Die Schwangere Frau will nach 3 1/2 Monaten die Scheidung udn ist im 7. Monat schwanger , wie lange muss man dann nach der Scheidung (inkl. TRennungsjahr) Unterhalt zahlen...

Na, da hat mal wieder der "Ich hab kein Bock zu arbeiten - Kinderwunsch" zugeschlagen! Das ist mal wieder typisch Frau (diverse) Kotzt mich an, die falschverstandene weibliche Emanzipation! - Dumm gelaufen würde ich sagen! Nimm auf keinen Fall die Vaterschaft an, da es ja aussieht als hat sie dir das Kind untergejubelt. Vielleicht kann ein guter Anwalt da was machen, damit es so aussieht wie es ist, und nicht so wie es später wieder dargestellt wird!
Bis zum 26 Lebensjahr des Kindes - Glückwunsch.
speedy72 am 24. Juli 2008 14:11 Wieso bis zum 26.Lebensjahr des Kindes??????????? Ich steh da aber voll auf der Leitung!
das muss aber ganz neu sein.
die frau hat anspruch bis sie wieder arbeitet.
speedy72 am 24. Juli 2008 14:14 Die Frau ja, aber für das Kind muss er bis zum 18. Lebensjahr und wenn er/sie eine Ausbildung macht oder Studiert, so weiß ich das! Oder nagt der Zahn der Zeit an mir grübel
wandpilz am 24. Juli 2008 14:12 wenn es zum Beispiel studiert oder eine Ausbildung macht, müssen die Eltern dem Kind bis es 26 ist Unterhalt zahlen.
aber nicht für die frau, die er hier doch offensichtlich meint.
oohpss am 24. Juli 2008 14:16 Wo steht oder ist gerichtlich entschieden, dass mit 26 Jahren Schluss ist. Schloss ist nach aktueller Rechtssprechung wenn die erste Ausbildung beendet ist. Bei entsprechend komplex konstruierten Fällen, kann das auch später als mit der Vollendung des 25. oder 26. Lebensjahres sein.
kathis1989 am 24. Juli 2008 14:13 wenn es studiert!
wenn nicht, dann bis es eine abgeschlossene ausbildung hat.
Falls das kind keine ausbildung macht, dann gibt es da nochmal extra regeln

Kind: bis zum Ende der ersten Ausbildung, egal wie alt es dann ist. Frau. Anwalt fragen wg. Anfechtung der Ehe, da deutlich unter 2 Jahren. Wenn erfolgreich, kein Unterhaltsanspruch. Ansonsten neueste Regelungen zum Unterhaltsrecht beachten.
bis die frau wieder berufstätig sein kann..., pflegt sie ihr kind hat sie anspruch auf ehegattenunterhalt.
oohpss am 24. Juli 2008 14:19 Wenn es schon um die Frau geht, dann genauer: denn Unterhlat für die Ex-Frau muss vollständig bezahlt werden bis sie wieder arbeiten muss (nicht bis sie kann). Nur wenn sie nachweislich nicht kann (Krankheit, Kindt ist besonders Pflegebedürftig) kann es anders aussehen. Wann die Ex-Frau wieder können muss hat der Gesetzgeber geregelt.
ich schrieb "die" frau und nicht "deine" frau.
muss ist gar nix, zum kindeswohl zählt kann.
nur das zählt letztendlich, die möglichkeiten sind da sehr breit gefächert...
ich würde Dir zu einem Vaterschaftstest raten...Wenn Du nicht der Vater bist, dann musst Du vermutlich für die Frau nicht bezahlen, oder? Meinst Du nicht dass ihr nochmal zusammenfindet? Schade für das Kind...
ohhh man dann hab ich wohl die arschkarte....wieviel ist denn eigentlich unterhalt.das wird wohl teuer da kann ich mein leben lang zahlen und fast umsonst arbeiten oder was ?
hier kannst du schon mal einblick nehmen zum kindesunterhalt. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
und bitte nutze die kommentarfelder für rückfragen.
genau, meinem men ist dasselbe passiert, ihn hats noch schlimmer erwischt, er hat zwillinge mit der ex.kaum hatte er sie geschwängert, hat sie ihn verlassen und arbeietn? vorher nie, wird nie, also der goldesel ist wohl mein schatzi...;-)

