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muß man unterhalt zahlen wenn der vater sich in der ausbildung befindet?

gefragt von selou031 am 09.04.2008 um 16:07 Uhr

mein freund hat eine 2-jährige Tochter. bisher hat seine exfreundin kein unterhalt gefordet, da sie aus gutem hause kommt. nun aber hat sie unterhalt für die letzten Jahre über das jugendamt gefordet. muß er für die 2 jahre das geld zurückzahlen und muß er überhaupt bezahlen wenn er sich momentan in einer ausbildung befindet????


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. April 2008 16:10
4x
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von unterhaltspflicht ist er nie befreit, so lange das kind bedürftig ist.

egeal welche gründe er versucht anzuführen.

kann er nicht zahlen, springt der staat ein und der vater muss das später zurückzahlen.

Kommentar von Bruno am 9. April 2008 16:26

Klare, einfache Antwort. Da hat kein "aber' mehr Platz dazwischen. DH


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. April 2008 16:13
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Aber sicher. Ein Vater ist immer unterhaltspflichtig, solange seine Kinder keine 25 Jahre sind.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. April 2008 16:11
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Solange er unter einem bestimmten Einkommen ist ( mir fällt das Fachwort nicht ein ) KANN ( ergo muss ) er gar nicht zahlen

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 9. April 2008 16:17

Selbstbehalt!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 9. April 2008 16:31

danke!


carlotte
beantwortet von carlotte am 9. April 2008 16:12
1x
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Wie kam er die letzten zwei Jahre auf die Idee nicht zu bezahlen? Der Kindesunterhalt ist vorrangig vor (fast) allem anderen, sogar vor Ausbildung. Das Kind ist da, kostet Geld, er ist der Vater, also muss er zahlen; so einfach ist das.


anonym
beantwortet von moondiver am 9. April 2008 16:11
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Ein Bekannter von mir hat das selbe Problem. Er muss trotz Ausbildung zahlen - allerdings bedeutend weniger.





franzeule
beantwortet von franzeule am 9. April 2008 16:11
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Klaro. Eine Ausbildung oder ein geringes Eikommen befreit nicht von Unterhaltszahlungen. Warum auch ??


moon73
beantwortet von moon73 am 9. April 2008 16:13
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Ja, Kindesunterhalt ist immer vorrangig! Leider kann er auch rückwirkend herangezogen werden. Es muß ihm aber ein Selbstbehalt bleiben, siehe Düsseldorfer Tabelle.



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