mein freund hat eine 2-jährige Tochter. bisher hat seine exfreundin kein unterhalt gefordet, da sie aus gutem hause kommt. nun aber hat sie unterhalt für die letzten Jahre über das jugendamt gefordet. muß er für die 2 jahre das geld zurückzahlen und muß er überhaupt bezahlen wenn er sich momentan in einer ausbildung befindet????
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
von unterhaltspflicht ist er nie befreit, so lange das kind bedürftig ist.
egeal welche gründe er versucht anzuführen.
kann er nicht zahlen, springt der staat ein und der vater muss das später zurückzahlen.
Aber sicher. Ein Vater ist immer unterhaltspflichtig, solange seine Kinder keine 25 Jahre sind.

Solange er unter einem bestimmten Einkommen ist ( mir fällt das Fachwort nicht ein ) KANN ( ergo muss ) er gar nicht zahlen
Wie kam er die letzten zwei Jahre auf die Idee nicht zu bezahlen? Der Kindesunterhalt ist vorrangig vor (fast) allem anderen, sogar vor Ausbildung. Das Kind ist da, kostet Geld, er ist der Vater, also muss er zahlen; so einfach ist das.
Ein Bekannter von mir hat das selbe Problem. Er muss trotz Ausbildung zahlen - allerdings bedeutend weniger.

Klaro. Eine Ausbildung oder ein geringes Eikommen befreit nicht von Unterhaltszahlungen. Warum auch ??

Ja, Kindesunterhalt ist immer vorrangig! Leider kann er auch rückwirkend herangezogen werden. Es muß ihm aber ein Selbstbehalt bleiben, siehe Düsseldorfer Tabelle.
Klare, einfache Antwort. Da hat kein "aber' mehr Platz dazwischen. DH