex.kaum hatte er sie geschwängert, hat sie ihn verlassen und arbeietn? vorher nie, wird nie, also der goldesel ist wohl mein schatzi...;-)


lazylady
beantwortet von lazylady am 24. Juli 2008 14:12
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also für das Kind musst du zahlen, bis es seine Ausbildung beendet hat.


Thunder1262
beantwortet von Thunder1262 am 10. August 2009 22:23
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Im Trennungsjahr mußt du auf jeden Fall Ehegattenunterhalt bezahlen. Danach warscheinlich auch , bis zum 8.ten Lebensjahr des Kindes. Dann kann ihr zugemutet werden ihren Unterhalt selber zu bestreiten. Hat sie vorher einen neuen Freund mit dem sie zusammen zieht ist der Unterhalt wegen eheähnlichem verhältnis sofort weg.Heiratet sie dann auch. Der Kindesunterhalt bleibt in allen Fällen erhalten. bis min. zu 21 Lebensjahr, wenn sich das kind in der Erstausbildung befindet. nach dem 21. Lebensjahr ist sie kein Priviligiertes Kind mehr und wird wie eine Geschiedene Ehefrau behandelt wobei die Minderjährigen Kinder vorgehen und die eigene Ehefrau auch.


engel93
beantwortet von engel93 am 31. August 2008 16:04
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bist das Kind 14 Jahre alt ist, wenn es aber in eine ganztagsschule geht kenn deine frau arbeiten.eigentlich schon ab kindergartenalter halbtags


wiesonicht
beantwortet von wiesonicht am 24. Juli 2008 14:20
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ich meine für das kind.......also jemand hat mir gesagt das solange ich mich garnicht scheiden will sondern NUR die frau....dann muss ich nur 3 jahre lang für das kind bezahlen.stimmt das ???

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 24. Juli 2008 14:22

so ein käse

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 14:22

leider bist du da völlig fehlinformiert.

für das kind zahlst du wie oben schon von einigen beschrieben.

willst du dich nicht scheiden lassen, erledigt das der gesetzgeber nach 3 jahren für dich.

trotzdem musst du unterhalt zahlen, an kind und frau.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. Juli 2008 14:15
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An das Kind bis zum 26 Lebensjahr oder bis zum Abschluß der Ausbildung. An die Frau bis mindestens zum 3 Lebensjahr des Kindes. Es sei den der völlig utopische Fall tritt ein und die Frau arbeitet früher wieder. Die Warscheinlichkeit hierfür dürfte sich aber im unteren %o Bereich aufhalten.


anonym
beantwortet von TimRobot am 24. Juli 2008 14:13
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Ist es denn dein Kind?? Wenn ja kommst du da nur raus wenn ein anderer dein Kind adoptiert! Ansonsten bis zum 26 Lebensjahr!


anonym
beantwortet von dringo am 24. Juli 2008 14:13
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Unterhalt wirst Du zahlen müssen für Deine Frau und sofern das Kind von Dir ist (auch das gilt nicht immer), auch für das Kind. Die Dauer des Unterhaltes für Deine Frau richtet sich auch nach dem Alter des Kindes und unter Umständen wird die Dauer der Ehe berücksichtigt, da eine Ehe bis 2 Jahre als Kurzzeitehe gilt. Lass Dich bitte von einem Anwalt fachkundig beraten, es gibt die Möglichekeit einer kostengünstigen Erstberatung.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Juli 2008 14:13
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herzlichen Glückwunsch..

wenn es denn dein Kind ist bis zum 26. Geburtstag unter Umständen


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 24. Juli 2008 14:12
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für das kind bis es eine abgeschlossene berufsausbildung hat oder fertig studiert hat und für die mutter bis sie wieder berufstätig ist!

Kommentar von Simple_avatar5smallMoona54 am 24. Juli 2008 14:14

ja genau das ist richtig.sollte das kind erst ne ausbildung mit zb 30 jahren beenden,bezahlst du so lange.bei der frau,bis sie arbeitet,oder einen neuen mann hat.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 24. Juli 2008 14:17

@moona dachte bis maximal 26...auch wenn er mit 26 noch in der ausbildung steckt

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 24. Juli 2008 14:17

Nein, er muss nur zahlen bis zum 26.Lebensjahr, ich hab da mal nachgeschaut! Was ist, wenn das Kind ewig studiert? Soll er dann zahlen, bis er alt und grau ist? Das wäre ja noch schöner!


Jubuttaba
beantwortet von Jubuttaba am 24. Juli 2008 14:10
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Meinst du für die Frau, oder für das Kind??


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