also für das Kind musst du zahlen, bis es seine Ausbildung beendet hat.
Im Trennungsjahr mußt du auf jeden Fall Ehegattenunterhalt bezahlen. Danach warscheinlich auch , bis zum 8.ten Lebensjahr des Kindes. Dann kann ihr zugemutet werden ihren Unterhalt selber zu bestreiten. Hat sie vorher einen neuen Freund mit dem sie zusammen zieht ist der Unterhalt wegen eheähnlichem verhältnis sofort weg.Heiratet sie dann auch. Der Kindesunterhalt bleibt in allen Fällen erhalten. bis min. zu 21 Lebensjahr, wenn sich das kind in der Erstausbildung befindet. nach dem 21. Lebensjahr ist sie kein Priviligiertes Kind mehr und wird wie eine Geschiedene Ehefrau behandelt wobei die Minderjährigen Kinder vorgehen und die eigene Ehefrau auch.
bist das Kind 14 Jahre alt ist, wenn es aber in eine ganztagsschule geht kenn deine frau arbeiten.eigentlich schon ab kindergartenalter halbtags
ich meine für das kind.......also jemand hat mir gesagt das solange ich mich garnicht scheiden will sondern NUR die frau....dann muss ich nur 3 jahre lang für das kind bezahlen.stimmt das ???
gertrude2 am 24. Juli 2008 14:22 so ein käse
leider bist du da völlig fehlinformiert.
für das kind zahlst du wie oben schon von einigen beschrieben.
willst du dich nicht scheiden lassen, erledigt das der gesetzgeber nach 3 jahren für dich.
trotzdem musst du unterhalt zahlen, an kind und frau.
An das Kind bis zum 26 Lebensjahr oder bis zum Abschluß der Ausbildung. An die Frau bis mindestens zum 3 Lebensjahr des Kindes. Es sei den der völlig utopische Fall tritt ein und die Frau arbeitet früher wieder. Die Warscheinlichkeit hierfür dürfte sich aber im unteren %o Bereich aufhalten.
Ist es denn dein Kind?? Wenn ja kommst du da nur raus wenn ein anderer dein Kind adoptiert! Ansonsten bis zum 26 Lebensjahr!
Unterhalt wirst Du zahlen müssen für Deine Frau und sofern das Kind von Dir ist (auch das gilt nicht immer), auch für das Kind. Die Dauer des Unterhaltes für Deine Frau richtet sich auch nach dem Alter des Kindes und unter Umständen wird die Dauer der Ehe berücksichtigt, da eine Ehe bis 2 Jahre als Kurzzeitehe gilt. Lass Dich bitte von einem Anwalt fachkundig beraten, es gibt die Möglichekeit einer kostengünstigen Erstberatung.

herzlichen Glückwunsch..
wenn es denn dein Kind ist bis zum 26. Geburtstag unter Umständen

für das kind bis es eine abgeschlossene berufsausbildung hat oder fertig studiert hat und für die mutter bis sie wieder berufstätig ist!
ja genau das ist richtig.sollte das kind erst ne ausbildung mit zb 30 jahren beenden,bezahlst du so lange.bei der frau,bis sie arbeitet,oder einen neuen mann hat.
gertrude2 am 24. Juli 2008 14:17 @moona dachte bis maximal 26...auch wenn er mit 26 noch in der ausbildung steckt
speedy72 am 24. Juli 2008 14:17 Nein, er muss nur zahlen bis zum 26.Lebensjahr, ich hab da mal nachgeschaut! Was ist, wenn das Kind ewig studiert? Soll er dann zahlen, bis er alt und grau ist? Das wäre ja noch schöner!